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Titel
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Bau von Mülldeponien
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberMDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH
Alustraße 1
06749 Bitterfeld
AusführungsortDE-06749 Bitterfeld
Frist13.10.2015
TED Nr.305953-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH

Ortsteil Bitterfeld

Alu-Straße 1

06749 Bitterfeld-Wolfen

Fax: +49 34939762104


E-Mail: mgrossmann@gmx.de

Internet: www.mdse.de


Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: IUP Ingenieure GmbH Heinrich-Büssing-Ring 25 Herrn Lükewille 38102 Braunschweig E-Mail: walter.luekewille@iup-net.de Fax: +49 53131780679 Internet: www.iup-net.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Juristische person des privaten rechts unter kontrolle durch die öffentliche hand


I.3) Haupttätigkeit(en) Sanierung von Deponien und Altlasten


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Herstellen der Oberflächenabdichtung inkl. Oberflächenentwässerung im Rahmen der Stilllegung und Nachsorge der Deponie Griebo.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Bauauftrag Ausführung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Coswiger Landstraße 39d, 06886 Griebo, (Sachsen-Anhalt). NUTS-Code DEE0E


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


— Nachprofilierung von ca. 31 ha Deponieoberfläche;


— Rückbau und Entsorgung von nicht funktionstüchtigen Teileelementen einer Oberflächenabdichtung aus einer Vormaßnahme;


— Herstellung von ca. 525 m Deponiefußanhebung als Gabionenwand;


— Herstellung von ca. 250 lfm Böschungsstabilisierung als bewehrte Erde;


— Herstellung von ca. 11 ha Oberflächenabdichtung auf Böschung (Wasserhaushaltsschicht, Dränmatte, geosynthetische Tondichtungsbahn);


— Herstellung von ca. 20 ha Oberflächenabdichtung auf Plateau (Wasserhaushaltsschicht, Dränmatte, mineralische Dichtung);


— Herstellung von ca. 5 000 lfm Deponiewegen;


— Herstellung von ca. 5 000 lfm Gräben;


— Ansaat von ca. 31 ha Landschaftsrasen;


— Anpflanzung von ca. 2,5 ha Ausgleichsfläche;


— Lieferung sämtlicher erforderlicher Baustoffe gemäß Anforderungen der „Deponieverordnung (DepV)“ und „Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS)“.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 45222110, 90722000, 90721500, 14212400, 14212410, 14212420 Beschreibung: Bau von Mülldeponien. Umweltsanierung. Schutz vor toxischen Substanzen. Boden. Mutterboden. Unterboden.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: 18 200 000 EUR


II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.03.2016 Abschluss 30.10.2020


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


1. Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (zugeschlagene Angebotssumme inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) bis zur Abnahme.


2. Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen nach Abnahme in Höhe von 3 v. H. der Schlussrechnungs-Abrechnungssumme inkl. eventueller Nachtragsaufträge (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer).


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlung gemäß § 16 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -Ausgabe 2012- vom 31.7.2009 i. d. Fassung vom 26.6.2012 (Bundesanzeiger AT 13.7.2013 B3). Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden in Abweichung hiervon jedoch nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Eine Bietergemeinschaft hat bei Abgabe eines Angebotes mit diesem auf Formblatt 234 VHB – Bund – Ausgabe 2008 – Stand August 2014 eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, wonach die Unternehmen der Bietergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Der im Formblatt zu bezeichnende bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich.


