Titel | Wasserstandsmessungen an Grundwassermessstellen im Land Brandenburg | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke | |
Ausführungsort | DE-14476 Potsdam | |
Frist | 05.08.2024 | |
Vergabeunterlagen | vergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle Seeburger Chaussee 2 DE-14476 Potsdam OT Groß Glienicke
b) VB-24-224: Wasserstandsmessungen an Grundwassermessstellen im Land Brandenburg -im Zeitraum September 2024 bis November 2025
c) Auftraggeber Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Landesamt für Umwelt Kontaktstelle Referat S6 - Zentrale Vergabestelle Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam E-Mail: VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de URL Internet: lfu.brandenburg.de Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
d) Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
e) Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistung Die europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) und die Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG fordern, einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand der Grundwasserkörper zu erreichen. Hierfür gibt es seit Jahren ein Grundwassermonitoringprogramms zur jeweils zur Überwachung des Grundwasserstands und der Grundwasserbeschaffenheit. Im Rahmen der Überwachung der mengenmäßigen Entwicklung des Grundwassers in Brandenburg ist in verschiedenen GW-Körpern gemäß EU-WRRL zur Auswertung und Ableitung von Maßnahmen für die Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper eine Verdichtung der chemischen Überwachung und damit verbundenen Wasserstandsmessungen erforderlich. Das Grundwassermonitoring hat zwei wesentliche Funktionen: - Ermittlung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper - Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen, die zur Erreichung des guten mengenmäßigen und chemischen Zustands durchgeführt werden Zielstellung ist, die Datengewinnung und -Übermittlung für die in das Überblicks- Monitoring gemäß EG-WRRL integrierten Messstellen soweit abzusichern, dass das Land Brandenburg in die Lage versetzt wird, eine Auswertung und Berichterstattung entsprechend der aktualisierten Anforderungen der Richtlinien 2000/60/EG und 2006/118/EG vorzunehmen. Aus diesem Grund ist es eine wichtige Aufgabe für die Erfüllung der WRRL die Grundwasserstandsmessungen abzusichern.
f) Erfüllungsorte Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Die Grundwassermessstellen sind über das ganze Bundesland Brandenburg verteilt. Bitte entnehmen Sie die einzelnen Standorte aus den Vergabeunterlagen.
g) Fristen Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 29.07.2024 Angebotsfrist 05.08.2024 09:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 04.09.2024
h) Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.
i) Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist in 2 Lose aufgeteilt. Beabsichtigter Losbezug Das Angebot kann sich auf ein oder mehrere Lose erstrecken. Angaben zu Los Nr. 1 Bezeichnung Menge bzw. Umfang Wertungsmethode Angaben zu Los Nr. 2 Bezeichnung Menge bzw. Umfang 10 Grundwassermessstellen an 6 Standorten Die europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) und die Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG fordern, einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand der Grundwasserkörper zu erreichen. Hierfür gibt es seit Jahren ein Grundwassermonitoringprogramms zur jeweils zur Überwachung des Grundwasserstands und der Grundwasserbeschaffenheit. Im Rahmen der Überwachung der mengenmäßigen Entwicklung des Grundwassers in Brandenburg ist in verschiedenen GW-Körpern gemäß EU-WRRL zur Auswertung und Ableitung von Maßnahmen für die Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper eine Verdichtung der chemischen Überwachung und damit verbundenen Wasserstandsmessungen erforderlich. Das Grundwassermonitoring hat zwei wesentliche Funktionen: - Ermittlung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper - Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen, die zur Erreichung des guten mengenmäßigen und chemischen Zustands durchgeführt werden Zielstellung ist, die Datengewinnung und -Übermittlung für die in das Überblicks- Monitoring gemäß EG-WRRL integrierten Messstellen soweit abzusichern, dass das Land Brandenburg in die Lage versetzt wird, eine Auswertung und Berichterstattung entsprechend der aktualisierten Anforderungen der Richtlinien 2000/60/EG und 2006/118/EG vorzunehmen. Aus