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Titel
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Durchführbarkeitsstudie, Beratung und Analyse zu einem Klimaschutzkonzept
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberLandratsamt Fürstenfeldbruck
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
AusführungsortDE-82244 Fürstenfeldbruck
Frist22.06.2011
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 170813-2011

I.1) Auftraggeber:


Landratsamt Fürstenfeldbruck

Postfach 1461

Kontakt: Referat 21 Bauleitplanung

z. H. Frau Jaeger

82244 Fürstenfeldbruck

DEUTSCHLAND

Tel. +49 8141519343

E-Mail: eva.jaeger@lra-ffb.de

Fax +49 8141519583

www.lra-ffb.de


I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)

Regional- oder Lokalbehörde

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher

Auftraggeber Ja

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND


II.1) BESCHREIBUNG


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber


Integriertes Klimaschutzkonzept des Landkreises Fürstenfeldbruck und seiner Städte und Gemeinden.


II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungsauftrag

Dienstleistungskategorie: Nr. 12

Hauptort der Dienstleistung Fürstenfeldbruck.

NUTS-Code DE21C


II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Der Landkreis Fürstenfeldbruck und seine 23 Städte und Gemeinden haben beschlossen, ein gemeinsames integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen. Auftraggeber dieses Klimaschutzkonzeptes ist der Landkreis Fürstenfeldbruck. Der Landkreis Fürstenfeldbruck gehört zum Regierungsbezirk Oberbayern, Planungsregion 14. Der Osten des Kreisgebietes, Ballungsraum von München, weist eine sehr städtische Struktur auf. Die Gemeinden im westlichen Landkreis sind dagegen weitgehend ländlich geprägt. Mit einer Gesamtfläche von 43 478 ha und knapp 200 000 Einwohnern liegt Fürstenfeldbruck im Vergleich mit den 71 bayerischen Landkreisen mit der Einwohnerzahl an 4. und mit seiner Fläche an 69. Stelle. Er ist damit der am dichtesten besiedelte Landkreis Bayerns. Der Landkreis hat sich das energiepolitische Ziel gesetzt, eine vollständige Versorgung durch erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Die Realisierung dieses Ziels soll durch die schrittweise Reduzierung des Energieverbrauchs, den Einsatz erneuerbarer Energien und die nachhaltige Nutzung aller regionalen Ressourcen erfolgen. Im Jahr 2001 wurde der Verein ZIEL 21 zur Umsetzung der Energiewende gegründet. Informationen zum Verein sind im Internet unter www.ziel21.de verfügbar. Erforderlich ist ein umfassendes Energiekonzept, das konkrete Maßnahmen aufzeigt. Die Kommunen haben den Landkreis mit der Ausschreibung und Koordination eines gemeinsamen Klimaschutzkonzeptes beauftragt. Hierbei ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise notwendig, die sowohl die örtliche als auch die regionale Ebene im Blick hat. Das Klimaschutzkonzept soll sich sowohl auf Landkreisebene als auch auf Ebene der Städte und Gemeinden in folgende Hauptphasen gliedern:


- Bestands- und Potenzialanalysen: Energiebedarf, Infrastruktur und Potenziale,

- Konzeptentwicklung: Energieeinsparung, Effizienzsteigerung, Erneuerbare Energien,

- Umsetzungsstrategien: Verantwortung, Zeithorizont, Meilensteine.


Die Konzepterstellung soll flankiert werden durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit sowie verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für Akteure (insbesondere die betroffenen Verwaltungseinheiten, ZIEL 21, Investoren, Energieversorger und Interessenverbände) und für Bürgerinnen und Bürger. Der Auftrag wird in folgende Lose aufgeteilt:


Los 1: Energie- und Klimaschutzkonzepte für die einzelnen Städte und

Gemeinden.

Energie- und Klimaschutzkonzept für den Landkreis.

Potenzial- und Standortanalysen für erneuerbare Energien (gesonderte Frist für Windenergie siehe unten).


Los 2: Verkehr und Siedlungsentwicklung auf Landkreisebene.