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Im Falle der Vergabe öffentlicher Bauaufträge werden gemäß § 5 Landesvergabegesetz – LVG LSA – vom 19.11.2012 (GVBl. LSA S. 536), geändert durch Gesetz vom 30.7.2013 (GVBl. LSA S. 402) in Verbindung mit § 2 der Verordnung vom 30.4.2013 (GVBl. LSA 11/2013 vom 8.5.2013) von den Bietern bei der Angebotsabgabe für den Fall der Auftragsdurchführung Erklärungen zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit), zu § 12 Abs. 2 und 1 LVG LSA (Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnorm), zu § 13 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Nachunternehmereinsatz), zu § 17 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Kontrolle) sowie zu § 18 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Vertragsstrafe) verlangt. Die Verpflichtungserklärungen zu den §§ 12, 17 und 18 LVG-LSA sind Gegenstand besonderer Vertragsbedingungen. Die vereinbarte Vertragsstrafe zu Nr. 4 in Anlage 4 zu § 2 der Verordnung vom 30.4.2013 ist 5 v. H. der Schlussrechnungs-Abrechnungssumme inkl. eventueller Nachtragsaufträge (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer). Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende amtliche Formblätter gemäß Anlagen 1-4 bzw. 6 zur Verordnung vom 30.4.2013 bei. Es kann sich ergeben, dass Arbeiten in kontaminierten Bereichen ausgeführt werden müssen. Für diesen Fall ist der Arbeitsschutz nach den DGUV-Regeln 101-004 (Internet: wwwpublikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr128.pdf) auszuführen.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Einzelnachweisverfahren: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung des Unternehmens sowie (ggf.) der Mitglieder einer Gemeinschaft nach Formular Formblatt 124 VHB – Bund – Ausgabe 2008 – Stand August 2014 zu folgenden Tatbeständen abzugeben: Erklärung zum Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Angabe zu Arbeitskräften, Angabe zur Eintragung in ein Berufsregister/Handelsregister, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, vorformulierte Erklärung zu Zuverlässigkeitstatbeständen, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, falls das Angebot in die engere Wahl kommt. Der Nachweis zur Eignung kann auch zu den Tatbeständen des § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 a) bis i) VOB/A 2012 mit den vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (z. B. www.pqverein.de). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist zugelassen. Gemäß Anlage 6 der Verordnung vom 30.4.2013 (GVBl. LSA 11/2013 vom 8.5.2013) muss der Bieter die dort formulierte Erklärung zur Handwerksrolleneintragung bzw. zur EU/EWR-Handwerkverordnung abgeben. Den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes amtliches Formblatt bei. Auftragsspezifische Einzelnachweise zur Eignung ergeben sich aus III.2.2) und III.2.3).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Verlangte Unterlagen und Angaben zur Eignung: Eigenerklärung über die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Berufshaftpflichtdeckung. (Nachweisverlangen durch Vorlage der Versicherungsbestätigung/Police vorbehalten). Im Falle von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied zu erklären. Zur Erklärung zum Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (s. o. III.2.1)) ist ausschließlich der Anteil der Eigenleistung auszuweisen.


Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Folgende Mindeststandards fordert der Auftraggeber: Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


1. Referenzen (vergleichbare Leistungen) Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben:


(a) Beschreibung von Leistungsumfang (ausgeführte Mengen) und Beteiligung am Auftrag (Hauptauftragnehmer, Arbeitsgemeinschaftspartner, Nachunternehmer),


(b) Angabe des Auftragswertes (Abrechnungswert des Bauvorhabens ohne Umsatzsteuer),


(c) Ausführungszeitraum,


(d) Benennung des Auftraggebers mit Informationen zur Herstellung eines Referenzkontaktes (mindestens: Ansprechpartner mit Telefonnummer),


(e) Aus der Beschreibung der Referenz muss hervorgehen, dass der Wirtschaftsteilnehmer einschlägige Erfahrungen im Erd- und Deponiebau sowie im Umgang mit den Dichtungssystemen Ton, geosynthetische Tondichtungsbahn und Wasserhaushaltsschicht besitzt. Referenzbestätigung: Zu jeder der vorgelegten Referenzen behält der Auftraggeber sich vor, von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde oder der zuständigen privaten Stelle zu erhalten, dass das in der Referenz genannte Vorhaben durch den Bieter technisch/fachlich vertragsgemäß erbracht worden ist. Entsprechendes gilt für ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von einem anderen Unternehmen, deren Eignung sich der Bieter insoweit leiht.


2. Die Eigenerklärung zu dem zur Verfügung stehenden Personal muss das für die Leistung vorgesehene technische Leitungspersonal aufgliedern in Projektleitung, Bauleitung und Polier. Es ist die Qualifikation, die Weiterbildung und die Erfahrung dieses Personals darzustellen.


