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Titel
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Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberLand Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Columbiadamm 10, A2
12101 Berlin
AusführungsortDE-12101 Berlin
Frist10.08.2018
Vergabeunterlagenwww.meinauftrag.rib.de/…/101094
TED Nr.293282-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Tempelhof Projekt GmbH

Columbiadamm 10, A2

12101 Berlin

Fax: +49 30200037499

Telefon: +49 30200037400


E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de

Internet: my.vergabeplattform.berlin.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/101094 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: my.vergabeplattform.berlin.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: my.vergabeplattform.berlin.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Sanierung und Instandsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: 18-B-FIN-0099


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90740000


II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Maßnahmen der Schadstoffsanierung- und instandsetzung und der damit verbundenen Entsorgung an bis zu 3 Auftragnehmer. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren zzgl. Option um jeweils 1 Jahr (insgesamt höchstens 4 Jahre) geschlossen.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: DE300


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Sanierung und Instandsetzung In dem Gebäudebestand des Flughafens Tempelhof wurden während der Bau- und Nutzungsphasen seit Errichtung im Jahre 1934 unterschiedliche und zu ihrer Einbauzeit zugelassene und übliche Baumaterialien verwendet, ausgebaut bzw. überbaut. Im Vorfeld der Stilllegung des Flughafens wurde eine orientierende Untersuchung der auf dem Flughafengelände befindlichen Bausubstanz auf Gebäudeschadstoffe erstellt. Für einzelne Teilbereiche und Bauteile liegen zwischenzeitlich Schadstoffkataster auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen vor. Im Zuge der Bestandsvermietung, der projektbezogenen Planung und der Neuvermietung wurden bereits schadstoffhaltige Bauteile separiert entfernt bzw. Gebäudebereiche schadstoffsaniert. Die für den Standort typischen Schadstoffarten und -fundorte sind im Wesentlichen: — Asbesthaltige Fußbodenplatten und Kleber, — Asbesthaltige Isoliermaterialien auf Faserbasis, — Asbesthaltige Stützenverkleidungen und Lüftungsschächte, — Asbesthaltige Isolierpappen unter Fensterbänken, — Asbest in Brandschutztüren / Brandschutzklappen, — Asbestzementprodukte (Fensterbänke, Abflussrohre, Gebäudeverkleidungen von Einzelgebäuden auf dem Flugfeld, Hallenbedachung Schleppdach BT B), — PAK-haltiger Parkettkleber, — PAK-haltige Dachpappen, — MKW- und PAK-haltige Gussasphalte, — PCB-haltige Bauteile (Anstriche und Fugenmaterialien), — Bauteile mit künstlichen Mineralfasern, KMF (Rohrisolierungen, Dämmmaterialien in Fußböden, Leichtbauwänden, auf abgehängten Decken, Akustikdeckenplatten), — Schwermetallhaltiger Farbanstrich an Fenstern und Türen. Mit 300 000 m2 Bruttogeschossfläche und einer Länge von 1,2 km zählt der ehemalige Flughafen zu den weltgrößten Gebäuden. Die Nutzfläche beläuft sich auf ca. 207 000 m2, welche sich aus 70 000 m2 vermieteten Flächen, 70 000 m2 Eventfläche und 67 000 m2 zu entwickelnde Flächen (Leerstand) zusammensetzt. Ein Teil der Eventflächen wird derzeit als Notunterkunft für Flüchtende und Asylbegehrende genutzt. Die übrigen Flächen sind Verkehrs- und Technikräume. Der Flughafen Tempelhof ist eine der bekanntesten historischen Verkehrsanlagen Berlins. Aufgrund seiner räumlichen Ausdehnung auf einer Fläche von etwa vier Millionen Quadratmetern und der markanten architektonischen Gestaltung seiner baulichen Anlagen ist das Flughafengelände von großer architekturhistorischer und städtebaulicher Bedeutung. Es ist unter der OBJ-Dok-Nr.: 09055092 als Gesamtanlage in der Denkmalliste des Landes Berlin aufgeführt und unterliegt als Baudenkmal denkmalpflegerischen Auflagen des Denkmalpflegeplanes (DPP). In diesem werden 6 wesentliche Bau- und Nutzungsphasen unterschieden und die Bindung denkmalpflegerisch bedeutender und damit gebundener Bereiche festgelegt. Die Schadstoffsanierungs- und -instandsetzungsarbeiten werden über Einzelabrufe/Einzelbeauftragung im mittleren und größerem Umfang innerhalb des Gebäudes des ehemaligen Flughafens Tempelhof erfolgen.


II.2.5) Zuschlagskriterien


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Es wird vertraglich eine Verlängerungsoption um 1 Jahr und um 1 weiteres Jahr auf insgesamt höchstens 4 Jahre vereinbart.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist möglichst nicht älter als 6 Monate sein); 2) Eigenerklärung gem. §§ 123,124 GWB – siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung. Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe Formular Eignung und Checkliste Mindestanforderungen. Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015 von mindestens 1 000 000,00 EUR nachgewiesen werden.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte – siehe Formular Eignung Angaben von erbrachten Referenzprojekten – siehe Formular Eignung Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/in – siehe Formular Eignung Sachkundenachweis: DGUV 101-004 (ehem. TRGS 524 BGR 128); TRGS 521, TRGS 519 Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe Formular Eignung und Checkliste Mindestanforderungen. Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2017, 2016, 2015 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter nachgewiesen werden. Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden: — mindestens 1 Referenz, bei der Asbestsanierungen erbracht wurden (mit Unterdruckhaltung oder schwach gebunden oder mittels 3-4 Kammerschleuse) und, — mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und, — mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in denkmalgeschützem Gebäude erbracht wurde und, — mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung im Gebäude in Nutzung erbracht wurde und, — mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang = 2 500 qm zu sanierende Fläche. Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2013-2018 begonnen und abgeschlossen wurden. Als Mindestanforderung muss der/die vorgesehene Projektleiter/in mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Sanierung von Asbest und PAK nachweisen. Als Mindestanforderung muss der/die vorgesehene Projektleiter/in über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveaustufe C1 (ERS) verfügen. Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden: — mindestens 1 Referenz, bei der Asbestsanierungen erbracht wurden (mit Unterdruckhaltung oder schwach gebunden oder mittels 3-4 Kammerschleuse) und, — mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und, — mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in denkmalgeschützem Gebäude erbracht wurde und, — mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung im Gebäude in Nutzung erbracht wurde und, — mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang = 2 500 qm zu sanierende Fläche. Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2013-2018 begonnen und abgeschlossen wurden.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 10.08.2018 Ortszeit: 14:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.09.2018


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 10.08.2018 Ortszeit: 14:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 Berlin 10825 Deutschland Telefon: +49 3090138316 E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Fax: +49 3090137613 Internet: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“ § 135 GWB Unwirksamkeit. „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: a) gegen § 134 verstoßen hat …“ § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer: „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 05.07.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 145380 vom 10.07.2018