Titel | Lieferung von Laborgeräten, optischen Geräten und Präzisionsgeräten | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Postfach 39 49 26029 Oldenburg | |
Ausführungsort | DE-26203 Wardenburg | |
Frist | 25.11.2011 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 327118-2011 I.1) Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Postfach 39 49 Kontaktstelle(n): LAVES Zu Händen von: Hrn. Hauschild / Herrn Drn. Heinicke 26029 Oldenburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 44157026356, Fax: +49 44157026179 E-Mail: laves-vergabe@laves.niedersachsen.de Internet: www.laves.niedersachsen.de Weitere Auskünfte erteilen: BI-Medien GmbH Faluner Weg 33 Kontaktstelle(n): BI Medien Vergabeunterlagen 24109 Kiel DEUTSCHLAND Telefon: +49 43153592-89, Fax: +49 4315359239 E-Mail: vu@bi-medien.de Internet: www.bi-medien.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung. Sonstige: Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Beschaffung eines Laborgroßgerätes LC-MSMS. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag. Kauf. Hauptlieferort: Cuxhaven. NUTS-Code DE932 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Am Institut für Fische und Fischereierzeugnisse des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werden Fische und Fischereierzeugnisse untersucht. Im Bereich der organischen Rückstandsanalytik/Toxinanalytik bildet die Untersuchung von Muscheln auf marine Biotoxine aus den DSP-, ASP- und PSP-Gruppen einen wichtigen Schwerpunkt. Insbesondere die Analytik von DSP-Toxinen (Okadasäure, Dinophysistoxinen, Azaspirosäuren, Pectenotoxinen und Yessotoxinen) erfordert höchste Anforderungen an die Methodik hinsichtlich der Empfindlichkeit und Methodenrobustheit. Das zu beschaffende Gerät soll primär für diese Applikationen eingesetzt werden. Die Grenzwerte der genannten DSP-Toxingruppen sind in der EU-Verordnung 853/2004 jeweils in Form von Summenparametern reguliert. Aus diesem Grund erfordert die Analytik dieser Verbindungen für jedes in der Verordnung genannte, einzelne Toxin Nachweisgrenzen im unteren ppb-Bereich (µg Toxin pro kg Muschelhomogenat) in komplexer Matrix in Verbindung mit maximaler Selektivität und Spezifität. Interne Standard-substanzen sind für diese Toxine bisher nicht kommerziell verfügbar. Darüber hinaus sind weitere Proben entsprechend den Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplans und Proben im Rahmen von Importkontrollen auf Antibiotika, Antiparasitika, Steroide, Stilbene, andere organische Rückstände und Kontaminanten (z.B. perfluorierte Tenside) zu untersuchten Die geforderten Mindestbestimmungsgrenzen für diese Untersuchungen liegen dabei meist in unteren Konzentrationsbereichen <= 1 µg/kg (ppb), z.T auch niedriger. Um den vorgenannten analytischen Anforderungen gerecht zu werden und auch ein hohes Probenaufkommen zuverlässig bewältigen zu können, soll ein den zuvor genannten Erfordernissen entsprechendes besonders leistungsstarkes LC-MS/MS-System, welches einen Triple Quadrupol-Massenanalysator beinhaltet, beschafft werden. Die Anforderungen an die Lieferfirma umfassen die MSMS-Einheit (Triple-Quadrupol-Massenanalysator), das Interface, die HPLC-Anlage, den Stickstoffgenerator, die EDV-Einheiten und die weiteren in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen. Aufgrund der äußerst komplexen Matrix wird ein hochsensitives System benötigt, das weitestgehend Matrixstörungen toleriert. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 38000000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang. Ein Gerät LC/MSMS, siehe Leistungsbeschreibung. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja. Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 2.1.2012. Abschluss 30.3.2012 III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten. Siehe Leistungsbeschreibung. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Leistungsbeschreibung. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Leistungsbeschreibung. IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 300-A1 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.11.2011 - 12:00. Kostenpflichtige Unterlagen: ja. Preis: 9.32 EUR. Zahlungsbedingungen und -weise: Banküberweisung, Lastschrifteinzugsermächtigung zu Gunsten der bi medien GmbH, Bankverbindung: Empfänger: bi medien GmbH. Konto-Nr.: 258951. BLZ: 21290016. Geldinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG. IBAN: E74212900160000258951. BIC: GENODEF1NMS. Verwendungszweck: Vergabeunterlagen D408367855. Bei fehlendem Verwendungszweck auf der Überweisung ist die Zahlung nicht zuordenbar und die Unterlagen können nicht versendet werden. Die Vergabeunterlagen werden nur bei Vorliegen des Nachweises über die Zahlung versendet. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Elektronische Vergabeunterlagen werden unter der Adresse: www.bi-medien.de/start zum Download unter Angabe des bi-Ident-Code-D408367855- zur Verfügung gestellt. Der Download ist kostenfrei. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 28.11.2011 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 2 ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 29.11.2011 - 10:00. Ort: LAVES, Röverskamp 5, 26203 Wardenburg, DEUTSCHLAND, Z. 271. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 4131150 Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php Fax: +49 413115-2943 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Rügepflicht ergibt sich aus § 107 Absatz 3 Nr. 1-3 GWB. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller. 1.den gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zur benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat oder 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zur benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat. Ferner ist der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei der Vorschrift des § 107 Abs. 3 GWB handelt es sich um eine Präklusionsregel unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben. Der Bieter soll Vergabefehler nicht auf Vorrat sammeln. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Die Rügen sind nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden. Wegen der besseren Nachweisbarkeit ist jedoch die Schriftform zweckmäßig. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.10.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126179 vom 19.10.2011 |