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Titel
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Baustellenüberwachung der der Objekt- und Tragwerksplanung
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberStadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
AusführungsortDE-50679 Köln
Frist15.09.2011
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 267954-2011


I.1) Stadt Köln

27/Zentrales Vergabeamt

Willy-Brandt-Platz 2

Kontakt: 272 Vergabecenter

z. H. Frau Gurlt

50679 Köln

DEUTSCHLAND

Tel. +49 221221-25216

Fax +49 221221-26272


E-Mail: Zentrales-Vergabeamt@stadt-koeln.de

Internet: www.stadt-koeln.de


I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):


Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein


II.1) BESCHREIBUNG


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber


Freiberufliche Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung. Regionale 2010 – Rheinboulevard Köln-Deutz. Teilabschnitt II zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke.


II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungsauftrag. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung Köln. NUTS-Code DEA23


II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Im Rahmen der Regionale 2010 wird durch die Stadt Köln das Projekt Rheinboulevard im Stadtteil Köln-Deutz realisiert. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in drei Teilabschnitte. Im Teilabschnitt II Hohenzollernbrücke bis Deutzer Brücke wird auf einer Länge von circa 450 m eine großzügige Ufertreppe am Rhein errichtet werden. Der Teilabschnitt II wurde in drei Bauabschnitte untergliedert: Bauabschnitt

1: Dammabtrag und Hochwasserschutz; Bauabschnitt

2: Ufertreppe; Bauabschnitt

3: Boulevard (Ober- und Grünflächenarbeiten).

