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Titel

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Anschlussnutzung von Bohrungen der geothermalen Erkundung

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Auftragnehmer

Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartG mbB Standort Köln
KAP am Südkai Agrippinawerft 26-30
50678 Köln

Ausführungsort

DE-40213 Düsseldorf

Beschreibung

a) Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Berger Allee 25

40213 Düsseldorf

Telefon +49 211617720

Fax +49 21161772795

 

E-Mail: zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de

Internet: www.wirtschaft.nrw

 

b) Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistung Auftragsgegenstand sind die nachfolgend näher beschriebenen Leistungen (Konzepterstellung und Vertragsmuster) für den Auftraggeber und den GD im Hinblick auf die Veräußerung einer im Auftrag des GD im Rahmen des Explorations- und Bohrprogramms Geothermie NRW (Geologische Landesaufnahme) abgeteuften Bohrung. Ziel ist insbesondere, Nutzungs- und Interessenkonflikte zu verhindern, die Bohrungen gemäß den Erfordernissen für eine spätere Nachnutzung auszuführen, die Abnahme der Bohrung sicherzustellen und den Übergang der mit der Bohrung verbundenen Rechte und Pflichten einschl. Haftungsfragen zu regeln. Die zu erbringenden Leistungen umfassen konkret die Erstellung eines Konzepts für das rechtssichere Vorgehen im Hinblick auf eine geplante Veräußerung der Bohrungen (nachfolgend unter 1. beschrieben) sowie eines Vertragsmusters oder ggf. mehrerer Vertragsmuster als Grundlage für konkrete vertragliche Vereinbarungen mit einem Erwerber der Bohrung (nachfolgend unter 2. beschrieben). Im Rahmen des Konzepts und der Vertragsmuster sind leistungsstörungsrechtliche Aspekte herauszuarbeiten. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Bohrung eventuell nicht fündig wird und somit zur Nachnutzung nicht geeignet ist oder die angetroffenen Verhältnisse hinsichtlich der Fündigkeit den Vorstellungen des Nachnutzenden nicht oder nicht vollständig entsprechen. Dazu sollen Kriterien formuliert werden, nach denen zu beurteilen ist, ob eine Bohrung als fündig bzw. nichtfündig anzusehen ist. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass es ingenieurfachliche Maßgaben für eine Nachnutzung der Bohrung zum Zwecke der Erdwärmegewinnung gibt, die der GD bereits beim Abteufen der Bohrung berücksichtigen müsste, damit die Bohrung entsprechend nachnutzbar ist. Hinsichtlich der sich bei der Leistungserbringung ergebenden ingenieurfachlichen Fragestellungen und hinsichtlich der Kriterien zur Beurteilung der Fündigkeit der Bohrungen sind die Expertise des GD und der Bergbehörde NRW einzuholen. 1. Erstellung eines Konzepts für das rechtssichere Vorgehen im Hin-blick auf eine geplante Veräußerung dieser Bohrungen. In dem Konzept sollen konkrete Vorschläge für ein rechtssicheres Vorgehen und die Minimierung von Haftungsrisiken für folgende Prozessschritte gemacht werden: - Auswahl eines geeigneten Bohrstandortes, Auswahl und Ansprache eines potenziellen Interessenten / Erwerbers der Bohrung - Vorbereitung und Durchführung der Bohrung (insbesondere Aspekte, die bereits beim Abteufen der Bohrung im Hinblick auf eine spätere Nachnutzung zum Zwecke der Gewinnung zu berücksichtigen sind) - Veräußerung der Bohrung / Verantwortungsübergang Dabei sollen folgende mögliche Fallgestaltungen berücksichtigt werden: Fall 1: Der Geologische Dienst (GD) weist Regionen für eine mögliche Bohrlokalität aus, die anhand von objektiven Kriterien ausgewählt wurden (u.a. Erkundungsgrad, Wärmeabnahmepotenziale, vorhandene Infrastruktur etc.) und für eine Bohrung zur Nachnutzung in Betracht kommen. Er wählt im Vorfeld keine konkrete Bohrlokalität aus. Fall 2: Der GD hat anhand von objektiven Kriterien (u.a. Erkundungsgrad, Wärmeabnahmepotenziale, vorhandene Infrastruktur etc.) eine oder mehrere mögliche entsprechende Bohrlokalitäten identifiziert, die für eine Bohrung zur Nachnutzung in Betracht kommen. Er möchte daher beispielsweise einen Grundstückseigentümer, ein Stadtwerk oder einen Wärmenetzbetreiber hinsichtlich des Interesses an einer Übernahme der vom GD beabsichtigten Bohrung ansprechen. Fall 3: Der GD hat eine oder mehrere mögliche entsprechende Bohrlokalitäten identifiziert. Sie liegen innerhalb des Feldes einer von der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde an einen Dritten erteilten bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis auf Erdwärme zu gewerblichen Zwecken. Inhaberin der Aufsuchungserlaubnis ist die Stadtwerke M GmbH. Fall 3 a) Die Stadtwerke M haben Interesse an der Übernahme einer Bohrung, um eine bergbauliche Erdwärmegewinnung zu betreiben. Die Stadtwerke möchten die gewonnene Wärme in das von ihr betriebene Wärmenetz einspeisen. Die Stadtwerke verfügen an der in Betracht kommenden Bohrlokalität über ein geeignetes Grundstück und würden dem GD gestatten, die Bohrung auf diesem Grundstück abzuteufen. Der GD und die Stadtwerke möchten daher bilateral Gespräche zur vertraglichen Einigung führen. Fall 3 b): Abweichend von Fall 3 a) verfügen die Stadtwerke M nicht über ein eigenes Grundstück, auf dem eine Bohrung abgeteuft werden kann. Aufgrund der Dimensionen einer zur Nachnutzung vorgesehenen Bohrung kann der GD diese auf einem anderen in Betracht kommenden Grundstück nicht allein auf der Grundlage seines Betretungsrechts gem. § 6 Abs. 1 GeolDG durchführen. Die Grundstückseigentümerin / der Grundstückseigentümer ist jedoch grundsätzlich bereit, das Grundstück für das Abteufen der Bohrung und deren eventuelle Nachnutzung zu veräußern oder ein Nutzungsrecht einzuräumen. 2. Erarbeitung eines oder ggf. mehrerer Vertragsmuster ? Weitere Vorgaben für die oben unter 1. und 2. genannten Leistungen: Für die Erstellung des unter 1. genannten Konzepts und die Erarbeitung der unter 2. genannten Vertragsmuster sind insbesondere spezifische Kenntnisse in folgenden Rechtsgebieten erforderlich: - Vertragsrecht, - Haftungsrecht, - Beihilferecht, - Wettbewerbsrecht, - Bergrecht, -Umweltrecht insbesondere Wasserrecht Weiteres siehe Leistungsbeschreibung

 

c) Zeitraum der Leistungserbringung Vom 18.07.2024 bis 30.11.2024

 

d) Leistungsort Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Postanschrift Berger Allee 25 PLZ 40213 Ort Düsseldorf Ergänzende / Abweichende Angaben zum Leistungsort

 

e) Auftragsvergabe Auftragsvergabe Bezeichnung des Wirtschaftsteilnehmers Becker Büttner Held PartGmbB PLZ 50678 Ort Köln Land DE

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 187771 vom 17.09.2024

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