Titel | Energiewirtschaftliche und Ingenieurtechnische Unterstützung der Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Bundesregierung | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstr. 128-130 10117 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
Frist | 14.09.2011 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 248496-2011 I.1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstr. 128-130 Kontakt: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich z. H. Linda Kohrt 10117 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: l.kohrt@fz-juelich.de Internet: bmu.defz-juelich.de/ptj/ I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen Allgemeine öffentliche Verwaltung. Umwelt. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Klimaschutz im Energiesektor: Energiewirtschaftliche und Ingenieurtechnische Unterstützung der Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Bundesregierung. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. NUTS-Code DE II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das Energiekonzept enthält über 100 konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung und Ausgestaltung unter Beachtung der o.g. europäischen Aspekte fachlich und technisch sinnvoll aufeinander abgestimmt werden müssen. Zur Wahrung seiner klimaschutzpolitischen Interessen benötigt das BMU in diesem Prozess konzeptionelle wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurtechnische Zuarbeiten, die die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung des Energie- und Klimakonzepts der Bundesregierung unmittelbar unterstützen. Die konzeptionellen Zuarbeiten sollen eine Analyse der energietechnischen und energiewirtschaftlichen Erfordernisse, Möglichkeiten und Grenzen zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen des Energiekonzepts enthalten. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des fossilen Kraftwerksparks, für den Ausbau der Energieinfrastruktur, für die Integration erneuerbarer Energien in das Gesamtsystem (insbes. Regelenergie- und Ausgleichsenergiemärkte, Systemdienstleistungen etc.), und zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung im nationalen und europäischen Kontext. Darauf aufbauend sollen konkrete technische oder wirtschaftswissenschaftliche Lösungsvorschläge und Regelungsentwürfe für einzelne Maßnahmen/Fragestellungen erarbeitet bzw. vorliegende Lösungsvorschläge fachlich-technisch bewertet werden. Zentrale Themen werden insbesondere die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur sowie das Design der Strom- und Gasmärkte sein. Die Integration politisch aktueller Fragestellungen und Entwicklungen in den zu untersuchenden Bereichen ist vorgesehen. Zu diesem Zweck sind ad-hoc-Zuarbeiten zu kurzfristig auftretenden energietechnischen oder energiewirtschaftlichen Fragestellungen in Form von Hintergrundpapieren, mündlichen oder schriftlichen Kurzstellungnahmen und Vermerken zu erbringen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71314000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang Arbeitspaket 1 (AP1): Analyse der energietechnischen und energiewirtschaftlichen Erfordernisse, Möglichkeiten und Grenzen zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen des Energiekonzepts. — Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 18 Personenmonate, — Bearbeitungszeit: projektbegleitend. Arbeitspaket 2 (AP2): Erarbeitung sowie wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurtechnische Bewertung konkreter Lösungsvorschläge und Regelungsentwürfe für einzelne Maßnahmen bzw. Fragestellungen. — Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 9 Personenmonate, — Bearbeitungszeit: projektbegleitend.Arbeitspaket 3 (AP3): Fachlich-technische Ad-hoc-Zuarbeiten. — Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 9 Personenmonate, — Bearbeitungszeit: projektbegleitend. II.2.2) Optionen: Nein II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe) III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Zu den Vertragsbestandsteilen zählen insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Leistubgsbeschreibung, das Muster des Vertragsentwurfes sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie ggf. der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht bestandteil dieses Vertrages. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Beschreibung des Anbieters und evtl. Partner/Unterauftragnehmer (Organisationsform, Leistungsprofil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Fax-nummer und E-Mail), — Angaben zum Auftragsverantwortlichen sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt, — Gegebenenfalls Angaben sowie Erklärungen zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (z.B. bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers). Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen. Falls zutreffend‚ im Falle von Bietergemeinschaften eine Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben, — Eigenerklärung, dass ab dem Auftragsbeginn über die Laufzeit des Projekts eine Person für die Erbringung von 80 % der Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht, — Eigenerklärung, dass keine Interessenkollision mit den Interessen der Netzbetreiber bzw. den Interessen der Europäischen Kommission vorliegt. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Formlose Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Form-blatt „Bietererklärung“ zu nutzen), — Erklärung, dass beim Bieter/Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen), — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bieter allgemein: Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen sind durch ausführliche Darstellung bisheriger Tätigkeiten und einschlägige, aktuelle Referenzen im Rahmen von Eigenerklärungen nachzuweisen. — konzeptionelle Erfahrung in der Energie- und Klimapolitik auf EU Ebene oder in anderen Mitgliedsstaaten oder für internationale Organisationen (1 Referenzangabe), — direkte oder indirekte wissenschaftliche Beteiligung (z.B. durch Studien oder anderweitige Vorarbeiten) an der Erarbeitung von relevanten Dossiers der deutschen und europäischen Energie- und Klimapolitik (1 Referenzangabe), — wirtschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse im Bereich Netz- und Strom-marktbetrieb (1 Referenzangabe), — Kenntnisse im Bereich der Marktregulierung (1 Referenzangabe), — ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (1 Referenzangabe), — Erfahrung mit allen Phasen des Politikprozesses (Agenda setting, Entwurf, Monitoring, Evaluation) (1 Referenzangabe), — Erfahrung mit dossierübergreifenden Fragestellungen (1 Referenzangabe), — Erfahrung mit der Erstellung und Analyse von Langfristszenarien und Potenzialstudien (1 Referenzangabe). Mit der Bearbeitung des Auftrags betraute Person: Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen sind durch ausführliche Darstellung bisheriger Tätigkeiten und entsprechende Referenzen im Rahmen von Eigenerklärungen nachzuweisen. Desweiteren sind Nachweise zu den Berufs- und Qualifizierungsabschlüssen zu erbringen. — Ausbildung: Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbare Ausbildung, — Eigenerklärung, dass der Bieter die flüssige Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die Darstellung aller Ergebnisse und Leistungen in deutscher Sprache gewährleisten kann, — Fundierte konzeptionelle technische oder ökonomische oder politische Expertise in Bezug auf Strommarkt, Energiewirtschaft und Energietechnik (1 Referenzangabe), — Mehrjährige Berufserfahrung in der Energie- und Klimapolitik europäischer Institutionen und daraus abgeleitete Kenntnisse der Prozesse und energiepolitischen Diskussionen in anderen EU Mitgliedsstaaten (2 Jahre Mindestdauer, ggf. durch Aufsummierung mehrerer Referenzen), — Erfahrung mit konzeptionellen energiepolitischen Prozessen (Entwurf, Monitoring, Evaluation) (1 Referenzangabe), — Direkte oder indirekte wissenschaftliche Beteiligung (z.B. durch Studien oder anderweitige Vorarbeiten) an der Erarbeitung von auf EU-Ebene diskutierten energietechnischen und energiewirtschaftlichen Problemlösungsansätzen (1 Referenzangabe). Referenzen gelten als einschlägig und aktuell, wenn sie: — eine Tätigkeitsdauer von mind. einem Jahr oder eine Fachveröffentlichung oder die Beteiligung an einem einschlägigen Forschungsvorhaben beinhalten und, — nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Die Angaben zu den Referenzen müssen folgende Punkte enthalten: — bei Tätigkeiten: Beschäftigungszeit und -dauer, Arbeit- bzw. Auftraggeber, Kurzbeschreibung der Tätigkeit und Bezug zur geforderten Eignung, — bei Fachveröffentlichungen: vollständige Literaturangabe der Veröffentlichung in anerkannter wissenschaftlicher Form, Kurzdarstellung des Bezugs zur geforderten Eignung, — bei der Beteiligung an Forschungsvorhaben: Beteiligungszeit und -dauer, Titel des Vorhabens, Nennung der beteiligten Partner, Angabe der Rolle und Tätigkeiten des Bieters im Rahmen der Beteiligung, Kurzdarstellung des Bezugs zur geforderten Eignung. Doppelzählungen von Referenzen für verschiedene Eignungskriterien sind möglich. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 14.9.2011. Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 21.9.2011 - 13:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis 30.11.2011 VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 23 EG VOL/A. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 GWB entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 4.8.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 125827 vom 08.08.2011 |