3. Das für die Leistungsdurchführung zur Verfügung stehende technische Gerät ist darzustellen.


4. Die allgemeinen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sind darzustellen.


Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Folgende Mindeststandards fordert der Auftraggeber:


Zu 1: Die Referenzen müssen Deponiebaumaßnahmen der Deponieklasse II und III im Sinne der Deponieverordnung umfassen. Es muss mindestens eine Referenz über ein Deponiebauprojekt > 8 ha der Deponieklasse II oder III benannt werden. Mindestens eine Referenz muss ein Deponiebauprojekt betreffen, bei dem die Dichtungselemente Ton, geosynthetische Tondichtungsbahn und Wasserhaushaltsschicht verwendet bzw. errichtet wurden.


Zu 2: Projektleitung und Bauleitung müssen hinsichtlich der Abdichtungssysteme und der technischen Maßnahmen betreffen die geologische Barriere von Deponien mit den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards („BQS“) zur Deponieverordnung vertraut sein und jeweils über eine Erfahrung im Deponiebau von wenigstens 3 Jahren verfügen. Projektleitung und Bauleitung müssen Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen und darauf basierenden sonstigen Regelwerke (z. B. der Fachverbände oder Normungsinstitute) zum Bau von Deponien und dem Qualitätsmanagement hierzu haben sowie über Erfahrungen im Berichtswesen in deutscher Sprache sowie im privatrechtlichen Bauvertragswesen und im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsrecht verfügen. Projektleitung oder Bauleitung müssen über einen Sachkundenachweis/Zertifikat zur Fachkunde nach den DGUV-Regeln 101-004, dort Anhang 6 Lehrgang A (Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2) verfügen. Internet: www.arbeitsschutzdigital.de/dguv-regeln.html


Zu 3: Der Bieter muss mit entsprechender Technik für den Deponie- bzw. Erdbau ausgerüstet sein bzw. die Verfügbarkeit dieser Ausrüstung zur Auftragsdurchführung nachweisen. Sämtliche Maschinen im Baufeld müssen hierbei in der Lage sein, digitale Geländemodelle zu verarbeiten. Feld- und Laborgeräte müssen zur Durchführung von Versuchen gemäß den Anforderung der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) für sämtliche Komponenten der Dichtung in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Offen


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: MDSE B 15 295


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Verfahren zur Vor-Information Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 24-039003 04.02.2015


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.10.2015 - 16:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 60 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt durch: IUP Ingenieure GmbH, Heinrich-Büssing-Ring 25, 38102 Braunschweig, Fax: +49 53131780679. Die Gebühr bezieht sich zusätzlich zu den schriftlichen Ausschreibungsunterlagen auf einen Datenträger mit sämtlichen Unterlagen im pdf-Format und dem Leistungsverzeichnis im GAEB-Format. Die Einzahlung der Gebühr ist auf das Konto der IUP Ingenieure GmbH, Volksbank Braunschweig Wolfsburg, IBAN DE21 2699 1066 6011 551000, BIC GENODEF1WOB unter Angabe des Vermerks „Deponie Griebo“ zu leisten. Eine Erstattung der Gebühr ist ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Für Bewerber im Ausland: Entgelt zzgl. Auslandsporto.


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 20.10.2015 - 10:00


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 15.12.2015


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.10.2015 - 10:00 Ort: MDSE mbH, Ortsteil Bitterfeld, Alu-Str. 1, 06749 Bitterfeld-Wolfen. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigung ist im Öffnungstermin nachzuweisen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben Ein Bieter kann sich, gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zur Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Dabei kommt es nicht auf den rechtlichen Charakter der Verbindung zwischen ihm und diesen Unternehmen an. In diesem Fall fordert der Auftraggeber von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern den Nachweis darüber, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Als Nachweise können beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorgelegt werden. Kann ein Unternehmen aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, kann es den Nachweis seiner Eignung durch Vorlage anderer Belege erbringen, die der Auftraggeber für geeignet hält.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. und 2 .Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Deutschland E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141529 Fax: +49 3455141115


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist: § 101a GWB:


(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.


(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 107 GWB:


(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.


(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.


(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:


1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.08.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 134103 vom 02.09.2015