Die Arbeiten am Bauabschnitt 1 werden im Juli 2011 abgeschlossen sein. Die Planung und Umsetzung des Bauabschnitts 3 erfolgt zeitlich versetzt zum Bauabschnitt 2. Die vorliegende Bekanntmachung bezieht sich allein auf den Bauabschnitt 2. Soweit bekannt, besteht die heute vorhandene steile Ufersicherung aus in Mörtel gesetzten Basaltsäulen, die im Wesentlichen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Das Gelände hinter der Ufersicherung ist vermutlich auf das alte flache Ufer aufgeschüttet worden. In Teilbereichen sind heute noch durch Stützbauwerke gesicherte Dammbauwerke ehemaliger Gleisanlagen vorhanden, die bereits im Rahmen des Bauabschnitts 1 zum Teil freigelegt und in die vorhandene Planung des Oberbaus integriert wurden. Die bereits vorhandene Planung (Leistungsphasen 1 bis 6 der Objekt- und Tragwerksplanung) hatte für die Fußpunktsicherung der neuen Böschung eine Uferspundwand vorgesehen. Die Spundwand sollte landseitig mit einem Stahlbetongurt ausgeführt und mit Hilfe von Ankerpfählen rückverankert werden. Geplant war, vor Ausführung der eigentlichen Arbeiten wasserseitig eine Arbeitsebene in Form einer temporären Steinvorschüttung zu errichten. Auf Grund von Schwierigkeiten durch nicht bekannte Hindernisse im Baugrund und Problemen bei der Erlangung der Kampfmittelfreiheit kann die geplante Spundwand nicht auf der gesamten Länge realisiert werden. Die für Oktober 2010 geplante Ausschreibung wurde gestoppt. Die im Anschluss durchgeführte Machbarkeitsstudie sieht in weiten Bereichen eine Flachgründung statt der geplanten Spundwand vor. Der Lösungsansatz der Machbarkeitsstudie stellt die Grundlage für die weitere Planung dar und soll unter Berücksichtigung eines ergänzenden Bodengutachtens und der Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter geplant werden. Der aufwändig geplante und abgestimmte Oberbau soll unverändert bleiben. Für die flach zu gründenden Bauteile, Winkelstützmauern der Bastionen und die Unterkonstruktion der Treppenanlage ist vorab ein Bodenaustausch vorzunehmen. Die Sitzstufen der Treppenanlage werden als monolithische Blockstufen in Beton ausgebildet. Als Unterkonstruktion der Stufen ist eine Stahlbetonplatte als gebetteter Treppenlauf auf der neu profilierten Böschung geplant. Am Böschungsfuß erfolgt eine Koppelung mit der Flachgründung beziehungsweise in Teilbereichen mit der Spundwand. Im nördlichen Bereich ist eine vorhandene Entwässerungsleitung in die Treppenkonstruktion und die neue Ufersicherung einzubinden. Der in Teilbereichen notwendigen Rückbau der vorhandenen Dammbauwerke und die Errichtung eines temporären Hochwasserschutzes sind bereits im Bauabschnitt 1 erfolgt. Im Bereich zwischen der eigentlichen Treppenanlage, den Hochwasserschutzeinrichtungen und der sich anschließenden Bebauung werden Ober- und Grünflächenarbeiten durchgeführt. Für den Bau der Ufertreppe ist von erheblichen bauzeitlichen und bauablaufbeeinflussenden Abhängigkeiten durch wechselnde Wasserstände des Rheins auszugehen. Wasserhaltung und die Sicherung des Baufelds vor Erosion in allen Bauphasen sind wesentliche Aspekte hierbei. Für die Vergabe der Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung sind fundierte Erfahrungen aus den Bereichen Wasserbau, Spezialtiefbau, Grundbau und Bodenmechanik zwingend notwendig. Kenntnisse in der Koordinierung und der Sicherstellung der Belange denkmalpflegerischer Notwendigkeiten werden ebenfalls vorausgesetzt. Für Leistungsbereiche Hochwasserschutzmaßnahmen und Entwässerung werden entsprechende Referenzen verlangt. Die Gesamtbaukosten für den Teilabschnitt II belaufen sich auf circa 23,7 Millionen Euro brutto. Hiervon wurden im Bauabschnitt 1 bereits circa 4,5 Millionen umgesetzt. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung werden derzeit mit circa 6,85 Millionen Euro (netto) und die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung mit circa 9,5 Millionen Euro (netto) abgeschätzt. Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1, 2, 3, 4 und 6 der Objektplanung und die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 der Tragwerksplanung im Rahmen des VOF-Verfahrens zu vergeben. Die Leistungsphase 5 der Objektplanung und die Leistungsphasen 4 und 5 der Tragwerksplanung werden der ausführenden Firma (Technische Bearbeitung) zugewiesen. Aufgabe des Planers ist es, einen sogenannten "ausschreibungsreifen Entwurf" zu erstellen. Die Leistung, einen Entwurf zu erstellen, der über einen "herkömmlichen" Entwurf der Leistungsphasen 3 hinausgeht, wird bei der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Anlage 12 zu §42 Absatz1 LPH 5 (Punkte a + c) in Verbindung mit den HVA-F-Stb-Tabellen mit 6 % und der Tragwerksplanung nach HOAI Anlage 13 zu §49 Absatz1 LPH 5 (Punkt a) in Verbindung mit den HVA-F-Stb-Tabellen mit 2 % honoriert. Die vorhandenen Ausführungsunterlagen sowie die Ergebnisse der Machbarkeisstudie in digitaler Form erhalten die Bewerber beim Zentralen Vergabeamt der Stadt Köln. Die Gesamtmaßnahme wird federführend durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) betrieben. Darüber hinaus sind das Amt für Brücken und Stadtbahnbau (Amt 69), weitere städtische Dienststellen und Dritte an der Planung, Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen beteiligt beziehungsweise werden im Verlauf des weiteren Projektfortschritts eingebunden.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71521000


II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja


II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein


II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein


II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang


Freiberufliche Leistungen gemäß HOAI in der Fassung vom August 2009.

Grundleistungen.

— Teil 3 Objektplanung, Abschnitt Ingenieurbauwerke, § 42 Leistungsbild, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4 und 6 und,

— Teil 4 Tragwerksplanung, § 49 Leistungsbild, Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6,

— Teil 3 Objektplanung, Abschnitt Ingenieurbauwerke, § 42 Leistungsbild, Leistungsphase 5 (teilweise) und,

— Teil 4 Tragwerksplanung, § 49 Leistungsbild, Leistungsphase 5 (teilweise).

