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Titel
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Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub aus dem Projekt „U 5“ in Hamburg
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerMibau Baustoffhandel GmbH
Gewerbestraße 3
21781 Cadenberge
AusführungsortDE-20095 Hamburg
TED Nr.242434-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Hamburger Hochbahn AG

Fachbereich Baueinkauf

Steinstraße 20

20095 Hamburg

Telefon: +49 403288-2978


E-Mail: mathias.klatt@hochbahn.de

Internet: hochbahn.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.6) Haupttätigkeit(en) Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 052-152889


II.1.2) CPV-Code Hauptteil bwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvertrag über die Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub aus dem Projekt „U 5“ in Hamburg


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90522000 Dienstleistungen für verseuchten Boden


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE60


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die HOCHBAHN beabsichtigt den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Hamburg. Hierzu gehört der Bau der neuen U Bahn-Linie U5 mit ca. 24 Kilometer Länge und 23 neuen Haltestellen im Stadtgebiet Hamburg von Bramfeld bis zu den Arenen. Im Rahmen des Neubaus der gesamten U5 (bestehend aus den Abschnitten „U-5 Ost“ und „U5 Mitte“) wird nach derzeitigem Planungsstand mit einem Anfall von bis zu 7,5 Millionen Kubikmeter Bodenaushub in verschiedenen Belastungsklassen in den Jahren 2023 bis 2036 gerechnet. Zur ersten Zwischenlagerung des Bodenaushubs von geogenen Böden (Homogenbereiche B – G) hat die HOCHBAHN im Mai 2022 Flächen im Hamburger Hafen als „Zwischenlagerfläche“ angemietet. Die Zwischenlagerfläche dient der temporären Einlagerung, Verwiegung, Beprobung, Verladung und dem Weitertransport zur endgültigen (Teil-)Verfüllung sämtlicher anfallender Böden aus der U5. Die Leistung umfasst die vollständige Herrichtung der erforderlichen Fahrstraßen, Lagerflächen und Einzäunung auf der Zwischenlagerfläche entsprechend den Vorgaben und Rahmenbedingungen des durch die HOCHBAHN erwirkten Genehmigungsbescheids vom 24. August 2022 sowie das Flächenmanagement zur Zwischenlagerfläche einschl. der Annahme sämtlicher Böden, der Dokumentation, dem Wiegen und Umsetzen sämtlicher Böden, dem Beladen sämtlicher Böden auf LKW und dem Abtransport von sämtlichen durch die HOCHBAHN angelieferten geogen belasteten Böden auf der Zwischenlagerfläche und die Einlagerung sämtlicher Böden in einer Fläche einschließlich der vorherigen Herstellung und dauerhaften Unterhaltung der Zuwegungen der Fläche. Ebenso die Erbringung die sich aus sonstigen Abfall- und entsorgungsrechtlichen Gesetzen und Verordnungen ergebenden Dokumentations- und Nachweispflichten.


II.2.5) Zuschlagskriterien


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Der Auftrag kann aus Sicht der HOCHBAHN gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit.) b) und c) SektVO nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und wegen der nur beim AN gegebenen Genehmigungssituation für die Auftragsausführung. Dies ergibt sich aus Folgendem: - Ausreichende Kapazität (mindestens 7,5 Mio. Kubikmeter) für die Verwertung aller geogen belasteten Böden aus dem Bau der U5 - Einlagerung/Verwertung der geogen belasteten Böden in geologischer kompatibler Umgebung - Hohe Planungssicherheit der Laufzeit (min. 2023 bis 2036) während der gesamten Bauzeit der U5 - Vorliegende Genehmigung für die Verwertung von vergleichbarem Material (geogen belastete Böden aus dem Bau der U4) - C02-optimierter Abtransport der geogen belasteten Böden basierend auf voll/voll-Transporten (Sand nach HH und Boden retour) - Möglicher potenzieller Eingriffsausgleich, der durch den Bau der U5 entsteht, durch Aufwertung bereits vorhandener Kompensationsflächen


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem ung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 052-152889


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung


Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 25.03.2023


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Mibau Deutschland GmbH Gewerbestraße 3 Cadenberge 21781 Deutschland NUTS-Code: DE932 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Gänsemarkt 36 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1690 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Fax: +49 4042792-3080


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Gänsemarkt 36 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1690 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Fax: +49 4042792-3080


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen wird zudem auf § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen. Die Vorschrift lautet in § 135 Abs. 1 f.: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Gänsemarkt 36 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1690 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Fax: +49 4042792-3080


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 19.04.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 171784 vom 27.04.2023