Titel | Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Zentralabteilung Referat Z2 Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach | |
Ausführungsort | DE-51427 Bergisch Gladbach | |
Frist | 07.11.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540007 | |
TED Nr. | 594819-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach E-Mail: forschungsvergabe@bast.de Internet: www.bast.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen e oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 05.0210/2021/NGB II.1.2) CPV-Code Hauptteil 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 193.277,31 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2B Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Einleitungen der Straßenentwässerung werden nach den RAS Ew 2005 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung), REwS (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) geplant und müssen bei Neubaumaßnahmen auch hinsichtlich der stofflichen Belastung der Gewässer bewertet werden. Neben der Behandlung in Retentionsbodenfiltern kommt die Behandlung in Sedimentationsbecken (Absetzbecken nach RAS-Ew/REwS bzw. RiStWag-Anlage) zum Einsatz. Gut funktionierende Absetzbecken müssen regelmäßig von Sedimenten gereinigt werden, da bei einer zu großen Sedimenthöhe bei starken Regenereignissen Sedimentaustrag stattfinden kann. Ein Schlamm- bzw. Sedimentsammelraum, der sich erst mit der Zeit füllt, ist bisher nicht definiert. Es fehlen somit Vorgaben zur Bemessung des Schlammsammelraumes und ab welcher Schlamm- bzw. Sedimenthöhe ein Absetzbecken gereinigt werden muss. Im Rahmen des Forschungsvorhabens 05.0191/2015/NGB „Bemessung von Sedimentationsräumen“ wurden bereits zwei Kategorien von Absetzanlagen anhand von Modellberechnungen untersucht. Für andere häufig gebaute Beckenkategorien und für andere Ausprägung der bisher untersuchten Beckentypen fehlen bisher noch entsprechende Erkenntnisse. Daher sollen diese Beckenkategorien ebenfalls modelliert werden. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für weitere typische Absetzbecken Untersuchungen (dreidimensionale numerische Modellierungen) durchzuführen, um belastbare Empfehlungen abzuleiten, ab welcher Sedimenthöhe und mit welchen Reinigungsintervallen eine Räumung der Becken erforderlich ist. Bei Konzeption und Auswertung der Modellierungen sind die Regelwerke der Straßenentwässerung und die praktischen Möglichkeiten des Straßenbetriebsdienstes zu berücksichtigen. Die Beckenanlagen werden in Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Betreuerkreis ausgewählt; durch Bereisungen und Auswertungen vorhandener Planunterlagen ermittelt der Auftragnehmer die Grundlagendaten zum Modellaufbau und für die Eingangsparameter. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 193.277,31 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 999 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nr.1: Erfahrung und Kenntnis in hydraulischer und hydrologischer Modellierung mit Bezug zur Straßenentwässerung an Außerortsstraßen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1). Nr.2: Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2) III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind. Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind. Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c). Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 07.11.2023 Ortszeit: 06:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.01.2024 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 07.11.2023 Ortszeit: 09:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags n wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.bund.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.09.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 175090 vom 05.10.2023 |