Titel | Baubegleitende Grabungen durch Archäologen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadtwerke Hürth AöR Friedrich-Ebert-Str. 40 50354 Hürth | |
Vergabestelle | Stadtwerke Hürth AöR Friedrich-Ebert-Str. 40 50354 Hürth | |
Ausführungsort | DE-50354 Hürth | |
Frist | 05.07.2024 | |
Vergabeunterlagen | www.vmp-rheinland.de/…/documents | |
TED Nr. | 00332024-2024 | |
Beschreibung | 1. Stadtwerke Hürth AöR Friedrich-Ebert-Straße 40 DE-50354 Hürth Telefon: 02233 53414
E-Mail: vergabe@stadtwerke-huerth.de
1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Hürth AöR Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Grabungen LALux Beschreibung: Baubegleitende Grabungen durch Archäologen Kennung des Verfahrens: 53bd2efc-9bc5-4a9c-9003-beb25aa0a234 Interne Kennung: SWH-2024-05-022 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Hürth Postleitzahl: 50354 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXT2YYMY1332CZ90 Beachten Sie die Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen nachstehend. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los 5.1 Los: LOT-0001 Titel: Grabungen LALux Beschreibung: Die Stadtwerke Hürth AöR wird in einem innerstädtischen Bereich die Luxemburger Straße zu einer Stadtstraße mit hoher Aufenthaltsqualität umbauen. Der umzubauende Teil war ehemals Bundesstraße B265. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Grabungsmaßnahmen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens nötig sind. Der Auftrag erstreckt sich auf die in der Projekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Einzelheiten sind den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die Maßnahme ist bei eingeschränktem laufenden (Verkehrs-) Betrieb umzusetzen. Interne Kennung: SWH-2024-05-022
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Hürth Postleitzahl: 50354 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Es sind anzugeben die Jahresumsätze in EUR bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Weiter sind anzugeben die Jahresumsätze in EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden sowie sonstige Schäden jeweils in Höhe von 3 Mio. Euro je Schadensfall zweifach maximiert verfügen bzw. eine solche im Auftragsfall zur Verfügung stelle(n) werde(n). Weiter erkläre (n) ich/wir, mindestens über alle nach Deutschen Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind. Mit Abgabe des Angebots ist eine unterschriebene Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen, dass im Auftragsfall eine Versicherung in angemessener Höhe besteht bzw. eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird. Vorstehende Angaben sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend zu machen. Die Erklärungen sind in der Anlage A_02 vom Bieter und ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Weitere Eignungskriterien und nachzuweisen sind: - Die Einhaltung der Vorschriften Mindestlohn durch Eigenerklärung Mindestlohn gemäß Formblatt 522 EU - Eigenerklärung Mindestlohn 06-2022 - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Muster nach Vorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Anlage (Fassung 15.11.2022) zum Schreiben Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14.04.2022 - in den Unterlagen als Anlage A-02 Außerdem ist anzugeben, wie der Bieter ständig erreichbar ist. Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL unter der folgenden Zertifikatsnummer eingetragen sind: Sofern die in dieser Eigenerklärung geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, so wird die Präqualifizierung akzeptiert. Darüber hinaus fehlende bzw. abweichende Angaben sind in dieses Formular einzutragen. Ich/Wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen: Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU): Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)" oder Formblatt 124 (Bund - 2019), soweit keine Präqualifikation nachgewiesen wird, zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir folgt in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind Eintragung Amtsgericht/Nummer/usw. Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammer. Zu erklären ist, ob eine wirtschaftliche Verknüpfung mit Dritten besteht, bei bestehen mit welchen. Zu erklären ist, ob eine Zusammenarbeit mit Dritten vorgesehen ist. Wenn eine solche vorgesehen ist, sind die Dritten zu benennen, auch mit ihrem Aufgabenanteil. Vorstehende Angaben sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend zu machen. Die Erklärungen sind in der Anlage A_02 (EEE oder Formblatt 124) vom Bieter und ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die Auftragsvergabe an den Bieter kann nur erfolgen, wenn die unten folgenden Punkte (Fachkunde) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt und nachgewiesen sind: 1) Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler*in (Archäolog*in) zu leiten, der/die Erfahrung in römischer bis neuzeitlicher Siedlungsarchäologie im Rheinland nachweisen kann sowie einen fachspezifischen Hochschulabschluss in Ur- und Frühgeschichte, provinzialrömischer/klassischer Archäologie oder Mittelalter-/Neuzeitarchäologie oder vergleichbar vorweisen und über eine entsprechende Prospektions- und Grabungserfahrung