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Titel
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Entwicklung eines Konzeptes zur Berücksichtigung kumulativer Stoffeinträge in die Umwelt: Generierung von Expositionsszenarien und Durchführung der Expositionsbeurteilung für alle identifizierten Verwendungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung nach VOL/A
AuftraggeberUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
AusführungsortDE-06844 Dessau-Roßlau
Frist03.09.2010
Beschreibung

a) Name und Anschrift der Vergabestelle: Umweltbundesamt, Referat Z 6, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau, Tel.: (0340) 2103 2866/2864, Fax: (0340) 2104 2866/2864, Gz.: Z 6 – 97 316/116, FKZ 360 01 058


b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A) Form der Angebote Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.


c) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung: Entwicklung eines Konzeptes zur Berücksichtigung kumulativer Stoffeinträge in die Umwelt Chemical Safety Assessments (CSAs) und Chemical Safety Reports (CSRs) sind Teile der Registrierung eines Stoffes unter der „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (REACH). REACH verlangt, dass Hersteller/Importeure im Rahmen der Registrierung für alle Stoffe eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen und einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, die in Mengen >10 t/a hergestellt oder importiert werden. Ist ein Stoff gemäß den Kriterien der „Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (CLP-VO) als „gefährlich“ eingestuft oder ist er beispielsweise ein PBT- oder vPvB-Stoff (PBT – persistent, bioaccumulating, toxic; vPvB – very persistent, very bioaccumulating), umfasst das CSA eine Expositionsbeurteilung und eine Risikocharakterisierung für die Herstellung und alle identifizierten (d.h. vom Registranten unterstützten) Verwendungen des Stoffes.

Die Expositionsbeurteilung unter REACH wird durch die Registranten generell in zwei Schritten durchgeführt:

Schritt 1: Generierung von Expositionsszenarien (ESs);

Schritt 2: Durchführung der Expositionsbeurteilung für alle identifizierten Verwendungen.

Die Expositionsbeurteilung gliedert sich in drei Schritte:

1. Bestimmung der prozessbedingten Emissionen durch Einordnung der Verwendung in die entsprechenden Freisetzungskategorien (Environmental Release Categories, ERC);

2. Bestimmung der relevanten Expositionspfade eines Stoffes und Beurteilung des Verteilungs- und Abbauverhaltens in der Umwelt;

3. Bestimmung der in der Umwelt zu erwartenden Expositionshöhe.

Gemäß des REACH-Konzepts ist es das Ziel der Expositionsbeurteilung, eine quantitative oder qualitative Schätzung der Dosis bzw. Konzentration durchzuführen, gegenüber der der Mensch und die Umwelt exponiert sind bzw. sein können (predicted environmental concentration, PEC). Die Expositionsbeurteilungen müssen alle Stufen des Lebenszyklus eines Stoffes berücksichtigen, die sich aus der Herstellung und den identifizierten Verwendungen sowie aus der Abfallphase ergeben. Für die Risikobewertung wird die zu erwartende Umweltkonzentration mit der Stoffkonzentration verglichen, bei der gerade kein schädlicher Effekt mehr in der Umwelt hervorgerufen wird. Dabei ist entscheidend, dass die Exposition der Umwelt nicht unterschätzt wird bzw. Emissionen aus verschiedenen Quellen in das gleiche Kompartiment nicht getrennt voneinander in die Risikobewertung einfließen (kumulative Exposition).


Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau


d) Losaufteilung Die Gesamtleistung bildet ein Los.


e) Nebenangebote zugelassen


f) Ausführungsfrist ca. 3 Monate


g) Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selbstständigen download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/service/ausschreibungen/index.htm


h) Angebotsfrist: 03.09.2010, 12 Uhr (Posteingang im Umweltbundesamt)


i) Bindefrist 17.09.2010


j) Zahlungen Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B


k) Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters:

Anforderungen an den Auftragnehmer:

• Fundierte Kenntnis der REACH-VO und der REACH Guidance Documents der ECHA

• umfangreiche Erfahrung mit den Methoden der Expositionsbeurteilung für die Umwelt gem. REACH

• Kenntnisse anderer Stoffvollzüge (Biozide, PSM) sind von Vorteil

Für die Vergabe des Vorhabens ist eine Beurteilung der Eignung des Bieters notwendig. Die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde des Auftragnehmers sind im Angebot darzulegen. Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:

• Darlegung des Firmen-/Institutsprofils, inkl. Nachweis der Leistungsfähigkeit (technisch, personell) und fachlichen Eignung der Firma / des Instituts;

• Eigenerklärung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung

• Erfahrungen der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen auf dem Arbeitsgebiet des Vorhabens, nachzuweisen durch das Mitarbeiterprofil sowie durch mindestens zwei Referenzen (erfolgreich abgeschlossene Projekte und/oder Publikationen).

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 124560 vom 13.08.2010