Titel | Erstellung von Gutachten über entstandene Gebäudeschäden durch eine Überschwemmung | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover Podbielskistraße 166 30177 Hannover | |
Auftragnehmer | Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH Rosi-Wolfstein-Straße 6 58455 Witten | |
Ausführungsort | DE-30177 Hannover | |
Beschreibung | a) Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Podbielskistraße 166 30177 Hannover Fax: +49 51189848199 E-Mail: mailto: oksana.oehlmann@lzn.de Internet: www.lzn.niedersachsen.de b) Erstellung von Gutachten über entstandene Gebäudeschäden durch eine Überschwemmung der Lühe Für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, vertreten durch Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Stade soll die Erstellung von Gutachten über entstandene Gebäudeschäden durch eine Überschwemmung der Lühe vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen. c)Die Ausführungsfrist beginnt einen Tag nach der Erteilung des Zuschlags. Die Erstellung des Gutachtens hat möglichst nach zehn Wochen, aber spätestens nach zwölf Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Maßgeblich für die Erstellungsfrist ist die im Konzept zum geplanten zeitlichen Ablauf angegebene Ausführungszeit. d) Bezeichnung Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH Ort 58453 Witten f) Sonstige Angaben Weitere Angaben Der Zuschlag wurde am 19.01.2023 erteilt g) Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Aus technischen Gründen wurde der Projektraum als Freihändige Vergabe gewählt. Das Verfahren wird als Vergabe einer freiberuflichen Leistung gem. § 50 UVgO i.V.m. § 55 LHO nebst Verwaltungsvorschrift ausgeschrieben. | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 169904 vom 25.01.2023 |