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Titel
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Modelluntersuchungen zu Klimaeinflüssen auf Wasseraustauschprozesse und Wasserqualität in Seen
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VergabeverfahrenFreiberufliche Leistungen
AuftraggeberLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
AusführungsortDE-76231 Karlsruhe
Frist23.05.2011
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 1304294273

 

- 1 -

 

Angebotseinholung von freiberuflichen Leistungen

 

Kurztitel: Modelluntersuchungen zu Klimaeinflüssen auf Wasseraustauschprozesse und Wasserqualität

 

Fertigstellung/Lieferung bis spätestens: 31.05.2014

 

Auftraggeber: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Telefax: 0721/5600-1456

Ansprechpartner: Herr Bernd Wahl

Abteilung Wasser

Institut für Seenforschung, Argenweg 50/1

88085 Langenargen

07543/304-170

E-Mail: bernd.wahl@lubw.bwl.de

 

Inhalt: Teil A Vertragsbedingungen

 

Teil B Leistungsbeschreibung

 

Teil C Leistungsverzeichnis

 

Bestätigung:

 

Das Angebot umfasst die Teile A bis C.

 

Ort, Datum

 

Unterschrift des Bieters Firmenstempel

 

- 2 -

 

Teil A

 

Vertragsbedingungen

 

A 1 Allgemeines

 

1. Leistungen

 

1.1 Freiberufliche Leistungen

 

Es handelt sich um Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit angeboten werden.

 

2. Es werden Vertragsbestandteile:

 

- die Angebotsunterlagen (Teile A bis C)

 

- im Angebot gemachte Angaben des Bieters, sofern ihnen vom Auftraggeber nicht

 

widersprochen wird.

 

3. Für diesen Vertrag finden ergänzend die Einkaufsbedingungen der LUBW

 

Anwendung, die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.badenwuerttemberg.

 

de eingesehen werden können. Es gelten ferner die Bestimmungen

 

der §§ 631 ff BGB, soweit diese Angebotsunterlagen oder die Einkaufsbedingungen

 

der LUBW keine andere Regelung treffen.

 

4. Die Zuverlässigkeit des Bieters kann vor der Vergabe des Auftrags bei der Meldeund

 

Informationsstelle für Vergabesperren abgefragt werden.

 

A 2 Leistungsumfang

 

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Teil B - Leistungsbeschreibung - .

 

Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung

 

beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich,

 

fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon in

 

anderer Form gegeben hat.

 

- 3 -

 

A 3 Angebot

 

Das Angebot erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen

 

Angebotsunterlagen Teile A bis C.

 

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte

 

Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt

 

wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt,

 

Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über.

 

Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse:

 

Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen

 

und Naturschutz und Naturschutz

 

Baden-Württemberg Baden-Württemberg

 

Institut für Seenforschung (ISF) Institut für Seenforschung (ISF)

 

Postfach 42 53 Argenweg 50/1

 

88081 Langenargen 88085 Langenargen

 

Das Angebot muss bis zum 23.05.2011, 10.00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt,

 

Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eingegangen sein. Bis zu diesem

 

Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden.

 

Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen beim Institut

 

für Seenforschung und zwar von Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr erfolgen.

 

A 4 Zuschlags- und Bindefrist

 

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.06.2011.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

 

A 5 Vergabe

 

Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht.

 

- 4 -

 

Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist.

 

Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt

 

worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht.

 

A 6 Preis

 

Im Angebot sind Festpreise anzugeben, die bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages

 

gelten müssen. Sie haben alle für die fachgerechte Erledigung des Auftrages notwendigen

 

Aufgaben zu berücksichtigen. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und sonstige

 

Nebenkosten müssen in den Angebotspreisen enthalten sein.

 

Die Preise für die einzelnen Positionen sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Gelten für

 

einzelne Produkte im Normalfall abweichende Steuersätze, so ist im Angebot darauf hinzuweisen.

 

Dem Angebotspreis ist die Lieferung frei Verwendungsstelle zugrunde zu legen.

 

A 7 Lieferfrist und Vertragsstrafen

 

Die Auftragserledigung muss innerhalb der o. g. Frist/Fristen erfolgen. Die Fristen beginnen

 

mit dem Erhalt aller für die Auftragserledigung notwendigen Unterlagen. Sie werden

 

unterbrochen durch Zeiten, in denen eine Abwicklung des Auftrages aus Gründen, die der

 

Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Auftragnehmer hat derartige

 

Unterbrechungen dem Auftraggeber jeweils schriftlich nachzuweisen (s. Teil C, Ziff. 2.5).

 

Für den Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Vertragsstrafen werden nicht vereinbart.

 

A 8 Ablieferungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Ablieferungsort ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-

 

Württemberg, 88085 Langenargen, Argenweg 50/1.

