Titel | Untersuchung von Verschmutzungen | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Bayerische Landesamt für Umwelt - Hans-Högn-Straße 12 95030 Hof | |
Ausführungsort | DE-95030 Hof | |
Frist | 23.01.2012 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 401694-2011
I.1) Freistaat Bayern, vertreten durch das
Bayerische Landesamt für Umwelt - Referat Z8 Hans-Högn-Straße 12 Zu Händen von: Referat Z8 Vergabeservicezentrum 95030 Hof DEUTSCHLAND Fax: +49 928118004519
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de Internet: www.lfu.bayern.dewww.auftraege.bayern.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung. Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen. Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen. Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: diverse in Bayern, s. Vergabeunterlagen. NUTS-Code
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90715000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja. Angebote sind möglich für nur ein Los
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
2 Lose zu je 3 200 Proben (Kalkulationsgrundlage). Die tatsächliche Probenzahl liegt zwischen 2 600 und 3 800 Proben. Vergütet weren die tatsächlich durchgeführten Leistungen.
II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.4.2012. Abschluss 28.2.2014
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1: Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben 1) Kurze Beschreibung: Mengenlos mit 3 200 Untersuchungen zur Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90715000 3) Menge oder Umfang: 3 200 Proben. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Der Probenanfall für die Vertragsdauer kann zwischen 2 600 und 3 800 Proben schwanken. Vergütet werden die tatsächlich durchgeführten Leistungen.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Los 2:Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben 1) Kurze Beschreibung: Mengenlos mit 3 200 Untersuchungen zur Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90715000 3) Menge oder Umfang: 3 200 Proben. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Der Probenanfall für die Vertragsdauer kann zwischen 2 600 und 3 800 Proben schwanken. Vergütet werden die tatsächlich durchgeführten Leistungen.
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Lt. Vergabeunterlagen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Darlegung der besonderen Bedingungen: Der maximal mögliche Zeitabstand zwischen Ende der Probenahme und Beginn der Untersuchung beträgt 24 Stunden (Nitrit-Stickstoff nach DIN EN 26777 in der Fassung vom April 1993). Den Probentransport veranlasst der Auftraggeber selbst. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Verbringung der Probe innerhalb 24 Stunden vom Probenehmer zum Untersuchungslabor unter für den Auftraggeber wirtschaftlichen Bedingungen (Beauftragung von Standardprodukten von Paketdienstleistern) nur innerhalb Deutschlands gewährleistet werden kann. Dort ist die Untersuchung sofort zu beginnen. Die Kühlkette darf beim Transport nicht unterbrochen werden. Deshalb scheidet ein Aus- und Wiedereinpacken bzw. ein Weitertransport der Proben aus. Als Eignungsvoraussetzung wird u.a. für die Bewerber die Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern gefordert.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Gesetzestreue mit Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Gesetzestreue mit Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Insolvenz.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung über den geplanten Personal- und Sachmitteleinsatz in Bezug auf die angebotenen Leistungen; Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern; Nachweis über die Teilnahme an Abwasserringversuchen (Vorlage aller einschlägigen Ringversuchsergebnisse ab 1.1.2005); Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Abwasserringversuchen ab 1.1.2005 (Eignungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an jeweils mindestens 2 Ringversuchen ab 1.1.2005 bei den Stickstoffparametern, bei Phosphor gesamt sowie bei BSB/CSB); Nachweis über Erfahrungen bezüglich der Untersuchung von Abwasserproben (Referenzen von Auftraggebern aus denen hervorgeht, dass hinsichtlich der Art der Analytik in den letzten 3 Jahren vergleichbare Proben in nicht unerheblichem Umfang bearbeitet wurden); Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern; erfolgreiche Teilnahme an jeweils mindestens 2 Ringversuchen ab 1.1.2005 bei den Stickstoffparametern, bei Phosphor gesamt sowie bei BSB/CSB); Erfahrungen bezüglich der Untersuchung von Abwasserproben (Referenzen von Auftraggebern aus denen hervorgeht, dass hinsichtlich der Art der Analytik in den letzten 3 Jahren vergleichbare Proben in nicht unerheblichem Umfang bearbeitet wurden);
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z8-0270#259/2011
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung. Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.1.2012 - 12:00. Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 30.1.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 16.3.2012
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen vollständig zum elektronischen Download bereit auf der Plattform www.auftraege.bayern.de Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39, 80543 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.12.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126412 vom 23.12.2011 |