Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-82110 Germering
361504-2023
Abschnitt I:
I.1) Stadtwerke Germering
Bärenweg 13
82110 Germering
E-Mail: vgv@sppm.de
Internet: www.dtvp.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en) Wasser
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: SektVO-GEO-GER-T_Aufhebung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-GEO-GER-T
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Fachplanung Tiefengeothermie (Geologie, Bohrung, Hydrologie, Seismik etc.) in Anlehnung an die HOAI bis Leistungsphase 4 gemäß Modul 1 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros 71351910 Geologische Untersuchungen 71352100 Dienstleistungen im Bereich Seismik 71351920 Ozeanographische und hydrologische Untersuchungen 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE21C
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Germering verfolgt die Planung eines Wärmenetzsystems gemäß der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dazu liegen entsprechende politische Beschlüsse vor. Auf Grundlage bestehender Untersuchungen hat die Stadt Germering entschieden, die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Stadtgebiet der Kreisstadt Germering mit vorrangig geothermaler Energiebereitstellung näher zu untersuchen. Weiterführend sollen Planungsleistungen gemäß Förderrichtlinie Modul 1 und in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bis Leistungsphase 4 (LPH 2-4) erbracht werden. Das Untersuchungsumgriff bildet das gesamte Gebiet der Stadt Germering. Als Datengrundlage soll der bereits erstellte Energienutzungsplan (ENP; Institut für Systematische Energieberatung, Hochschule Landshut, 2021) herangezogen werden. Die Untersuchungsinhalte der Machbarkeitsstudie und der nachfolgenden Leistungsphasen orientieren sind an den in den Merkblättern dokumentierten Mindestinhalten. Dabei werden die projekt- und standortspezifi-schen Anforderungen in Germering berücksichtigt.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 013-034429
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 01 Bezeichnung des Auftrags: Teil T Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein
V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7863WC
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 München 80538 Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 München 80538 Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.06.2023