Titel | Brutbestand der Anhang 1-Art Ortolan (Emberiza hortulana) | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-06006 Kabelsketal | |
TED Nr. | 719353-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 06116 Halle (Saale) E-Mail: vergabestelle-FB4@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Internet: lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/ I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 43.12_01_2022_Ortolan znummer der Bekanntmachung: 43.12_01_2022_Ortolan II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Brutbestand der Anhang 1-Art Ortolan (Emberiza hortulana) ist im Jahr 2023 landes-weit innerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets auf Probeflächen zu erfassen. Dazu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 alle (Saale) II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Teilleistung 1: Methodische Vorbereitung der Erfassung 1. Darstellung des Ist-Standes der Brutverbreitung auf Basis von Blättern der Topo-grafischen Karte 1 : 25.000 Zusammenstellung der Daten zur Brutverbreitung des Ortolans in Sachsen-Anhalt auf Basis der Ergebnisse der bundesweiten Brutvogelkartierung 2005-2009 sowie von Daten aus www.ornitho.de aus den Jahren 2010 bis 2022 zum Ortolan auf Ba-sis von TK 25. Bei ornitho-Daten ist der Brutzeit-Code B2 ab 10.05. als Mindestkri-terium anzusetzen. Die auf TK25 bezogene Gesamtverbreitungskarte stellt den Gesamtuntersuchungsraum für die Erfassung 2023 dar. 2. Auswahl von Probeflächen innerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes Innerhalb des Gesamtverbreitungsgebietes des Ortolans in Sachsen-Anhalt sind insgesamt bis zu 350 Probeflächen abzugrenzen. In jedem von der Art besetzten Blatt der TK25 sind Probeflächen einzurichten. Jede Probefläche entspricht einem vollen Halbminutenfeld entsprechend der Abgrenzungen in www.ornitho.de. TK25 m... II.2.5) Zuschlagskriterien II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-624658 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: 43.12_01_2022_Ortolan Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.12.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 169637 vom 12.01.2023 |