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Titel
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Planungsleistungen nach HOAI für den Ersatzneubau der Brücke über die Peene; Landschaftspflegerischer Begleitplan, Ökologisches Sondergutachten, FFH-Vorprüfung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Objekt- und Tragwerksplanung, Entwurfsvermess
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberStraßenbauamt Güstrow
Krakower Chaussee 2a
18273 Güstrow
Frau Peter
Telefon: (03843) 27-5307
Fax: (03843) 27-5050
EmMail: Petra.Peter@sbv.mv-regie-mng.de
AusführungsortDE-18273 Güstrow
Frist30.05.2007
Beschreibung

1.1) Straßenbauamt Güstrow, Krakower Chaussee 2a, 18273 Güstrow, Frau Peter, Telefon: (03843) 27-5307, Fax: (03843) 27-5050, E-Mail:Petra.Peter@sbv.mv-regie-mng.de, strassenbauverwaltung.mvnet.de, /Link: örtliche Zuständigkeiten Weitere Auskünfte erteilen: Die oben genannte Kontaktstelle


1.2) Regional- und Lokalbehörde Haupttätigkeit Sonstiges: Straßenbau


II. 1.1) Planungsleistungen nach HOA1 für die L 35 Ersatzneubau der Peenebrücke bei Jarman


II. 1.2) Dienstleistung, 12, BRD, Land M-V H. 1.3) Öffentlicher Auftrag II. 1.4) Nein D.1.5) Siehe II.2.1)


11.1.6) -


11.1.7) Nein II. 1.8) Nein


II. 1.9) Ja


11.2.1) Wesentliche Leistungen: Planungsleistungen nach HOAI für den Ersatzneubau der Brücke über die Peene beimjarmen i. Z. d. L 35 Fachbereich 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. § 49 HOAI, Teil VI, Ökologisches Sondergutachten, Einzelfallprüfung nach UVPG; FFH-Vorprüfung, Landschaftspflegerischer Ausführungsplan gem. § 15 HOAI, Teil II, Fachbereich 2: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung gem. § 92 HOAI einschl. LAGA und Bundesbodenschutzgesetz für Ingenieurbauwerk, LP 1 - 3, Fachbereich 3: Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gem. § 55 HOAI, LP 1 - 4 und 6, Fachbereich 4: Entwurfsvermessung gem. § 97 HOAI, LP 1 - 3


11.2.2) Nein


II.3) Ca. 24 Monate


III. 1.1) Deckungssummen der Haftpflichtversicherung

Für Personenschäden: 1.500.000 Euro

Für Sachschäden: 1.500.000 Euro

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h., die Versicherung muss bestätigen, dass die Ober-grenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt.


111.1.2) Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von 70 % des vorläufig ermittelten Honorars nach geleistetem Arbeitsfortschritt


111.1.3) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter


III. 1.4) Nein


111.2.1) - Auskünfte zu § 7 (2) VOF


111.2.2) Folgende Erklärungen und Nachweise gem. VOF sind in der aufgeführten Reihenfolge geheftet vorzulegen. Darüber hinausgehende Informaüonsunterlagen sind nicht erwünscht.

- Erklärungen zu § 11 a - d VOF einschließlich Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

- Erklärung über die Mitarbeiterzahl, den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

- Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren vergleich-baren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungsphasen und des Auftraggebers

Erfahrungen im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus sowie der Trag-werksplanung für Mehrfeldbrücken und Einfeldbrücken, Erfahrungen mit komplizierten Baugrundverhältnissen, Tiefgründlingen im Straßen- und Brückenbau, Erfahrungen mit landschaftspflegerischen Begleit- und Ausführungsplänen sowie floristischen, vegetationskundlichen, faunistischen und immissionsfachlichen Gutachten im Rahmen von Straßen- und Brückenbau, Erfahrungen mit Bundeswasserstraßen

- Angaben zum Projektleiter und zu den Bearbeitern: Kurzlebenslauf mit Referenzprojekten, Diplomnachweis in Kopie


III.2.3)- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird

- Nachweise zur Gewährleistung der Qualität


111.2.4) Nein


111.31) Ja

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)


111.32) Ja


IV. 1.1) Verhandlungsverfahren IV. 1.2) Ja, geplante Zahl 3


IV. 1.3) Ja


IV. 2.1) Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:

1. Honorar

2. Fachkunde

3. Leistungsfähigkeit

4. Erfahrung

5. Zuverlässigkeit IV.2.2) Nein


IV.3.2) Nein IV.3.3) Schlusstermin: Entfällt, Kostenpflichtig: Nein, Zahlungsbedingungen: Entfällt


IV.3.4) 30.05.2007, 12.00 Uhr


IV.3.5) -IV.3.6) Deutsch


IV.3.7) -


IV.3.8) Entfällt


VI. 1) Nein VI.2) Nein VL3) Nein VI.4.1) Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14,19053 Schwerin


VI.4.3) Straßenbauamt Güstrow, Krakower Chaussee 2a, 18273 Güstrow, Telefon: (03843) 27-5002, Fax: (03843) 27-5050, E-Mail: sba-gue@sbv.mv-regierung.de VI.5) 12.04.2007

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 122198 vom 18.04.2007