Titel | Ingenieurleistung zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-46325 Borken | |
TED Nr. | 350620-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stadt Borken Im Piepershagen 17 46325 Borken Telefon: +49 2861-939139 Fax: +49 286193962920 E-Mail: mailto: vergabe@borken.de Internet: www.borken.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur / Amt auf regionaler oder lokaler Ebene I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistung zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen LPH 1 - 4 (optional Lph 5 - 8) Referenznummer der Bekanntmachung: 97/2022 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen LPH 1 - 4 (optional Lph 5 - 8) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA34 Hauptort der Ausführung: 46325 Borken II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ingenieurleistungen LPH 1 - 4 (optional Lph 5 - 8) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, Ingenieurbauwerke (Brückenbau, Kanalbau), Verkehrsanlagen (Straßen- und Radwegeplanung), Freianlagenplanung für ökologische Aufwertung von Gewässern, Hydraulische Berechnungen, Artenschutzgutachten, Bodengutachten II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung der Planungs-/Beraterleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf: Stufe 1 (fest beauftragt): LPH 1-4 Stufe 2 (opitonal): LPH 5-8 II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 102-285310 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung) Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXS0YHZYYXQ VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 251-4110 E-Mail: mailto: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 251-4112165 Internet-Adresse: Internet: www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 251-4110 E-Mail: mailto: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 251-4112165 Internet-Adresse: Internet: www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 251-4110 E-Mail: mailto: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 251-4112165 Internet-Adresse: Internet: www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.06.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 165604 vom 06.07.2022 |