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Karlsruhe, sofern

 

beim Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

 

- 5 -

 

A 9 Abnahme und Gewährleistung

 

Die Abnahme der Leistung erfolgt erst nach Lieferung aller Gegenstände und Rückgabe der

 

vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.

 

Sofern die Ergebnisdarstellung (Bericht, Veröffentlichung) mittels elektronischer Medien

 

(Diskette, CD, DVD o. ä.) erfolgt, garantiert der Bieter die Virenfreiheit dieser Medien.

 

Der Auftragnehmer versichert, dass durch die Nutzung des Werks weder Urheberrechte

 

Dritter noch das Recht Dritter am eigenen Bild verletzt werden. Insbesondere hat er

 

sicherzustellen, dass

 

a) Zitate (§ 51 UrhG) aus bereits veröffentlichten oder erschienenen Werken nur in

 

dem nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässigen Umfang verwendet werden

 

und stets die Quelle (§ 63 UrhG) deutlich angegeben wird,

 

b) keine Änderungen (§ 62 UrhG), Entstellungen oder Beeinträchtigungen (§ 14 UrhG)

 

eines anderen urheberrechtlich geschützten Werkes vorgenommen wurden,

 

c) auf Fotos oder in Filmen erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung oder unter

 

den Voraussetzungen des § 23 KunstUrhG fotografiert oder gefilmt wurden.

 

Datenschutzhinweis

 

Die Daten des Auftrags (Firmenanschrift, Lieferart und Menge sowie Kosten) werden zur

 

finanztechnischen Abwicklung gespeichert. Die gespeicherten Daten sind der Öffentlichkeit

 

nicht zugänglich.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten, Informationen oder Ergebnisse, die aufgrund

 

dieses Auftrags gewonnen werden, nur nach schriftlicher Genehmigung durch den

 

Auftraggeber Dritten durch Einsichtgewährung, Überlassen von Mehrfertigungen oder in

 

sonstiger Weise zugänglich zu machen; diese Verpflichtung besteht auch nach der Erfüllung

 

des Auftrags weiter.

 

- 6 -

 

A 10 Vertragsänderungen

 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

A 11 Teilnichtigkeit, Teilunwirksamkeit, Vertragslücken

 

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar

 

sein, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen. Das gleiche gilt,

 

falls sich eine Regelungslücke herausstellt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren

 

Vereinbarung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Vereinbarung gelten, die die Parteien

 

getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

Hinweis:

 

Sofern die Vergütung im Kalenderjahr 1.500 € übersteigt und die Zahlungen in bar, postbar,

 

durch Scheck, Zahlungsanweisung zur Verrechnung oder Aufrechnung oder auf ein anderes

 

als das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers oder ein sonstiges Konto, das nicht auf

 

den Geschäftsbriefen angegeben ist, oder auf das Konto eines Dritten erfolgt, ist die LUBW

 

aufgrund der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 verpflichtet, dem zuständigen

 

Finanzamt eine Mitteilung über die geleistete Zahlung zu erstatten. Hierzu sind vom Unternehmer

 

auf Anforderung folgende Angaben zu machen: zuständiges Finanzamt, Steuernummer

 

und Geburtsdatum.

 

- 7 -

 

Teil B

 

Leistungsbeschreibung

 

Modelluntersuchungen zu Klimaeinflüssen auf Wasseraustauschprozesse und

 

Wasserqualität

 

Der zu erwartende Klimawandel wird auch Auswirkungen auf den Bodensee und dessen

 

Einzugsgebiet haben. Mit Hilfe von Modelluntersuchungen soll dieser Einfluss auf die

 

Austauschprozesse, die Tiefenwassererneuerung und die ökologischen Verhältnisse

 

abgeschätzt werden.

 

Die Modelluntersuchungen umfassen folgende Arbeitsinhalte:

 

• Entwicklung eines dreidimensionalen hydrodynamischen Modells für den Bodensee

 

und Erhebung aller relevanter Daten und Informationen

 

• Verifizierung des hydrodynamischen Modells mit geeigneten Datensätzen für

 

saisonale Schichtungsentwicklung, interne Wellen, Flusswassereinströmung,

 

Schwebstoffeinfluss und Tiefenwassererneuerung

 

• Kopplung des hydrodynamischen Modells mit einem Wasserqualitätsmodell für den

 

Nährstoffkreislauf und Verifizierung des gekoppelten Modells

 

• Identifikation und Quantifizierung der maßgebenden Prozesse für die

 

Tiefenwassererneuerung (Konvektion, differential cooling, feststoffbeladenes Wasser

 

und windinduzierte Durchmischung) und deren Quantifizierung

 

