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Titel
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Erstellung des Biotopkatasters Donnersbergkreis
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung nach VOL/A
AuftraggeberKreisverwaltung Donnersbergkreis
Untere Naturschutzbehörde
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
AusführungsortDE-67292 Kirchheimbolanden
Frist08.03.2010
Beschreibung

1. Auftraggeber und Zuschlag erteilende Stelle: Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als untere Naturschutzbehörde im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd) in Neustadt an der Weinstraße (vgl. Ziff.7 ).


2. Gewähltes Verfahren: Öffentliche Ausschreibung gemäß Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A).


3. Art, Ort und Umfang der Leistung: Erstellung des Biotopkatasters (im Einzelnen: Kartierung der schutzwürdigen

Biotope, Kartierung der nach Natura 2000 relevanten Lebensraumtypen und Kartierung der nach § 28 Landesnaturschutzgesetz

Rheinland-Pfalz (LNat- SchG) und § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope sowie Eingabe der erhobenen Daten mit der Kartiersoftware GISPAD ) für das Gebiet oder Teile des Gebietes des jeweiligen Kreises entsprechend folgender Auflistung: Bestandteil der Leistung ist weiterhin die Teilnahme an fünf Terminen:

- Kartiererschulung bei der SGD Nord anztätig (vgl. Ziffer 6)

- Vorstellungstermin mit dem Auftraggeber in den Räumen des Auftraggebers vor Beginn der Kartierung (max. 2-stündig)

- Abstimmungstermin mit dem Auftraggeber im Gelände (halbtägig)

- Vorstellung der Kartierergebnisse als Arbeitsgespräch mit dem Auftraggeber in den Räumen des Auftraggebers

nach Abschluss der Leistungen und Abnahme der endgültigen Daten (halbtägig).

- Ganztägige Schulung im Gelände in der 24. oder 25. KW 2010 (genauer Ort und Zeit wird noch bekannt gegeben).

Pro zu kartierendem Kreis muss mindestens 1 Kartierer anwesend sein. Ein weiterer Teil der Leistung ist die Abgabe von Teildaten (10 BK s samt BT s abschließend und vollständig bearbeitet innerhalb von 6 Wochen nach Kartierungsbeginn)

(vgl. Ziffer 12).


4. Ausführungsfristen: Die nach Ziffer 3 beschriebenen Leistungen sind sofort nach Auftragsvergabe zu beginnen und bis 15. Oktober 2010 fertig zu stellen.


5. Verdingungsunterlagen: Für die Kalkulation sind die Kartierkulisse mit entsprechenden Flächenangaben, die Kartieranleitungen und das Kartierverfahren OSIRIS-RLP - im Internet unter der URL: www.naturschutz.rlp.de - heranzuziehen. Alle Vertragsbedingungen nach § 9 VOL/A für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Vertragsbestandteil.


6. Datenverarbeitung und Schulung: Die vom Auftragnehmer eingesetzten Kartierer werden in der fachlichen Durchführung der Kartierung - entsprechend der für 2009 aktuellen Kartieranleitungen - angeleitet. Dazu wird eine spezielle Schulung bei der SGD Nord am 31. März 2010 durchgeführt. Alle Kartierer müssen obligatorisch an diesem Termin teilnehmen. Der Einsatz der speziellen Kartiersoftware GISPAD (Fa. Conterra, Münster) in der Version 4.1 unter Verwendung des aktuell gültigen Kartierverfahrens OSIRIS-RLP ist zwingende Voraussetzung für die Übernahme eines Auftrags. Das aktuell gültige und für die Kartierung relevante Kartierverfahren wird im Rahmen der o. g. Schulungen mit vorgestellt. Die entsprechenden Kenntnisse im Umgang mit GISPAD werden für alle Kartierer vorausgesetzt und sind durch den Bieter im Einzelnen nachzuweisen. Aussagekräftige personenbezogene Nachweise (Schulungsbescheinigung) sind dazu mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Eine Anleitung oder Schulung zu GISPAD wird vom Auftraggeber nicht durchgeführt.