Die Stadt Fürstenfeldbruck verfügt bereits über einen eigenen Energienutzungsplan. Entsprechend soll für die Stadt Fürstenfeldbruck kein eigenes Energie- und Klimaschutzkonzept erstellt werden. Der Anteil der Stadt bezieht sich daher auf die überörtlichen Untersuchungen zum Thema Verkehr und Siedlungsentwicklung (Los 2). Hinweis: Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wird gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die entsprechende Richtlinie und das Merkblatt zur Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte sind bei Erstellung des Klimaschutzkonzeptes zu berücksichtigen und inhaltlich umzusetzen (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative vom 01. Dezember 2010, Merkblatt Erstellung von Klimaschutzkonzepten vom 1.12.2010, zum Download unter www.kommunaler-klimaschutz.de). Projektstand: Das Büro Green City Energy GmbH wurde beauftragt, den Förderantrag für das Projekt zu erarbeiten. Der Förderbescheid liegt inzwischen vor. Zeitplanung: Der Projektzeitraum läuft vom 1.9.2011 bis 31.8.2012 (Bewilligungszeitraum des Fördergebers). Aufgrund der Förderbedingungen muss das Projekt innerhalb dieser Frist abgeschlossen werden. Die Potenzialanalyse und das Standortkonzept zur Windenergie müssen sofort ab 1.9.2011 begonnen werden und bis Jahresende 2011 abgeschlossen sein, da auf Grundlage dieses Standortkonzeptes weitere Planungen vorgesehen sind.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)


71241000, 71311300, 71314000, 71314300, 71318000, 71319000, 71350000, 71240000


II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja


II.1.8) Aufteilung in Lose


Ja, sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere

Lose


II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:


Nein


II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang


Los 1: Energie- und Klimaschutzkonzepte für die einzelnen Städte und Gemeinden. Energie- und Klimaschutzkonzept für den Landkreis. Potenzial- und Standortanalysen für erneuerbare Energien.

Los 2: Verkehr und Siedlungsentwicklung auf Landkreisebene.


II.2.2) Optionen


Nein


II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG


Beginn: 1.9.2011. Ende: 31.8.2012

ANGABEN ZU DEN LOSEN


LOS-Nr.: 1

BEZEICHNUNG: Energie- und Klimaschutzkonzepte für die einzelnen Städte und

Gemeinden, Energie- und Klimaschutzkonzept für den Landkreis, Potenzial- und Standortanalysen für erneuerbare Energien.


1) KURZE BESCHREIBUNG

Für den Landkreis und für seine Städte und Gemeinden (ohne Stadt Fürstenfeldbruck) ist ein Energie- und Klimaschutzkonzept zu erstellen. Dabei sollen für die Kommunen jeweils eigene kommunale Konzepte erarbeitet werden.

Angabe der Kommunen mit Einwohnerzahl:

— Gemeinde Adelshofen 1 614,

— Gemeinde Alling 3 507,

— Gemeinde Althegnenberg 1 877,

— Gemeinde Egenhofen 3 214,

— Gemeinde Eichenau 11 948,

— Gemeinde Emmering 6 267,

— Große Kreisstadt Germering 37 485,

— Gemeinde Grafrath 3 566,

— Gemeinde Gröbenzell 19 461,

— Gemeinde Hattenhofen 1 366,

— Gemeinde Jesenwang 1 549,

— Gemeinde Kottgeisering 1 586,

— Gemeinde Landsberied 1 464,

— Gemeinde Maisach 12 852,

— Gemeinde Mammendorf 4 548,

— Gemeinde Mittelstetten 1 696,

— Gemeinde Moorenweis 3 820,

— Gemeinde Oberschweinbach 1 588,

— Gemeinde Olching 24 972,

— Stadt Puchheim 19 579,

— Gemeinde Schöngeising 1 899,

— Gemeinde Türkenfeld 3 679.

Die kommunalen Klimaschutzkonzepte enthalten.

— Energie- und CO2-Bilanzen,

— Analyse der vorhandenen örtlichen Energie-Potenziale inklusive Potenzialanalyse und Standortkonzept für Windenergie,

— Erarbeiten von Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig) und örtlichen Umsetzungsstrategien,

— Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Für die CO2-Bilanzierung wird die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Software des Klimabündnisses aus Gründen der Vergleichbarkeit vorgeschrieben. Parallel zu den Untersuchungen für die einzelnen Kommunen soll ein eigenes Energie- und Klimaschutzkonzept für den Landkreis erstellt werden. Dieses soll übertragen auf die überörtliche Ebene ebenfalls eine Energie- und CO2-Bilanz sowie Potenzialanalysen enthalten. Die örtlich ermittelten Potenziale, Maßnahmen und Umsetzungsstrategien sollen abgestimmt, sowie Maßnahmen und Umsetzungsstrategien für die überörtliche Landkreisebene entwickelt werden. Auf Basis der kommunalen Untersuchungen sollen eine Potenzialanalyse und ein Standortkonzept für Windenergie auf Landkreisebene erstellt werden. Dabei sollen unter Berücksichtigung von kommunalen Planungen und von Schutz- und Erholungsfunktionen Bereiche dargestellt werden, die für eine Nutzung von Windenergie geeignet sind. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den Kommunen erforderlich. Auch auf Ebene des Landkreises ist flankierend eine Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Es sind auch zukünftige Randbedingungen im Landkreis (z.B. Demographie) zu berücksichtigen und Potenziale zur regionalen Wertschöpfung aufzuzeigen. Aufgabe ist auch die Koordination und Steuerung des Gesamtprojektes und die Zusammenfassung aller Ergebnisse zu einem Endbericht.


2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)

71241000, 71311300, 71314000, 71314300, 71318000, 71319000, 71350000, 71240000


5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN

Die Potenzialanalyse und das Standortkonzept zur Windenergie müssen sofort ab 1.9.2011 begonnen werden und bis Jahresende 2011 abgeschlossen sein, da auf Grundlage dieses Standortkonzeptes weitere Planungen vorgesehen sind.

LOS-Nr.: 2

BEZEICHNUNG: Verkehr und Siedlungsentwicklung auf Landkreisebene.


1) KURZE BESCHREIBUNG

Als Teil des Landkreiskonzeptes sollen die Bereiche Verkehr und

Siedlungsentwicklung wie folgt untersucht werden (in diesem Themenfeld soll auch die Stadt Fürstenfeldbruck betrachtet werden):

— Potenzialanalysen für energieeffiziente Siedlungsstrukturen und Verkehrsvermeidung bzw. Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel,

— Analyse des Energiebedarfs im Verkehrssektor,

— Analyse der Siedlungsstrukturen hinsichtlich der Verkehrseffizienz,

— Aufzeigen von Klimaschutz-Strategien und Maßnahmen im Verkehrssektor und in der Siedlungsentwicklung: Verlagerungs- und Vermeidungspotenziale, Entwicklung von Mobilitätsstrategien unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungsstrukturen,

— Elektromobilität (insbesondere Möglichkeiten der Schaffung entsprechender Infrastruktur/Ladestationen),

— Integriertes Konzept für die Verkehrs- und Siedlungsplanung.


2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)

71241000, 71311300, 71314000, 71314300, 71318000, 71319000, 71350000,

71240000

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN


III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten


Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflichtdeckungssumme Personenschäden: 1 000 000 EUR, Haftpflichtdeckungssumme sonstige Schäden: 300 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis soll sich auf die Zeit bis zum geplanten Ausführungsende erstrecken. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird


Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, mit einer bestellten Person zur gemeinsamen Führung der Geschäfte als bevollmächtigter/bevollmächtigte Vertreter/Vertreterin. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben unter Nr. III.1.1) und III.2.1) von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Die Angaben unter Nr. III.2.2) bis Nr. III.2.3) sind auf die Bewerbergemeinschaft bezogen anzugeben! Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung


Nein


III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung mit Angaben nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 a-d VOF,

— Scientology-Schutzerklärung,

— Erläuterung zur Art der wirtschaftlichen Verknüpfung.

Von dem Bieter der den Zuschlag erhalten soll: ein Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, ggf. eine eidesstattliche Erklärung (§ 4 Abs. 7 VOF).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Punkte (0-2).

0 = nicht erfüllt, ungenügend,

1 = teilweise erfüllt,

2 = voll erfüllt,

Gewichtung in %.


Los 1:

Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre 5 %:

— bis 250 000 EUR 0 Punkte,

— 250 000 EUR bis 500 000 EUR 1 Punkt,

— über 500 000 EUR 2 Punkte.

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre durch mit der Auftragsleistung vergleichbare Projekte (ggf. geschätzter Umsatzanteil) 10 %.

Definition vergleichbarer Projekte:

Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten:

Energie- bzw. Klimaschutzkonzepte für Kommunen:

— bis 150 000 EUR 0 Punkte,

— 150 000 EUR bis 300 000 EUR 1 Punkt,

— über 300 000 EUR 2 Punkte.


Los 2:

Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre 5 %:

— bis 150 000 EUR 0 Punkte,

— 150 000 EUR bis 250 000 EUR 1 Punkt,

— über 250 000 EUR 2 Punkte.