• Langzeitsimulation zur Identifizierung und Quantifizierung der Austausch- und

 

Durchmischungsprozesse

 

• Definition relevanter Klimaszenarien unter Berücksichtigung von Variabilität und

 

Extremwertstatistik für die nächsten 75 Jahre

 

• Klimaszenarienbetrachtung für 2025, 2050 und 2075 und Quantifizierung der

 

Veränderung von Wasseraustausch, Durchmischung, Tiefenwassererneuerung,

 

ökologischer Verhältnisse und des Nährstoffkreislaufs

 

• Sensitivitäts- und Stabilitätsanalyse für Wind, Temperatur und Hydrologie unter

 

Berücksichtigung von Trends, Variabilität und Extremwertstatistik

 

- 8 -

 

Die Ergebnisse sind in digitaler und gedruckter Form als umfassender Abschlussbericht

 

vorzulegen. Die dafür erforderlichen Layout- und Formatvorgaben müssen berücksichtigt

 

werden (Beispiel „Blauer Bericht“ unter www.igkb.de ).

 

Mit dem Angebot hat der Bieter in geeigneter Form nachzuweisen, dass er über die

 

notwendigen fachlichen und technischen Qualifikationen zur Erstellung dieses Werkes

 

verfügt.

 

- 9 -

 

Teil C

 

Leistungsverzeichnis

 

€/Festpreis:

 

C 1 Lieferung/Leistung

 

Gemäß Teil B

 

Teilleistung 1

 

Teilleistung 2

 

Teilleistung 3

 

Teilleistung 4

 

Teilleistung 5

 

Teilleistung 6

 

Angebotssumme (Netto)

 

zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer

 

Angebotssumme (Brutto)

 

Eine detaillierte Kostenaufstellung ist beizufügen.

 

- 10 -

 

C 2 Besonderheit bei Werkleistungen

 

2.1 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

 

Das Werk ist zu folgendem Termin herzustellen und dem Auftraggeber abnahmebereit zu

 

übereignen: 31.05.2014

 

Das Werk setzt sich aus den in Teil B genannten Einzelleistungen zusammen.

 

Die einzelnen Teile des Werkes sind zu folgenden Terminen herzustellen und dem

 

Auftraggeber abnahmebereit zu übereignen:

 

Teilleistung 1 bis zum 15.12.2011

 

Teilleistung 2 bis zum 30.06.2012

 

Teilleistung 3 bis zum 15.12.2012

 

Teilleistung 4 bis zum 30.06.2013

 

Teilleistung 5 bis zum 15.12.2013

 

Teilleistung 6 bis zum 31.05.2014

 

Der Auftragnehmer hat das Werk in eigener unternehmerischer Verantwortung herzustellen;

 

er unterliegt insoweit keinen Weisungen des Auftraggebers. Er hat seinerseits auch keine

 

Anweisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten des Auftraggebers.

 

Eine Beauftragung Dritter (Subunternehmer) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers

 

zulässig.

 

In der Wahl seiner Arbeitszeit ist der Auftragnehmer frei und an keinerlei Weisungen des

 

Auftraggebers gebunden; die Termine nach Abs. 1 und ggf. 2 sind jedoch unter allen

 

Umständen einzuhalten.

 

2.2 Vergütung

 

Die Vergütung erfolgt nach Abnahme des Werkes und Erhalt der Rechnung.

 

In dieser Vergütung sind auch alle im Zusammenhang mit der Herstellung des Werkes entstehenden

 

Aufwendungen (z.B. Nebenkosten, Auslagen, Fahrtkosten, Beauftragung und

 

Leistung von Dritten oder Aufwendungen für Hilfskräfte) sowie alle gesetzlichen Abgaben

 

enthalten.

 

- 11 -

 

Der Auftragnehmer erhält nach Rechnungsstellung Abschlagszahlungen nach der

 

Erbringung von Teilleistungen gemäß 2.1:

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich hinsichtlich der Preisgestaltung einer Überprüfung

 

durch die zuständige Preisbehörde gemäß § 9 der Verordnung PR NR. 30/53 vom

 

21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244) zu unterziehen und eventuelle preisrechtliche

 

Beanstandungen zu akzeptieren.

 

2.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Für die Herstellung des Werkes ist die Benutzung von Geräten oder von Räumen des Auftraggebers

 

nicht zulässig; ist dies gleichwohl ausnahmsweise erforderlich, so hat der Auftraggeber

 

diese für die Vertragsleistung notwendige Mitwirkung nur solange zu erbringen,

 

wie dies zur Vertragserfüllung unabdingbar ist.