diesem Grund ist es eine wichtige Aufgabe für die Erfüllung der WRRL die Grundwasserstandsmessungen abzusichern. Siehe oben "Wertungsmethode der Vergabe" 12 Grundwassermessstellen an 9 Standorten Die europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) und die Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG fordern, einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand der Grundwasserkörper zu erreichen. Hierfür gibt es seit Wertungsmethode Jahren ein Grundwassermonitoringprogramms zur jeweils zur Überwachung des Grundwasserstands und der Grundwasserbeschaffenheit. Im Rahmen der Überwachung der mengenmäßigen Entwicklung des Grundwassers in Brandenburg ist in verschiedenen GW-Körpern gemäß EU-WRRL zur Auswertung und Ableitung von Maßnahmen für die Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper eine Verdichtung der chemischen Überwachung und damit verbundenen Wasserstandsmessungen erforderlich. Das Grundwassermonitoring hat zwei wesentliche Funktionen: - Ermittlung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper - Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen, die zur Erreichung des guten mengenmäßigen und chemischen Zustands durchgeführt werden Zielstellung ist, die Datengewinnung und -Übermittlung für die in das Überblicks- Monitoring gemäß EG-WRRL integrierten Messstellen soweit abzusichern, dass das Land Brandenburg in die Lage versetzt wird, eine Auswertung und Berichterstattung entsprechend der aktualisierten Anforderungen der Richtlinien 2000/60/EG und 2006/118/EG vorzunehmen. Aus diesem Grund ist es eine wichtige Aufgabe für die Erfüllung der WRRL die Grundwasserstandsmessungen abzusichern. Siehe oben "Wertungsmethode der Vergabe" Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen o LDF einstufig national Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: Es sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - das Angebotsschreiben CSX 51 - das inhaltliche Angebot (Hinweis: aus dem Angebot müssen sich die jeweiligen Leistungserbringungs- bzw. Lieferfristen ergeben, die für die einzelnen Teilleistungen vorgesehen werden (Ausführungsfristen)) - das ausgefüllte Leistungsverzeichnis - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3) und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4), -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), muss mit eingereichten Angebot lediglich benannt werden welcher Auftragsteil übernommen wird (4.3). Die Benennung des Unterauftragnehmers sowie das ausgefüllte FB 4.4 wird in dem Fall auf besonderes Verlangen durch die Vergabestelle angefordert. - sofern eine Berücksichtigung als bevorzugter Bieter nach der Frauenförderverordnung geltend gemacht wird, die Anlage Frauenförderverordnung (Formular 4.5), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), wird das FB 5.4 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle angefordert. Auflagen zur persönlichen Lage Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, 1. Eignungskriterium die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Kenntnisse zum Aufbau und Funktionsweise von Grundwassermessstellen Nachweis zu 1. durch: Eigenerklärung in Form einer Referenzliste mit folgenden Angaben: Auftragsinhalt, Auftragsgeber,Auftragszeitraum und Auftragswert 2. Eignungskriterium Kenntnisse zur Durchführung von Grundwasserstandmessungen und Grund wasserprobennahmen Nachweis zu 2. durch: Eigenerklärung in Form einer Referenzliste mit folgenden Angaben: Auftragsinhalt, Auftragsgeber,Auftragszeitraum und Auftragswert Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Sicherheiten Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Nein Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Nein Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" /Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVXYYDY17MEAAPR/documents Elektronisch URL zu den Auftragsunterlagen Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 05.08.2024 09:00 Uhr Ort Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2 Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nebenangebote Nebenangebote Elektronisch in Textform Nein Nein werden nicht zugelassen.
j) Verfahren/Sonstiges Sonstige Informationen Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Bekanntmachungs-ID Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. IM. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. CXVXYYDY17MEAAPR | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 180498 vom 26.07.2024 |