Titel | Durchführung von Umweltdienstleistungen am Flughafen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Flughafen Leipzig/ Halle Terminalring 11 04435 Flughafen Leipzig/ Halle | |
Ausführungsort | DE-04435 Schkeuditz | |
Frist | 02.11.2012 | |
Beschreibung | 1. Flughafen Leipzig/Halle Terminalring 11 04435 Flughafen Leipzig/Halle
2. Auftragsvergabe: Rahmenvertrag "Umweltdienstleistungen am Flughafen Leipzig/Halle" Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld am Flughafen Leipzig/Halle
3. Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH, 04435 Leipzig/Halle, beabsichtigt, folgenden Auftrag zu vergeben: Rahmenvertrag für den Abruf von gutachterlichen Leistungen im Rahmen von einzelnen analytischen Untersuchungen auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle.
4. Die gutachterlichen Leistungen umfassen im Wesentlichen Probeentnahmen, Laboruntersuchungen, Analytik von Boden- und Bauschuttproben, Parameter Trinkwasserproben, Parameter Wasser-/Abwasserproben, Parameter Feststoffproben sowie Frühjahrs- und Herbstbeprobung der Grundwasserpegel und Oberflächengewässer auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Ausbauvorhaben der Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 04.11.2004.
5. Das öffentliche Vergaberecht nach GWB und Sektorenverordnung ist auf den vorliegenden Vorgang nicht anwendbar, da der maßgebliche Schwellenwert nicht erreicht ist.
6. Der Auftraggeber führt eine förmliche Auftragsvergabe mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durch.
7. Interessierte Unternehmen können den vollständigen Text der Bekanntmachung unter folgendem Link der Mitteldeutschen Airport Holding abfordern: www.mdf-ag.com/de/mf_ag/zentraleinkauf/vergabe.html. Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit den gemäß der Bekanntmachung geforderten Nachweisen für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers ist der 02.11.2012, 14.00 Uhr.
8. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum vorgenannten Termin schriftlich im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127916 vom 08.10.2012 |