 

Die für die Herstellung des Werkes erforderlichen frei zugänglichen und erhältlichen Materialien,

 

Geräte und sonstige Hilfsmittel hat der Unternehmer selbst und in eigener Verantwortung

 

zu beschaffen. Der Bieter versichert, dass er über alle technischen Voraussetzungen für

 

die ordnungsgemäße Herstellung des Werkes verfügt.

 

Vertrauliche, umfangreiche oder für den Auftraggeber unentbehrliche Unterlagen können in

 

dessen Räumen (während der Arbeitszeiten des Auftraggebers) durch den Auftragnehmer

 

nach vorheriger Absprache benutzt werden.

 

2.4 Ausschließliche Verwertungsrechte des Auftraggebers und Pflichten des

 

Auftragnehmers

 

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche Recht zur Nutzung des

 

Werks ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere

 

a) das Recht zur die Bearbeitung, Änderung, Umgestaltung und Auswertung des Werks

 

sowie die zur Verwendung für eigene Arbeiten (§ 23 UrhG)

 

b) das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)

 

c) das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)

 

d) das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)

 

e) das Vortrags- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG)

 

f) das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), insbesondere in Form

 

von Internetangeboten

 

- 12 -

 

Der Auftraggeber ist berechtigt, sämtliche ihm übertragenen Rechte insgesamt oder teilweise

 

auf Dritte zu übertragen.

 

(2) Der Unternehmer verpflichtet sich, Daten, Informationen oder Ergebnisse, die Aufgrund

 

dieses Werkvertrags gewonnen werden, nur nach schriftlicher Genehmigung durch den

 

Besteller Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach

 

Beendigung des Werkvertrags weiter.

 

(3) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihm mit der

 

Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind oder werden, die aus dem

 

Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen - soweit sie nicht offenkundig sind -

 

nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.

 

Bei Verstößen gegen Absätze 1 bis 3 haftet der Auftragnehmer für alle dem Auftraggeber

 

entstandenen oder künftig entstehenden Schäden.

 

Für das vom Auftraggeber erworbene technische Know-how gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.

 

2.5 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Leistung

 

Sieht sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen

 

Leistungen gehindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat der Auftragnehmer

 

unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Leistung ohne besonderen Auftrag

 

unverzüglich wieder aufzunehmen.

 

Der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Leistung dem Unternehmer gegenüber

 

Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Die Ansprüche des Auftraggebers nach Absatz 2 sind ausgeschlossen, wenn der

 

Auftragnehmer nachweist, dass er die Nichtleistung oder die nicht ordnungsgemäße

 

Leistung nicht zu vertreten hat. Er hat insbesondere nicht zu vertreten, wenn er seine

 

vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfes oder anderer, für ihn unabwendbarer

 

Ereignisse, nicht erbringen kann. Dies gilt nicht, wenn die Behinderung oder Unterbrechung

 

durch einen Arbeitskampf verursacht wird, den der Auftragnehmer durch rechtswidrige

 

Handlungen verschuldet hat.

 

- 13 -

 

2.6 Verzinsung bei Rückzahlungsverpflichtung

 

Muss der Auftragnehmer Beträge aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise

 

an den Auftraggeber zurückzahlen, so ist der zurückzuzahlende Betrag vom Tage der

 

Zahlung durch den Auftraggeber bis zur Zurückzahlung durch den Auftragnehmer mit 5 %

 

über dem Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verzinsen.

 

§§ 286, 288 BGB bleiben unberührt.

 

2.7 Ausschluss anderer Rechtsverhältnisse

 

Dem Bewerber ist bekannt, dass im Falle der Zuschlagserteilung weder ein Arbeitsverhältnis

 

noch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zum Land Baden-Württemberg begründet wird.

 

Es werden auch keine Rechtsansprüche auf Begründung eines derartigen Rechtsverhältnisses

 

ausgelöst.

 

Der Auftraggeber führt keine sozialversicherungspflichtigen Beiträge und Steuern für den

 

Auftragnehmer ab. Die vereinbarte Vergütung ist vom Auftragnehmer selbst als „Einkünfte

 

aus selbständiger Tätigkeit“ zu versteuern.

 

Für die bei der Vertragsleistung auftretenden Schäden übernimmt der Auftraggeber keine

 

Haftung.

 

2.8 Außerordentliche Kündigung

 

Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden.

 

2.9 Datenschutz

 

Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Datengeheimnis nach

 

§ 6 des Landesdatenschutzgesetzes vom 18.09.2000 (GBl. S. 648) in der jeweils geltenden

 

Fassung zu wahren.

 

Dabei hat er alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages

 

beauftragt sind oder werden, darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist, personenbezogene

 

Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden und dass diese Pflichten auch nach

 

Beendigung der Tätigkeit fortbestehen. Dies gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125432 vom 02.05.2011