Besondere Leistungen.

— Erdbebennachweis,

— Retentionsraumberechnung.


II.2.2) Optionen: Nein


III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Leistungen gemäß HOAI in der Fassung vom August 2009.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird


Die Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Bewerbungsbogens abzugeben,

— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung, Ja. Die vorhandenen Planunterlagen werden im DWG- und PDF-Format zur Verfügung gestellt. Es ist sicherzustellen, dass entsprechende CAD-Software vorhanden ist, die DWG-Dateien einlesen und weiterverwenden können. Das vorhandene Leistungsverzeichnis kann dem Auftragsnehmer im D83-Format zur Verfügung gestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass entsprechende AVA-Software (vorzugsweise ARRIBA®) vorhanden ist, um das vorhandene Leistungsverzeichnis einlesen und verwenden zu können. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gemäß § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) abzugeben.


III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Sämtliche Nachweise sind zwingend anhand des beim Zentralen Vergabeamt der Stadt Köln anzufordernden Bewerbungsbogens zu erbringen. Die Nichteinhaltung der Vorgaben gemäß Hinweisen im Bewerbungsbogen gelten als Ausschlusskriterium. (Hinweis gilt auch für III.2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III. 2.3) Technische Leistungsfähigkeit,

2. Alle geforderten Erklärungen sind rechtskräftig zu unterschreiben,

3. Nach VOF § 4 (3) sind durch den Bewerber die Personen zu benennen, die die Leistungen erbringen,

4. Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Anderen gemäß VOF § 4 (2),

5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach VOF § 4 (9) und (6) vorliegen.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (VOF § 5 (4)).

2. Erklärung über den Gesamtumsatz und einzelner Ingenieur-/Dienstleistungsbereiche (Umsatz Objektplanung Ingenieurbauwerke, Umsatz Tragwerksplanung) der letzten drei Geschäftsjahre nach VOF § 5 (4).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards Umsatz zum Erreichen der Mindestpunktzahl: (zu 2.): Gesamtumsatz: 1 000 000 EUR/Jahr. Umsatz Objektplanung Ingenieurbauwerke: 500 000 EUR/Jahr. Umsatz Tragwerksplanung: 500 000 EUR/Jahr.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Benennung von drei Referenzprojekten der letzten 3 Jahre, die mit den angefragten Leistungen vergleichbar sind nach VOF § 5 (5,b),

2. Benennung der Technischen Leitung nach VOF § 5 (5,c),

3. Angabe zur Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre nach VOF § 5 (5,d),

4. Angabe der Technischen Ausstattung nach VOF § 5 (5,e),

5. Beschreibung der Qualitätssicherung nach VOF § 5 (5,f) der Leistungserbringung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards Mindestvoraussetzung der Referenzobjekte (zu 1.): Das Referenzobjekt muss von mindestens einem der vier zu benennenden

Mitgliedern des Projektteams bearbeitet worden sein. Mitarbeiteranzahl zum Erreichen der Mindestpunktzahl (zu 3.): Gesamt: 4 Mitarbeiter. Mitarbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke: 2 Mitarbeiter. Mitarbeiter Tragwerksplanung: 2 Mitarbeiter.


III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein


III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE


III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein


III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja


IV.1) VERFAHRENSART


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 6 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Berufliche Qualifikation des Bewerbers und der projektverantwortlichen Personen (Gewichtung. 30 %),

2. Referenzen, Qualität und Vergleichbarkeit (Gewichtung: 60 %),

3. Technische Ausstattung, Qualitätssicherung, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 10 %).

Kriterien für die Auswahl und die Begrenzung der Anzahl der Bewerber:

1. Fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen,

2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.

Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der zu erreichenden Punkte für die Auswahl maßgebend. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Unterlagen wird der Bewerber aufgefordert, diese innerhalb von 6 Kalendertagen (VOF §7 Absatz 3) nachzueichen. Nach Ablauf der Frist wird der Bewerber bei Nichtvorliegen der Unterlagen ausgeschlossen. Die Rangfolge wird mit Hilfe einer Punktebewertung und anschließender Wichtung der Bewerbungskriterien (siehe oben) festgelegt.

A) Qualifikation Berufliche Qualifikation des Bewerbers und der projektverantwortlichen Personen,

B) Referenzen, Qualität und Vergleichbarkeit,

C) Technische Ausstattung, Qualitätssicherung, Wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit. Eine detaillierte Bewertungsmatrix inklusive der Unterkriterien ist der Musterauswertung des Bewerberbogens zu entnehmen, der zwingend bei der in der Anlage A (II) angegebenen Adresse anzufordern ist.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein


IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN


IV.2.1) Zuschlagskriterien


Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien

1. Konzept zur Durchführung des Leistungsbildes, Präsentation und schriftliche Darstellung. Gewichtung 40 %

2. Örtliche Präsenz. Gewichtung 10 %

3. Honorar (Wirtschaftlichkeit). Gewichtung 50 %


IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein


IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2011/2202


IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen. Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 15.9.2011. Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge

26.9.2011 - 14:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Frist in Monaten 6 (ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote)


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:


Tag: 26.9.2011 - 14:00. Ort: Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt, Riegel A, Etage 10, Zimmer 21, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein


VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein


VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein


VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN


I.1) Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.


II.3) Beginn: voraussichtlich I. Quartal 2012 (Beginn Planungsphase Bauabschnitt 2a – siehe Rahmenterminplan). Ende Gesamtmaßnahme: voraussichtlich III. Quartal 2014.


IV.2.1) Kriterien für die Auswahl des Bieters:


1. Fristgerechte Teilnahme an Bietergesprächen und Vorlage geforderter Unterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.

2. Die Feststellung der Rangfolge zur Findung des Bieters an den der Auftrag erteilt wird, erfolgt mit Hilfe einer Punktebewertung der Präsentation der Bietergespräche, der geforderten Unterlagen und des vorzulegenden Honorarvorschlags.

Bei nicht fristgerechter Abgabe der Unterlagen wird der Bieter aufgefordert, diese innerhalb von 6 Kalendertagen (VOF §7 Absatz 3) nachzueichen. Nach Ablauf der Frist wird der Bieter bei Nichtvorliegen der Unterlagen ausgeschlossen. Die Rangfolge wird mit Hilfe einer Punktebewertung und anschließender Wichtung der Zuschlagskriterien (siehe oben) festgelegt.

A) Konzept zur Durchführung des Leistungsbildes: Präsentation und schriftlicher Darstellung.

B) Örtliche Präsenz.

C) Honorar (Wirtschaftlichkeit).

Eine Bewertungsmatrix inklusive der Unterkriterien ist der Musterauswertung der Stufe 2 zu entnehmen, die zwingend bei der in der Anlage A (II) angegebenen Adresse anzufordern ist.


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen beziehungsweise der Beschreibung: Zahlungsbedingungen und -weise: Durch Banküberweisung nach Erhalt der Rechnung. Folgende Dokumente sind zwingend bei der in der Anlage A (II) angegebenen Adresse anzufordern:

— Bewerbungsbogen Stufe 1,

— Musterauswertungsbogen Stufe 1,

— Musterauswertungsbogen Stufe 2,

— Ergänzende Unterlagen (Textteil, Rahmenterminplan).

Den oben genannten Dokumenten können neben ergänzenden Informationen sämtliche Unterkriterien und deren Wichtung/Bepunktung entnommen werden.


VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN


VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:


Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfstelle für behauptete Vergabeverstöße: Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de . Tel. +49 2217740-251, Fax +49 2217740-197


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 107 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB.

— unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,

— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,

— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,

— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,

— siehe § 101b Absatz 2 GWB,

— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss,

— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.


VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 16.8.2011

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125914 vom 25.08.2011