Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-92318 Neumarkt in der Oberpfalz
268744-2023
I.1) Stadtverwaltung Neumarkt
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d. OPf.
E-Mail: mailto: vgv@sppm.de
Internet: www.dtvp.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Aufhebung Generalentwässerungsplan für die Stadt Neumarkt i. d. OPf. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-NGEP-Aufhebung
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen zum Generalentwässerungsplan in Anlehnung an die HOAI; gesamte Darstellung der Leistungserfassung als Besondere Leistungen (siehe LV)
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90490000 Überprüfung von Abwasserkanälen und Beratung in Sachen Abwasserbehandlung 90480000 Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE236
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz wird mittels Misch- und Trennsystem entwässert. Das Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 329,42 km. Für den Generalentwässerungsplan müssen, durch Auswertung von Kartenmaterial (wie Flurkarten, Luftbilder, Geländemodell etc. sowie weiterer Datengrundlagen, welche vom Auftraggeber (AG), Behörden bzw. öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden), die jeweils eine Entwässerungseinheit bildenden Einzugsgebiete, sowie die Flächennutzung und Flächenversiegelung ermittelt und dargestellt werden. Ergänzend zur Auswertung des Kartenmaterials sind hierfür auch Ortsbegehungen erforderlich. Der Auftraggeber unterstützt bei Bedarf bei der Einholung von Betretungserlaubnissen. Für die Durchführung der rechnerischen Nachweise sind ein hydrodynamisches Modell des Kanalsystems sowie ein geeignetes Modell zur Schmutzfrachtsimulation (Emissionsnachweis) zu erstellen. Weiters sind die erforderlichen Immissionsnachweise zu führen. Die Erstellung von Starkregenhinweis- oder -gefahrenkarten ist nicht Teil des Auftrags. Auszuarbeiten sind ein Übersichtsplan sowie die erforderlichen Lagepläne und Längenschnitte entsprechend den zuvor beschriebenen Leistungen. Das Vorgehen der Bearbeitung und die Berechnungen sind in einem Erläuterungsbericht zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind in digitaler Form sowie 1-fach in Papierform zusammenzustellen und zu übergeben. Zusätzlich ist ein Feuerwehreinsatzplan für Starkregenereignisse und Havariefälle mit Gefahrenstoffen zu erstellen. Die Berechnungen sind auf dem neuesten Stand der Technik und somit nach den aktuellen technischen Regelwerken durchzuführen. Eine erweiterte Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Verfahrensleitfaden.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung: Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Stellvertretende Projektleitung: Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 5 Qualitätskriterium - Name: Hydraulische Berechnung / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Schmutzfrachtsimulation / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Nachhaltiges Regenwassermanagement / Gewichtung: 15 Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 40
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 076-229330
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein
V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786Z2X
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Nordbayern Ansbach 91522 Deutschland E-Mail: mailto: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Nordbayern Promenade 27 (Schloss) Ansbach 91522 Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 02.05.2023