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Titel
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Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberRostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
Ost-West-Straße 32
18147 Rostock
AusführungsortDE-18147 Rostock
Frist28.03.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 60341-2013


Abschnitt I: Auftraggeber


I.1) Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH

Ost-West-Straße 32

Zu Händen von: Frau Verena Kaiser

18147 Rostock

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 3813505122, Fax: +49 3813505105


E-Mail: hafenbau@rostock-port.de

Internet: www.rostock-port.de


I.2) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Hafenwirtschaft


I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber. Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Planung Neubau LP 23


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen NUTS-Code DE803


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der LP 23 im Schüttgutbereich des Hafens auf der Westseite des Hafenbeckens B befindet sich am Rande seiner technischen Nutzungsdauer. Geplant ist der komplette Neubau des Liegeplatzes- bzw.Liegeplatzbereiches, einschließlich Kranbahnanlage unter Berücksichtigung vorhandener Gleisanlagen. Die konstruktive Wassertiefe wird auf - 14,50 HN festgelegt. Die existierende Wassertiefe am LP 23 ist grundsätzlich beizubehalten. Die Flächenlast ist mit 5 t/m² zu bemessen. Kranschienengründung und Ausrüstung/Spurbreite ist analog wie existierend zu konzipieren. Gemäß der Leistungsbilder HOAI 2009 ist die Objekt- und Tragwerksplanung, Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung und Technische Ausrüstung zu planen.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71300000, 71324000, 71322000, 71325000, 71322500, 71327000, 71332000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Angaben zu den Losen. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Bautechnische Planungen nach HOAI 2009 Teil 3 Abschnitt 3 und 4 sowie Teil 4 Abschnitt 1 und 2 für Lph. 2 bis 7 sowie Entwurfsvermessung. Die Beauftragung der Lph. 5 bis Lph. 7 ist stufenweise vorgesehen. Honorarzonen und Objektgliederung lt. Vorgabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 9.7.2013 Abschluss 10.3.2014


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflicht: 3 000 000 EUR für Personenschäden, 3 000 000 EUR für sonstige Schäden. Die Gesamtleistung des Versicherers muss mindestens das Dreifache der vereinbarten Deckungssumme pro Jahr abdecken.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan und Planungsfortschritt.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber haben Auskünfte zu geben über: -ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind, -ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten, -Bewerber sind verpflichtet,die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich erbringen, -Erklärungen über fehlendes Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §21 Abs.1 und Abs.4 SektVO,


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Bankerklärung über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse -Erklärung der Bereitschaft zur Vorlage von Bilanzen (Einsicht auf Anforderung) -Nachweis über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre -Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen -Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber haben Auskünfte zu geben über: 1.Berufszulassung, bzw.Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen. (Es ist ein Organigramm der geplanten Projektorganisation beizulegen; zu benennen sind die Vertretungen sowie die Verfügbarkeit.) 2. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen. (Für die Nachweise gemäß II. Auftragsgegenstand sind vergleichbare Referenzen der letzten max.7 Jahre heranzuziehen. Maßstab der Vergleichbarkeit sind die funktionelle und technische Ähnlichkeit der Vorhaben mit dem Gegenstand des Verfahrens, vergleichbaren Bausummen von > 5 000 000 EUR je Vorhaben und vergleichbarer Komplexität der Beauftragung.) 3.Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. 4.Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität. 5.Angabe, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag vergeben werden sollen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation Architekt bzw. Beratender Ingenieur in Anlehnung an §19 Abs.1-3 VOF. Bei juristischen Personen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Projektverantwortlichen die Auflagen in Anlehnung des §19 Abs.2 VOF erfüllen und langjährige (mindestens 10-jährige) Erfahrung auf dem Gebiet der bautechnischen Planung verfügen.


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 54/1140/2/4/13


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS) Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: ..


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 28.3.2013 - 10:00


IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Angabe der Vorhaben und/oder Programme: gegebenenfalls Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"


VI.3) Zusätzliche Angaben:


Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer (Teilnahmeanträge), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Anzahl: 5 objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: - Vollständigkeit (Unvollständigkeit führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu vorliegenden Aussagen einzuholen); - Die geforderten Nachweise / Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und für alle NAN's lückenlos vorzulegen; - Auswahlkriterien und Wichtung für nichtausgeschlossene Bewerber: Gesamt 100 Wichtungsprozent bei 1 - 5 Wertungspunkten pro Kriterium. 1.) Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre (je Jahr) je 500 000 EUR 1 Pkt., max. 5 Pkt. für 2 500 000 EUR (15% Wichtung); 2.) in letzten 5 Jahren erbrachte vergleichbare Vorhaben - je 2 Vorhaben 1 Pkt., max.5 Pkt. (20 % Wichtung); 3.) festeingestellte Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen - je 3 Mitarbeiter 1 Pkt., max. 5 Pkt. für 15 AN (12 % Wichtung); 4.) Organigramm, Vertretersystem - optimal 5 Pkt., Staffelung wenn abfallend (25 % Wichtung); 5.) Leistung im eigenen Betrieb/Schnittstellen - optimal 5 Pkt., Staffelung wenn abfallend (18% Wichtung); 6.) Gesamteindruck der Bewerbung (Übersichtlichkeit der Unterlagen, Reihenfolge der aufgeführten Kriterien und Nachweise) - optimal 5 Pkt.,Staffelung wenn abfallend (10 % Wichtung); (Zwischen den zu vergebenden Punkten liegende Wertungen werden linear interpoliert).


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalender tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..." Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr

"unverzüglich" i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19.2.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128536 vom 24.02.2013