7. Ablauf der Angebotsfrist: Montag, der 8. März 2010, 16.00 Uhr. Aussagekräftige Bewerbungen mit Preisangebot sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift Angebot-Biotopkataster - Fristsache - Datum der Angebotsfrist - Nicht öffnen! an folgende Kreisverwaltungen zu senden: Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Naturschutzbehörde,

Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden


8. Zahlungsbedingungen: Gemäß § 17 VOL/B. Abweichende Vertragsvereinbarungen bleiben vorbehalten.


9. Geforderte Eignungsnachweise: Nachweis der Qualifikation aller mit der Durchführung der Kartierung beauftragten

Personen nach § 40 LNatSchG oder Berechtigung zur Führung des Diplomgrades Diplom-Biologe oder Diplom- Geograph und Nachweis einer erforderlichen fundierten geobotanischen Ausbildung sowie Erfahrung mit der Durchführung der Biotopkartierung in Rheinland- Pfalz, Saarland oder Nordrhein- Westfalen oder langjährige Erfahrung mit der Biotopbetreuung und deren Erfolgskontrolle in Rheinland-Pfalz.


10. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien in der Reihenfolge erteilt:

1. Qualität,

2. Leistungsfähigkeit,

3. Preis.


11. Zuschlags- und Bindefrist: Montag, der 15. März 2010.


12. Besondere Hinweise: (1) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgegeben werden. Das Angebot muss eindeutig zum Ausdruck bringen, für welchen Raum Interesse seitens des Anbieters besteht und mit der Originalunterschrift des Bieters versehen sein. Der Auftragnehmer unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

(2) Preisangebote einschließlich aller Nebenkosten sind unterteilt nach folgenden Arbeitsschritten / Leistungsphasen vorzulegen: Teilnahme an den unter Ziffer 3 genannten Terminen, Durchführung der Kartierung im Gelände, Digitalisierung

der Ergebnisse und Dateneingabe incl. interner Qualitätskontrolle und Datenabgabe. Bei flächenabhängigen Positionen

ist stets auch ein ha-Preis anzugeben. Sofern sich Änderungen in der Suchraumkulisse ergeben, wird der angebotene

Hektarsatz für den flächenbezogenen Arbeitsaufwand aus dem Angebot für Auf- und Abschläge anteilig zugrunde gelegt. Satz 2 gilt auch für Flächenabschläge, die sich innerhalb der Suchraumkulisse ergeben können. Das Angebot muss eine Erklärung dazu enthalten, dass bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten die Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes für die öffentliche Verwaltung eingehalten werden.

(3) Im Angebot ist anzugeben, welche Personen (mit welcher Qualifikation und Erfahrung i. S. V. Ziffer 9) die Kartierarbeiten durchführen werden. Die Hinzuziehung weiterer Personen ist nur vor Durchführung der Schulung nach Ziffer

6 und nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Anforderungen nach Ziffer 9 bleiben

unberührt. Voraussetzung für die Erteilung des Zuschlags ist, dass von dem Bieter und von ihm beauftragten Personen während des Zeitraums der Kartierung keine sonstigen Gutachten oder Planungen, die die Identifikation oder Bewertung von Biotopen innerhalb der beauftragten Suchraumkulisse zum Gegenstand haben, erstellt werden oder in Aussicht stehen.

Der Bieter gibt hierüber eine entsprechende Erklärung als Bestandteil des Angebotes ab.

(4) Angebote gelten als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erfolgt. Die Teilnahme

an den unter Ziffer 3 genannten Terminen ist obligatorisch. Die Auftragnehmer müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach Kartierungsbeginn einen in sich vollständigen und abschließend bearbeiteten Probedatensatz je Kartierer zur Vorabprüfung abgeben. Die vollständigen und abschließend bearbeiteten Gesamtdaten werden nach der Abgabe noch einmal einer externen Qualitätssicherung unterzogen. Erst nach Abgabe der abschließend korrigierten Daten und deren Abnahme durch den Auftraggeber besteht Anspruch auf die vollständige Auszahlung des vereinbarten Honorars. Die Kartierungen werden stichprobenweise auch im Gelände kontrolliert. Der Auftragnehmer erhält von der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz

einen Satz analoger Geländearbeitskarten (M 1: 5000) sowie die für die Kartierung notwendigen digitalen Geobasisdaten

und verfügbaren Fachinformationen (soweit wie möglich ebenfalls digital). Neustadt an der Weinstraße, den 15. Februar 2010.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 123943 vom 15.02.2010