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Titel
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Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberLandkreis Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft
Veldener Straße 15
84036 Landshut
AusführungsortDE-84036 Landshut
Frist20.11.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 346123-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Landkreis Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft

Veldener Straße 15

Zu Händen von: Herrn Gernot Geißler

84036 Landshut

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 871408-3120, Fax: +49 871408-163120


E-Mail: Gernot.Geissler@landkreis-landshut.de


Weitere Auskünfte erteilen:

ia GmbH - Wissensmanagement und

Ingenieurleistungen

Lipowskystraße 8

Zu Händen von: Herrn Kroner

81373 München

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 891891787-0, Fax: +49 891891787-29


E-Mail: kroner@ia-gmbh.de

Internet: www.ia-gmbh.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Übernahme, Transport und Verwertung von Kunststoffen im Landkreis Landshut.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Landshut. NUTS-Code DE227


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Übernahme, Transport und Verwertung von Kunststoffen im Landkreis Landshut.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90500000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Übernahme, Transport und Verwertung von Kunststoffen im Landkreis Landshut. Auf den Altstoffsammelstellen des Landkreises Landshut werden Folien und Mischkunststoffe aus Nichtverpackungs-Kunststoffen (NVP-Kunststoffe) erfasst. Im Jahr 2011 wurden 263 Mg Folien erfasst. Hierbei ist zu beachten, dass die Abschätzung der Mengen auf Grundlage der erfolgten Containerleerungen und einer mittleren Dichte von gerundet 0,03 Mg/m³ erfolgte. Ab Mai 2012 werden Mischkunststoffe im Landkreis Landshut erfasst. Bei einer Probeverwiegung wurde eine Dichte der erfassten Mischkunststoffe von gerundet 0,04 Mg/m³ ermittelt. Die Abschätzung der pro Jahr erfassten Mengen aus den in den Monaten Juni, Juli und August 2012 erfassten Mengen erfolgte auf Grundlage der erfolgten Containerleerungen und der o.g. Dichte. Unter oben genannten Voraussetzungen wurde ein Mischkunststoffaufkommen von gerundet 600 Mg/a ermittelt. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Die zur Erfassung der Folien erforderlichen Sammelcontainer sind vom AN für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. Hierzu sind optisch und technisch mängelfreie Sammelcontainer für Folien vorzuhalten. Die Container sind mit Deckel auszuführen. An den 35 Standorten sind derzeit insgesamt 67 Umleercontainer mit einem Sammelvolumen von 4,5 m³ bzw. 5 m³ aufgestellt. Dem AN steht es frei abweichende Containergrößen aufzustellen, wenn für diese kein größerer Platzbedarf als für die ausgewiesenen derzeit aufgestellten Container notwendig ist, mindestens das identische Behältervolumen bereitgestellt wird sowie für diese keine Aufstiegshilfen benötigt werden. Die zur Erfassung der Mischkunststoffe an den Altstoffsammelstellen erforderlichen Sammelbehälter (Absetzcontainer nach DIN 30720) werden vom AG gestellt. An den 35 Standorten sind insgesamt 48 Mischkunststoffcontainer aufgestellt. (Volumen: 10 m³, offene Ausführung ohne Deckel). Der Auftragnehmer hat an den vom Auftraggeber benannten Sammelstellen die dort erfassten Folien und Mischkunststoffe zu übernehmen und abzutransportieren. Der AN verpflichtet sich, die an den vom AG vorgegebenen Anfallstellen erfassten Folien und Mischkunststoffe fach- und umweltgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen, abzuholen und zu verwerten, für die er die vertragsgemäße Entsorgungspflicht vom AG übertragen bekommt. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer kann als Option einmal um 1 Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.3.2013. Abschluss 28.2.2015


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft über 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) gem. §18 VOL/B vorzulegen. Diese bemisst sich aus der Summe der Kosten und Erlöse über die gesamte Vertragslaufzeit. Hierbei sind die Kosten und Erlöse nicht miteinander zu verrechnen, sondern die Beträge ohne Berücksichtigung des Vorzeichens zu addieren. Weitere siehe Vergabeunterlagen.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet. Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wiegescheine dem AG vorzulegen. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen. Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen. Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen. Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen: — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen), — Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B., — wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), — wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), — wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), — rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: —— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), —— Geldwäsche (261 StGB), —— Bestechung (§ 334 StGB), —— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), —— Diebstahl (§ 242 StGB), —— Unterschlagung (§ 246 StGB), —— Erpressung (§ 253 StGB), —— Betrug (§ 263 StGB), —— Subventionsbetrug (§ 264 StGB), —— Kreditbetrug (§ 265b StGB), —— Untreue (§ 266 StGB), —— Urkundenfälschung (§ 267 StGB), —— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), —— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), —— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), —— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), —— Brandstiftung (§ 306 StGB), —— Baugefährdung (§ 319 StGB), —— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), —— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. — Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), — Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A §7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen. Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen. Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen: — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen), — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (VOL/A § 6 (6b) EG (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen: — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen), — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen), — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für den Transport und ggf. Verwertung von Wertstoffen und Abfälle vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen), — Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport von Wertstoffen und Abfällen ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen), — Angabe mindestens drei Referenzprojekte bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), — Firmendarstellung der / des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit, — Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Durchführung die ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen: a) Benennung und Beschreibung der Verwiegeinrichtungen zur Massenfeststellung der Sammelfraktionen Mischkunststoffe und Folien, die an den Altstoffsammelstellen übernommen, transportiert und verwertet werden. b) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Übernahme, Verwertung und Vermarktung für die einzelnen Sammelfraktionen — Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigte, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 20684 LA / KST


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.11.2012 - 16:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 70,00 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 70,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen. Vermerk: Ausschreibung 20684-LK LA-KST 2012. Kontoverbindung: — Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen, — Bank: Commerzbank München, — Konto-Nr.: 25 50 002, — BLZ: 700 400 41, — IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00, — SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 11.12.2012 - 10:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 18.1.2013


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln. Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), insbesondere: — § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. — § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe — § 107 Einleitung, Antrag: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.10.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128053 vom 31.10.2012