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre durch mit der

Auftragsleistung vergleichbare Projekte (ggf. geschätzter Umsatzanteil) 10 %.

Definition vergleichbarer Projekte:

Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten:

Überörtliche Verkehrskonzepte:

— bis 50 000 EUR 0 Punkte,

— 50 000 EUR bis 100 000 EUR 1 Punkt,

— über 100 000 EUR 2 Punkte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards Los 1:

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre durch mit der Auftragsleistung vergleichbare Projekte* von insgesamt min. 50 000 EUR (ggf. geschätzter Umsatzanteil).

*Definition vergleichbarer Projekte:

Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten:

— Energie- bzw. Klimaschutzkonzepte für Kommunen.


Los 2:

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre durch mit der

Auftragsleistung vergleichbare Projekte* von insgesamt min. 30 000 EUR

(ggf. geschätzter Umsatzanteil).

*Definition vergleichbarer Projekte:

Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten:

— überörtliche Verkehrskonzepte.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Punkte (0-2).

0 = nicht erfüllt, ungenügend,

1 = teilweise erfüllt,

2 = voll erfüllt.

Gewichtung in %.


Los 1:

Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte* der letzten 3 Jahre 10 %:

— kein Referenzprojekt mit min. 50 000 EUR Honorar 0 Punkte,

— 1 Referenzprojekt mit min. 50 000 EUR Honorar 1 Punkt,

— 2 oder mehr Referenzprojekte mit min. 50 000 EUR Honorar 2 Punkte.

Honorarangabe zu vergleichbaren Referenzprojekten* der letzten 3 Jahre 10 %:

— Referenzprojekt mit unter 50 000 EUR Honorar 0 Punkt,

— Referenzprojekt mit 50 000 bis 80 000 EUR Honorar 1 Punkt,

— Referenzprojekt mit über 80 000 EUR Honorar 2 Punkte.

Auflistung der Projektleiter und fachlichen Mitarbeiter.

Nachweis über abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder vergleichbaren europäischen Abschluss, Fort- und Weiterbildungen und Berufserfahrung in der Konzepterstellung/Gutachtertätigkeit des vorgesehenen verantwortlichen Leiters und der vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen.

— Energie/Klimaschutz, CO2-Bilanzerung, Landschaftsplanung, Geodatenanalyse, Projektmanagement und –steuerung, Öffentlichkeitsbeteiligung/Moderation o. glw.

Als Nachweis ist ein fachlicher Lebenslauf auf 1 bis max. 2 DIN A 4 Seiten mit Angabe der Qualifikation (abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder vergleichbarer europäischer Abschluss, Fort- und Weiterbildungen) und der Berufserfahrung (Angabe in Jahren) der für die Bearbeitung vorgesehenen Experten erforderlich. Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer europäischer Abschluss 15 %:

— kein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer europäischer Abschluss der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 0 Punkte,

— Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer europäischer Abschluss der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 2 Punkte.

Fort- und Weiterbildungen 15 %:

— keine relevanten Fort- und Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren min. eines für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiters 0 Punkte,

— relevante Fort- und Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren min. eines für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiters 2 Punkte.

Berufserfahrung 15 %:

— bis 3-jährige relevante Berufserfahrung der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 0 Punkte,

— 3- bis 5-jährige relevante Berufserfahrung der überwiegenden Zahl der

für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 1 Punkt,

— über 5-jährige relevante Berufserfahrung der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 2 Punkte.

Berufserfahrung Projektleiter 10 %:

— keine min. 8-jährige Berufserfahrung des Projektleiters 0 Punkte,

— min. 8-jährige Berufserfahrung des Projektleiters 2 Punkte.

Angabe der durchschnittlichen Anzahl der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten mit einer fachbezogenen Qualifikation 10 %:

— unter 5 Mitarbeiter 0 Punkte,

— 5 bis 10 Mitarbeiter 1 Punkt,

— über 10 Mitarbeiter 2 Punkte.

*Definition vergleichbarer Projekte:

Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten:

Energie- bzw. Klimaschutzkonzepte für Kommunen.


Los 2:

Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte* der letzten 3 Jahre 10 %:

— kein Referenzprojekt mit min. 30 000 EUR Honorar 0 Punkte,

— 1 Referenzprojekt mit min. 30 000 EUR Honorar 1 Punkt,

— 2 oder mehr Referenzprojekte mit min. 30 000 EUR Honorar 2 Punkte.

