Titel | Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) inkl. Biotoptypenkartierung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Stadt Rathenow Berliner Straße 15 14712 Rathenow | |
Ausführungsort | DE-14712 Rathenow | |
Frist | 07.06.2010 | |
Beschreibung | a) Stadt Rathenow, SB Rechnungsprüfung, Zimmer 330, Berliner Straße 15, 14712 Rathenow b) Der Bürgermeister der Stadt Rathenow gibt bekannt, dass im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur Planungsleistungen vergeben werden. c) Die Planungsleistungen werden für folgende Baumaßnahme vergeben: Natur- und flussnahe Trassierung des touristisch vermarkteten Flussradweges "Havel- Radweg" im Westhavelland im Bereich zwischen Rathenow und der Gemarkungsgrenze Böhne/Bützer. Der derzeitige Trassenverlauf zwischen Premnitz und Rathenow entlang der B102 wird den Anforderungen an einen Flussradweg nicht gerecht. Im Vorfeld wurden mögliche Trassenverläufe diskutiert. Danach scheidet auch ein straßenbegleitender Radweg entlang der L96 aus. Wesentliche Teile des auszubauenden Weges sollen nur für Radler nutzbar sein. Es wird grundsätzlich die Asphaltbauweise bevorzugt, da sie den Anforderungen der Radfahrer am besten entspricht sowie den geringsten Unterhaltungsaufwand für die Kommunen bedeutet. Die Planungsleistungen umfassen nicht Leistungen im Bereich Verkehrsanlagen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung des Radwegeabschnittes sind folgende Arbeiten erforderlich. - Als grundlegende Planungsunterlage ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu erstellen. In den LBP sind Aussagen zum Artenschutz zu integrieren. Gemäß §§ 44ff BNatSchG sind die besonders geschützten Arten (vor allem Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten) zu betrachten. Die Inhalte des LBP richten sich weiterhin nach den Grundleistungen der Leistungsphasen des § 26 HOAI 2009. Dementsprechend muss eine Grundlagendarstellung und -bewertung, eine Darstellung und Bewertung der geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Ermittlung von Kompensationsmaßnahmen erfolgen. - Da sich die Radwegtrasse zumindest am Rand des FFH-Gebietes Niederung der Unteren Havel/Gülper See und des SPA-Gebietes Niederung der Unteren Havel befindet, ist außerdem eine FFH-Vorstudie notwendig. Wenn im Rahmen der Vorstudie erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele der Natura 2000 Gebiete nicht ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Aussage kann aus heutiger Sicht jedoch nicht getroffen werden. Es wird daher darum gebeten, ein Angebot für die FFH-Vorstudie und ein Bedarfsangebot für die FFH-Verträglichkeitsstudie zu erstellen. Auf eine Variantenbetrachtung innerhalb einer Umweltverträglichkeitsstudie wird verzichtet. Es müssen jedoch im Vorfeld der Planung für die Ermittlung der Vorzugsvariante Absprachen mit verschiedenen Vertretern von Behörden und mit sonstigen naturschutzfachlich Aktiven erfolgen. Es sind mindestens Gespräche mit einem Vertreter der UNB des Landkreises Havelland, der Naturparkverwaltung sowie des Projektbüros des NABU für das Gewässerrandstreifenprojekt an der Havel zu führen. Die Gesprächsinhalte und -ergebnisse sind zu dokumentieren. d) Grundlagen der naturschutzfachlichen Unterlagen sind eine intensive Recherche zu floristischen und faunistischen Bestandsdaten sowie eine selektive Biotoptypenkartierung gemäß BBK-Verfahren, Kartierintensität C (Biotopkartierung Brandenburg vom LUA). Es sind auf der Radwegtrasse sowie beidseitig angrenzend in einem Abstand von je 20 m alle geschützten Biotope nach § 32 BbgNatSchG bzw. § 30 BNatSchG, FFH-Lebensraumtypen und deren Entwicklungsflächen zu kartieren und darzustellen. Für die anderen Flächen wird die Kartierung gemäß Kartierintensität B durchgeführt. Die selektive Biotoptypenkartierung entfällt für den Bereich des Horstenweges, der nicht ausgebaut werden soll (Länge ca. 1.100 m). Die Kartierungen sind als Sonderleistungen einzustufen. Auf separate faunistische Kartierungen wird verzichtet. Grundlage der Eingriffsbewertung stellen die recherchierten Daten sowie eine Einschätzung der Eignung der kartiertenBiotoptypen als Lebensraum für charakteristische und wertgebende Arten dar. Der Abschnitt entlang des Horstenweges bis zur neu errichteten Brücke befindet sich in einem guten Zustand und wird nicht ausgebaut. Die Lage der vorläufig geplanten Trasse ist auf einer Karte unter www.rathenow.de/Ausschreibungen.34.0.html dargestellt. Das Angebotshonorar für den LBP soll gemäß § 26 HOAI 2009 unter Angabe der Stundensätze frei vereinbart werden, wobei ein Festpreis angestrebt wird. Die gleiche Aussage trifft auf die FFH-Verträglichkeitsstudie, die Datenrecherche und die Biotoptypenkartierung zu. e) Bearbeitungszeitraum ist Juni bis Dezember 2010. f) Bewerbungen für die Beauftragung richten Sie bitte bis zum 07.06.2010 an: Stadt Rathenow, SB Rechnungsprüfung, Zimmer 330, Berliner Straße 15, 14712 Rathenow g) Mit der Bewerbung sind einzureichen: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Planungsbüros (Angaben zur technischen und personellen Ausstattung des Büros, Bruttoumsatz der letzten 3 Jahre etc.), - Nachweis über die Planung, Realisierung und Abrechnung von gleichen Vorhaben, - Nachweis über die Planung, Realisierung und Abrechnung von Vorhaben, die durch das Land Brandenburg gemäß der jeweils gültigen Förderrichtlinie gefördert wurden, - Nachweis der beruflichen Qualifikation und Fachkunde, Referenzliste über wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate), - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate), - Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Ingenieur- oder Architektenkammer, - Nachweis der Berufskrankenkasse (nicht älter als 6 Monate). | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 124273 vom 19.05.2010 |