Titel | Neuvermessung von Landesgrundwassermessstellen im Regionalbereich Süd | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke | |
Ausführungsort | DE-03050 Cottbus | |
Frist | 21.08.2024 | |
Vergabeunterlagen | vergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Landesamt für Umwelt Referat S6 Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam
E-Mail: VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de Internet: lfu.brandenburg.de
Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
b) Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistung Für Vergleichsbetrachtungen von Grundwasserständen müssen die Höhenbezüge identisch sein. Das aktuell verwendete Höhensystem ist DHHN2016 (m ü. NHN). Dies macht eine Neueinmessung der Messstellen über einen bestätigten Höhenanschluss in DHHN2016 (m ü. NHN) notwendig. Nach Neubau kann ebenfalls eine Einmessung erforderlich sein. Folgender Leistungsumfang ist zu erbringen: 1. Höhenmäßige Einmessung der Grundwassermessstellen (Rohroberkanten und Geländeoberkan-ten) mit Anschluss an das staatliche Höhennetz, Kontrolle der vorgegebenen Lagekoordinaten mit GPS und anhand topografischer Karten, Messen des Grundwasserstandes und der Messstellensoh-Ie 2. Bei Neueinmessungen ist, entsprechend dem Leitfaden zur Hydrometrie des Bundes und der Länder - Pegelhandbuch - Kapitel A 3.4 und B 4.2.1 (herausgegeben von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, Stuttgart 2018), in Pegelnähe ein solider Festpunkt zu setzen/zu be-stimmen und zu vermessen, insbesondere wenn der Vermessungsweg einer Messstelle länger als 5 km ist. 3. Bei jedem Nivellementzug sind unabhängig von den Pegelfestpunkten bzw. Festpunkten an was-serwirtschaftlichen Anlagen zwei Festpunkte des staatlichen Höhenmessnetzes (Nivellementnetz 3. oder höherer Ordnung) mit ein-zubezie-hen. Die Einmessung erfolgt nach LAWA-Richtlinie durch ein Hin- und Rück-nivelle-ment zwischen zwei amtlichen Höhenfestpunkten, die jeweils über den Mess-punkt als Umsetzpunkt geführt werden muss (in begründetem Ausnahmefall Schleife). Es ist eine Genauigkeit [in mm] des 10-fachen der Wurzel aus der Länge des Ni-velle- ment-weges [in km] einzu-hal-ten. Mehrkilometer sind gesondert anzubieten und in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Vermes-sungswege entstehen, wenn die Summe der Vermessungswege aller Messstellen größer ist als der oben aufgeführte Durchschnitt von 5 km. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber längere Vermes- sungswege sofort mitzuteilen, so dass dieser ggf. die Messstellenanzahl reduzieren kann. Bereits entstandene Kosten werden gegen Nachweis erstattet. Generelle Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Bezeichnung Postanschrift Ort Ergänzende / Abweichende Angaben zum Erfüllungsort
c) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Dauer (ab Auftragsvergabe) Fahrkilometer (Hin- und Rück-fahrt und zwischen den Messstellen) sind in den Vermessungskosten pauschal mit einzu-kalkulieren. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Durchführung der Vermessungsleistungen entsprechend dem Leitfaden zur Hydrometrie des Bundes und der Länder - Pegelhandbuch - Kapitel A 3.4 und B 4.2.1, herausgegeben von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, Stuttgart 2018, auszufüh-ren. 5. Dem Auftraggeber sind nach erfolgter Vermessungsleistung folgende Unterlagen zu überge-ben: a) Vermessungsprotokoll je Messstelle in Anlehnung an LAWA- Grundwasserrichtlinie 1/82 für die Grundwassermess-stellen beinhaltet u.a.: - Angabe der Höhe der Rohr-oberkante, der Gelände-oberkante am Pegelstandort, des Grundwasserstandes und der Messstellensohle jeweils in DHHN2016 [müNHN] - Lageskizzen der Pegel und Festpunkte, ETRS 89-Koordinaten für die Grundwassermess-stellen - Bei Neueinmessungen Kopie des amtlichen Höhenfestpunktauszuges vom Kataster- und Vermessungsamt (soweit vorhanden auch mit Lageskizzen), worauf die verwendeten amtlichen Höhen vermerkt sind Landesamt für Umwelt Von-Schön-Str. 7 03050 Cottbus AP : Herr Thomas Claus; siehe Leistungsbeschreibung Rechnungslegung bis 25.11.2024 Die Leistungserbringung ist unmittelbar im Anschluss an die Auftragserteilung zu beginnen. Beginn 12.09.2024, Ende 15.11.2024 Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 15.08.2024 Angebotsfrist 21.08.2024 09:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 10.09.2024
d) Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Niedrigster Preis
e) Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
f) Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen o LDF einstufig national Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: Es sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - das Angebotsschreiben CSX 51 - das inhaltliche Angebot (Hinweis: aus dem Angebot müssen sich die jeweiligen Leistungserbringungs- bzw. Lieferfristen ergeben, die für die einzelnen Teilleistungen vorgesehen werden (Ausführungsfristen)) - das ausgefüllte Leistungsverzeichnis - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3) und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4), -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), muss mit eingereichten Angebot lediglich benannt werden welcher Auftragsteil übernommen wird (4.3). Die Benennung des Unterauftragnehmers sowie das ausgefüllte FB 4.4 wird in dem Fall auf besonderes Verlangen durch die Vergabestelle angefordert. - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), wird das FB 5.4 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle angefordert. Eignung: Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO über die in den letzten drei (3, 2021 - 2023) oder im laufenden Jahr (2024) erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Noch laufende Projekte werden nicht bewertet. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: -> Neueinmessung von Rohrorberkanten an Grundwasserstandsmessstellen durch Anschluss an das amtliche Höhenmessnetz Die Referenzen gelten als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn sie vom ursprünglichen Auftraggeber abgenommen bzw. abgerechnet wurden. Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten/Veröffentlichungen, die inhaltlich mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann auch in Form einer Eigenerklärung erfolgen gem. §§31 Abs. 2, 33 Absatz 1 UVgO. Auflagen zur persönlichen Lage Angaben und Formalitäten, entfällt die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, entfällt die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 11 UVgO über die in den letzten drei (3, 2021 - 2023) oder im laufenden Jahr (2024) erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Noch laufende Projekte werden nicht bewertet. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: -> Neueinmessung von Rohrorberkanten an Grundwasserstandsmessstellen durch Anschluss an das amtliche Höhenmessnetz Die Referenzen gelten als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn sie vom ursprünglichen Auftraggeber abgenommen bzw. abgerechnet wurden. Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten/Veröffentlichungen, die inhaltlich mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann auch in Form einer Eigenerklärung erfolgen gem. §§31 Abs. 2, 33 Absatz 1 UVgO. Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Sicherheiten Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen entfällt Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Nein Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Nein Elektronisch URL zu den Auftragsunterlagen Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen
g) Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 21.08.2024 09:00 Uhr Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVXYYDY17V6X0B9/documents Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nebenangebote Elektronisch in Textform Nein Nein
h) Nebenangebote
i) Verfahren/Sonstiges Sonstige Informationen Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber werden nicht zugelassen. Bekanntmachungs-ID Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. IM. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. CXVXYYDY17V6X0B9 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 183892 vom 04.08.2024 |