Titel | Aufnahme einer vorhandenen Spundwand, einschl. Rückverankerung; Stahlspundbohlen einbauen, rückwärtige Verankerung herstellen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Gemeinde Dornum Schatthauser Straße 9 26553 Dornum | |
Ausführungsort | DE-26553 Dornum | |
Frist | 06.07.2007 | |
Beschreibung | Im öffentlichen Wettbewerb werden auf Grundlage der VOB für die Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum die Spundwanderneuerung im Hafen von Westeraccumer-, Domumersiel ausgeschrieben. Als hauptsächliche Leistungen fallen an: rd. 130 m Aufnahme einer vorhandenen Spundwand, einschl. Rückverankerung; rd. 530 t bauseits gelieferte Stahlspundbohlen PU1210/10 einbauen; rd. 300 m rückwärtige Verankerung herstellen; rd. 30 Stück Sturmpfähle liefern und einbauen; rd. 275 cbm Stahlbeton für Stahlbetonholm liefern und einbauen; rd. 5.000 cbm Bodenaushub; rd. 4.000 qm Pflasterarbeiten. Fertigstellung für die Bauleistungen: 31. Dezember 2007. Sicherheitsleistungen: 3 % der Auftragssumme. Die Angebotsunterlagen (Leistungsverzeichnis zweifach, Bedingungen einfach) können gegen eine Gebühr von 100,00 EUR, die njcht erstattet wird, bis zum 06.07.2007 (Ausschlussfrist) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Aurich, Oldersumer Straße 48, 26603 Aurich angefordert werden. Die Gebühr für die Angebotsunterlagen ist zuvor an den NLWKN unter Angabe von HP 000 00 17, Spundwanderneuerung Westeraccumer-, Domumersiel, auf das Konto Nr. 101 404 515 bei der Nord LB/Hannover, BLZ 250 500 00, zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg ist dem Anforderungsschreiben gegen Rückgabe beizufügen. Angebotseröffnung: 26.07.2007,11.00 Uhr. Zur Verhandlung der Angebotseröffnung sind nur Angehörige der beteiligten Firmen (Bieter) zugelassen. Zuschlags- und Bindefrist: 10.08.2007. Der Auftraggeber behalt sich gemäß VOB Teil A § 8 vor, Teilnehmern am Wettbewerb Leistungsfähigkeits- und Zuverlässigkeitsnachweise abzuverlangen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 123310 vom 02.07.2007 |