Titel | Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an übertägigen geothermischen Anlagen für die Wärme- und Kältespeicherung | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Auftragnehmer | K.U.Z. Gesundheitstechnik E. Zielinski GmbH Walderseestraße 4-6 13407 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10115 Berlin | |
TED Nr. | 431718-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben Luisenstr. 32-34 10115 Berlin Telefon: +49 30-227-33234 Fax: +49 30-227-30374 E-Mail: mailto: vergabereferat@bundestag.de Internet: www.bundestag.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Instandhaltung Kälte- und Wärmespeicher Hydraulik Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-066-13-BL380 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 42510000 Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an übertägigen geothermischen Anlagen für die Wärme- und Kältespeicherung II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 489.816,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Berlin-Mitte II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Ausschreibung umfasst die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung der hydraulischen Komponenten und Einrichtungen der geothermischen Speicher des Deutschen Bundestages. Das Medium zur Übertragung der Kälte ist Grund- bzw. Trinkwasser. Das Medium zur Übertragung der Wärme ist salzhaltiges Grundwasser (Sole) mit einem Salzgehalt von ca. 30 g/l NaCl-Äquivalent. Als Havarie-Vorhaltung stehen zwei mal 10 m³ NaCl-Sole mit ca. 314 g/l NaCl-Äquivalent zu Verfügung. Die Systemtrennung durch die Plattenwärmetauscher der geothermischen Speicher zum Haus-Netz ist auf Dichtheit zu prüfen. Während der Vertragslaufzeit ist einmalig für die Wärmespeicherbrunnen eine Prüfung und Aktualisierung der bergbaulichen Unterlagen (hier das Rißwerk) durch einen zugelassenen Marktscheider durchzuführen. Durch den Auftragnehmer (AN) ist eine Gefährdungsbeurteilung inklusive Festlegung der zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für seine Mitarbeiter durchzuführen. Der Auftraggeberin (AG) ist zu Beginn der Arbeiten die Aufsichtsführende Person des AN zu benennen. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen sind bei Arbeitsbeginn vorzuweisen, um von der AG geprüft zu werden. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 102-283274 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Instandhaltung Kälte- und Wärmespeicher Hydraulik Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 18.07.2022 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde K.U.Z. Gesundheitstechnik Walderseestraße 4 - 6 Berlin 13407 Deutschland Telefon: +49 30/45509120 E-Mail: mailto: info@kuz-berlin.de NUTS-Code: DE300 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 123.909,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet-Adresse: Internet: www.bundeskartellamt.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.08.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 166500 vom 10.08.2022 |