sowie fundierte Materialkenntnis mit Schwerpunkt Rheinland verfügt. Der Bieter muss: - mehrmonatige praktische Erfahrungen in Grabungstechnik, Vermessung sowie in der Leitung von Prospektionen und Ausgrabungen (hier ist auch eine nachgewiesene Schnittleitung anzuerkennen) insbesondere im Fachgebiet der jeweiligen Maßnahme nachweisen, - über gute Kenntnisse in Geologie und Bodenkunde verfügen, - Erfahrungen auf rheinischen Ausgrabungen oder auf Ausgrabungen in Gebieten mit ähnlichen Bodenverhältnissen vorweisen. Die vorstehenden Kenntnisse und Erfahrungen sind durch Eigenerklärung bzw. Nachweise zu belegen. Falls der/die Prospektionsleiter*in dem LVR-ABR unbekannt ist, muss zusätzlich ein Nachweis des Studienabschlusses und eine Auflistung der Studienschwerpunkte, Prospektions- und Grabungstätigkeit (Ort, Zeitstellung, Dauer und Position) schriftlich vorlegt werden. Für eine reibungslose Kommunikation zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) sind allgemeine Deutschkenntnisse zwingende Voraussetzung. 2) Es ist mindestens ein Referenzprojekt zur "Lebensader Lux" mit vergleichbarem Untersuchungsinhalt (Straßenraum incl. Leitungsinfrastruktur, Grabmalbefunde, Fund der römischen Wasserleitung) aus den letzten fünf Jahren (ab 2019) vorzulegen. Die Darstellung darf drei DIN A4 Seiten nicht überschreiten. 3) Nachweis der ausreichenden personellen Verfügbarkeit über den gesamten Maßnahmenzeitraum. 4) Das vom Bieter eingesetzte Personal hat die Qualifikationsvoraussetzungen der Vergütungsgruppen zu erfüllen. Diese sind: I - Grabungsleitung durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit Qualifikation gemäß o. g. Grabungsrichtlinien 2020 LVR-ABR (nachfolgend Grabungsrichtlinien) Punkt 4.4.1. - Bodenkundler/in, Qualifikation gemäß Grabungsrichtlinien Punkt 6.1. II - Grabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß Grabungsrichtlinien Punkt 4.4.1 - Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik - Vermessungstechniker - Archäologische Fachwissenschaftler/innen mit BA-, MA- oder vergleichbarem Abschluss III - Grabungszeichner/innen und Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen - Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung IV - Grabungshelfer, unqualifiziert - Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung Die Qualifikationen des Personals in den Gruppen I. bis III. sind dem Auftraggeber durch Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen bei der Abgabe des Angebots nachzuweisen. Ist die Eignung nicht erfüllt und/oder nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen zu den Referenzen im Fall einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichend dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen. Weiter sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben zur Eignung der Berufsausübung zu machen. Anzugeben sind die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl und die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte für die Jahre 2021, 2022, 2023. Auch diese Erklärungen sind in der Anlage A_02 sowie in den dort genannten Eigenerklärungen abzugeben.
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMY1332CZ90/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMY1332CZ90
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMY1332CZ90 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 33 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden in Bezug auf Unternehmens -und Leistungsbezogene Unterlagen nachgefordert. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine Losaufteilung vorgesehen Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. weiter: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Hürth AöR Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Hürth AöR
8. Organisationen 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Hürth AöR Registrierungsnummer: DE214368470 Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40 Stadt: Hürth Postleitzahl: 50354 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27) Land: Deutschland E-Mail: vergabe@stadtwerke-huerth.de Telefon: 02233 53414 Rollen dieser Organisation: Beschaffer
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Hürth AöR Registrierungsnummer: DE214368470 Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40 Stadt: Hürth Postleitzahl: 50354 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27) Land: Deutschland E-Mail: vergabe@stadtwerke-huerth.de Telefon: 02233 53414 Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: 02211470 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Hürth AöR Registrierungsnummer: DE214368470 Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40 Stadt: Hürth Postleitzahl: 50354 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27) Land: Deutschland E-Mail: vergabe@stadtwerke-huerth.de Telefon: 02233 53414 Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ab5c583a-a66f-4fbe-963e-50576822f759 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2024 10:08:49 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 332024-2024 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2024 Datum der Veröffentlichung: 05/06/2024 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 179647 vom 07.06.2024 |