Titel | Untersuchung von Verschmutzungen | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Bayerische Landesamt für Umwelt - Hans-Högn-Straße 12 95030 Hof | |
Ausführungsort | DE-95030 Hof | |
Frist | 23.01.2012 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 401694-2011 I.1) Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt - Referat Z8 Hans-Högn-Straße 12 Zu Händen von: Referat Z8 Vergabeservicezentrum 95030 Hof DEUTSCHLAND Fax: +49 928118004519 E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de Internet: www.lfu.bayern.dewww.auftraege.bayern.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung. Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen. Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen. Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: diverse in Bayern, s. Vergabeunterlagen. NUTS-Code II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90715000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja. Angebote sind möglich für nur ein Los II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: 2 Lose zu je 3 200 Proben (Kalkulationsgrundlage). Die tatsächliche Probenzahl liegt zwischen 2 600 und 3 800 Proben. Vergütet weren die tatsächlich durchgeführten Leistungen. II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.4.2012. Abschluss 28.2.2014 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1: Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben 1) Kurze Beschreibung: Mengenlos mit 3 200 Untersuchungen zur Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90715000 3) Menge oder Umfang: 3 200 Proben. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Der Probenanfall für die Vertragsdauer kann zwischen 2 600 und 3 800 Proben schwanken. Vergütet werden die tatsächlich durchgeführten Leistungen. Los-Nr: 2 Bezeichnung: Los 2:Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben 1) Kurze Beschreibung: Mengenlos mit 3 200 Untersuchungen zur Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90715000 3) Menge oder Umfang: 3 200 Proben. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Der Probenanfall für die Vertragsdauer kann zwischen 2 600 und 3 800 Proben schwanken. Vergütet werden die tatsächlich durchgeführten Leistungen. III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Lt. Vergabeunterlagen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Darlegung der besonderen Bedingungen: Der maximal mögliche Zeitabstand zwischen Ende der Probenahme und Beginn der Untersuchung beträgt 24 Stunden (Nitrit-Stickstoff nach DIN EN 26777 in der Fassung vom April 1993). Den Probentransport veranlasst der Auftraggeber selbst. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Verbringung der Probe innerhalb 24 Stunden vom Probenehmer zum Untersuchungslabor unter für den Auftraggeber wirtschaftlichen Bedingungen (Beauftragung von Standardprodukten von Paketdienstleistern) nur innerhalb Deutschlands gewährleistet werden kann. Dort ist die Untersuchung sofort zu beginnen. Die Kühlkette darf beim Transport nicht unterbrochen werden. Deshalb scheidet ein Aus- und Wiedereinpacken bzw. ein Weitertransport der Proben aus. Als Eignungsvoraussetzung wird u.a. für die Bewerber die Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern gefordert. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Gesetzestreue mit Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Gesetzestreue mit Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Insolvenz. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung über den geplanten Personal- und Sachmitteleinsatz in Bezug auf die angebotenen Leistungen; Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern; Nachweis über die Teilnahme an Abwasserringversuchen (Vorlage aller einschlägigen Ringversuchsergebnisse ab 1.1.2005); Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Abwasserringversuchen ab 1.1.2005 (Eignungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an jeweils mindestens 2 Ringversuchen ab 1.1.2005 bei den Stickstoffparametern, bei Phosphor gesamt sowie bei BSB/CSB); Nachweis über Erfahrungen bezüglich der Untersuchung von Abwasserproben (Referenzen von Auftraggebern aus denen hervorgeht, dass hinsichtlich der Art der Analytik in den letzten 3 Jahren vergleichbare Proben in nicht unerheblichem Umfang bearbeitet wurden); Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern; erfolgreiche Teilnahme an jeweils mindestens 2 Ringversuchen ab 1.1.2005 bei den Stickstoffparametern, bei Phosphor gesamt sowie bei BSB/CSB); Erfahrungen bezüglich der Untersuchung von Abwasserproben (Referenzen von Auftraggebern aus denen hervorgeht, dass hinsichtlich der Art der Analytik in den letzten 3 Jahren vergleichbare Proben in nicht unerheblichem Umfang bearbeitet wurden); III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z8-0270#259/2011 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung. Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.1.2012 - 12:00. Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 30.1.2012 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 16.3.2012 VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Die Vergabeunterlagen stehen vollständig zum elektronischen Download bereit auf der Plattform www.auftraege.bayern.de Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39, 80543 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.12.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126412 vom 23.12.2011 |