Honorarangabe zu vergleichbaren Referenzprojekten* der letzten 3 Jahre 10 %:

— Referenzprojekt mit unter 30 000 EUR Honorar 0 Punkte,

— Referenzprojekt mit 30 000 bis 50 000 EUR Honorar 1 Punkt,

— Referenzprojekt mit über 50 000 EUR Honorar 2 Punkte.

Auflistung der Projektleiter und fachlichen Mitarbeiter. Nachweis über abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder vergleichbaren europäischen Abschluss, Fort- und Weiterbildungen und Berufserfahrung in der Konzepterstellung/Gutachtertätigkeit des vorgesehenen verantwortlichen Leiters und der vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen.

— Verkehrsplanung, Stadt- und Raumplanung o. glw.

Als Nachweis ist ein fachlicher Lebenslauf auf 1 bis max. 2 DIN A 4 Seiten mit Angabe der Qualifikation (abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder vergleichbarer europäischer Abschluss, Fort- und Weiterbildungen) und der Berufserfahrung (Angabe in Jahren) der für die Bearbeitung vorgesehenen Experten erforderlich. Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer europäischer Abschluss 15 %:

— kein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer europäischer Abschluss der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 0 Punkte,

— Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer europäischer Abschluss der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 2 Punkte.

Fort- und Weiterbildungen 15 %:

— keine relevanten Fort- und Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren min. eines für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiters 0 Punkte,

— relevante Fort- und Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren min. eines für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiters 2 Punkte. Berufserfahrung 15 %:

— bis 3-jährige relevante Berufserfahrung der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 0 Punkte,

— 3- bis 5-jährige relevante Berufserfahrung der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 1 Punkt,

— über 5-jährige relevante Berufserfahrung der überwiegenden Zahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter 2 Punkte. Berufserfahrung Projektleiter 10 %:

— keine min. 8-jährige Berufserfahrung des Projektleiters 0 Punkte,

— min. 8-jährige Berufserfahrung des Projektleiters 2 Punkte. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten mit einer fachbezogenen Qualifikation 10 %:

— unter 3 Mitarbeiter 0 Punkte,

— 3 bis 6 Mitarbeiter 1 Punkt über 6 Mitarbeiter 2 Punkte.

*Definition vergleichbarer Projekte:

Vergleichbare Projekte müssen Leistungen in folgenden Bereichen enthalten: Überörtliche Verkehrskonzepte: Es ist eine Erklärung des Bewerbers abzugeben, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist vor Zuschlagserteilung auf Anforderung nachzureichen. Im Falle der Einschaltung eines Subunternehmers hat auch dieser die Angaben für die persönliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen gem. § 5 Abs. 3 VOF vor. Verspätete oder unvollständige Teilnahmeanträge sind, vorbehaltlich einer Nachforderung, von der Wertung ausgeschlossen.


III.2.4) Vorbehaltene Aufträge


Nein


III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE


III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten


Nein


III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen


Ja


ABSCHNITT IV: VERFAHREN


IV.1) VERFAHRENSART


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren

Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 6

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe Angaben unter III.2.2) und 2.3) Pro Los werden höchstens die ersten sechs Bieter mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe und Teilnahme an der Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein


IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN


IV.2.1) Zuschlagskriterien


Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt

Nein


IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 21


IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags

Nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen


Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen

22.6.2011 - 12:00

Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge


27.6.2011 - 23:59


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


7.7.2011


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können


Deutsch.


ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN


VI.1) DAUERAUFTRAG

Nein


VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD


Nein


VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN


Mit den Bewerbungsunterlagen ist der Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind sowie weitere Formulare können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden. Bei Bewerbung auf beide Lose ist pro Los ein Teilnahmeantrag anzufordern. Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.


VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN


VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren


Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern

80534 München

DEUTSCHLAND

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de

Tel. +49 895143647

Internet: www.regierung-oberbayern.de

Fax +49 895143767


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 15 Kalendertagen nach Erhalt der schriftlichen Vergabeunterlagen, zu rügen, erkennbare bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung. Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nr.2 GWB.


VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind

Landratsamt Fürstenfeldbruck, Zentralstelle Vergaberecht

Postfach 1461

82244 Fürstenfeldbruck

DEUTSCHLAND

E-Mail: zv@lra-ffb.bayern.de

Tel. +49 8141519796

Internet: lra-ffb.de

Fax +49 8141519774


VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:


26.5.2011

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125576 vom 31.05.2011