Titel | Beschaffung eines Ultra-Hoch-Vakuum STEM | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Ausführungsort | DE-40237 Düsseldorf | |
TED Nr. | 162932-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH Max-Planck-Straße 1 40237 Düsseldorf Telefon: +49 2116792-480 E-Mail: vergabestelle@mpie.de Internet: www.mpie.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Forschungseinrichtung I.5) Haupttätigkeit(en) keit: Grundlagenforschung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung eines E-STEM II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38511100 Rasterelektronenmikroskope II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Ultra-Hoch-Vakuum STEM II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 4.544.000,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA11 Hauptort der Ausführung: Düsseldorf II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung eines Ultra-Hoch-Vakuum STEM. Das Ziel ist es, das Verhalten von Struktur- und Funktionsmaterialien unter Gasatmosphäre im E-STEM zu untersuchen und deren strukturellen sowie chemischen Veränderungen nachzuvollziehen. Dies bedingt, dass das E-STEM die Struktur von komplexen Werkstoffen bis in den atomaren Bereich auflösen kann und zudem die Bindungsverhältnisse von Elementen, einschließlich von Wasserstoff, durch spektroskopische Methoden erfassen lässt. Die Analyse von Wasserstoff in metallischen Materialien im Transmissionselektronenmikroskop (TEM) erfordert eine Energieauflösung <10 meV, um diesen über Phononen-Signaturen im Energieverlustbereich von ~30-200 meV spektroskopisch zu analysieren. II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Technische Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 99 Preis - Gewichtung: 1 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Die Beschaffung eines “environmental scanning transmission electron microscope” (E-STEM) soll es ermöglichen Materialien mit atomarer örtlicher Auflösung und ultra-hoher Energieauflösung im meV zu untersuchen. Das Ziel ist es, das Verhalten von Struktur- und Funktionsmaterialien unter Gasatmosphäre im E-STEM zu untersuchen und deren strukturellen sowie chemischen Veränderungen nachzuvollziehen. Dies bedingt, dass das E-STEM die Struktur von komplexen Werkstoffen bis in den atomaren Bereich auflösen kann und zudem die Bindungsverhältnisse von Elementen, einschließlich von Wasserstoff, durch spektroskopische Methoden erfassen lässt. Die Analyse von Wasserstoff in metallischen Materialien im Transmissionselektronenmikroskop (TEM) erfordert eine Energieauflösung <10 meV, um diesen über Phononen-Signaturen im Energieverlustbereich von ~30-200 meV spektroskopisch zu analysieren. Die Anforderungen an das E-STEM in Bezug auf die örtliche Auflösung erfordern einen Elektronenstrahldurchmesser von mindestens 0.7 Å (30 pA) bzw. 1.0 Å (200 pA) bei 200 kV, 1.0 Å (30 pA) bzw. 1.4 Å (200 pA) bei 100 kV und 1.2 Å (30 pA) bzw. 2.1 Å (200 pA) bei 60 kV. Dies soll durch eine kalte Feldemissionsquelle (CFEG) und einen Quadrupol/Oktupol-Aberrationskorrektor der bis zu C5,6 kompensieren kann erreicht werden. Das Probenkammervakuum soll Drücke von bis <9x10-9 Torr erreichen und ein differentielles Pumpsystem soll den Einlass von Gasen, einschließlich von Wasserstoff, in die Probenkammer bis 1 torr, wenn möglich 10 torr, möglich machen. Es soll mindestens ein Halbwinkel von 80 mrad für die STEM Abbildung erreicht werden und das Gaszufuhrsystem soll per Knopfdruck bei mindestens 80ºC ausheizbar sein. Zur Analyse von Elementen bis zum Wasserstoff soll das Mikroskop eine Energieauflösung entsprechend der Halbwertsbreite (FWHM) bei 200 kV von 15 meV, 100 kV von 10 meV und 60 kV von 6 meV betragen. Bei einem 3 Å breiten Elektronenstrahl mit 10 meV Halbwertsbreite soll bei 60 kV ein Strahlstrom von mindestens 10 pA erreicht werden. Zudem muss die Drift in der Energieauflösung besser als 5 meV innerhalb von einer Minute sein. Die ultra-hohe Energieauflösung für die Elektronenenergieverlust-Spektroskopie (EELS) soll durch eine Kombination aus einem ultra-hochauflösenden Elektronen-Monochromator und einem ultra-hochauflösendem Elektronenenergieverlust-Spektrometer erreicht werden. Der Monochromator mit -Filter Design soll Aberrationen bis zu dritter Ordnung an der Schlitzblende kompensieren können. Eine eindringliche Marktrecherche bei üblichen Herstellern von high-end TEMs hat ergeben, dass die Firma JEOL kein entsprechendes Instrument mit Gaseinlassoption und ultra-hoher Energieauflösung anbieten kann. Die Firma Hitachi bietet eine Gaseinlassoption mit den geforderten Gasen in ihrem HF5000 in-situ an, allerdings ist die Energieauflösung auf 350-400 meV begrenzt und es wird kein Monochromator für die CFEG angeboten. Anhand von Testmessungen an einer Metallhydrid-Probe bei den Firmen Thermo Fisher Scientific und Nion konnte eindeutig festgestellt werden, dass bei dem Spectra Ultra mit Ultimono der Firma Thermo Fisher Scientific die Energieauflösung von 20 meV bei 60 kV nicht ausreichend ist und die Ausläufer des Zero Loss Peaks die Analyse von Wasserstoffsignalen verhindern. Die Messungen in einem HERMES 200S der Firma Nion haben die geforderte Energieauflösung von 10 meV bereits bei 80 kV erbracht und es konnten die Signaturen von Wasserstoff in unterschiedlichen Probenbereichen nachvollzogen werden. IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 09.03.2023 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Nion Co. Kirkland Vereinigte Staaten von Amerika NUTS-Code: US Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 4.544.000,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf Am Bonneshof 35 Düsseldorf 40474 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.03.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 170934 vom 20.03.2023 |