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Titel
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Rahmenvereinbarung über den Abruf von IT-Dienstleistungen zu Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
AusführungsortDE-45659 Recklinghausen
Frist02.11.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 307824-2012

 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

Kontaktstelle(n): Vergabestelle

Zu Händen von: Herrn Alester

45659 Recklinghausen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 2361305-3216, Fax: +49 2361305-3268

 

E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

Internet: www.lanuv.nrw.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde

 

I.3) Haupttätigkeit(en). Umwelt Sonstige: Natur Umwelt und Verbraucherschutz

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Rahmenvereinbarung über den Abruf von IT-Dienstleistungen.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standorte: Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Münster. NUTS-Code DEA

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

 

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung. Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 4 Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von IT-Dienstleistungen (Personal) für das in NRW unter der Leitung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MKUNLV) eingeführte Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) abzuschließen. — Programmierung der für die Ankopplung der Anwendungen notwendigen Adapter des ESB, — Mitwirkung bei der Datenmitgration und Weiterentwicklung / Neuentwicklun-gen der noch fertig zu stellenden Stamm- und Fachdatenbank auf Oracle-Basis, — Beratung und Migrationsstrategien zur Anpassungen an die schon bestehenden spezifischen Verfahren wie ILM, LIMS, COS und BALVI iP, — Design und Weiterentwicklung von Applikationen auf Basis der Sybase un-wired Plattform und SAP Afaria der SAP zur Unterstützung von mobilen Außendiensttätigkeiten, — Beratung, Design und Umsetzung der Modernisierung von Fachverfahren durch einen einheitlichen Rahmen (Enterprise Architecture Framework) zur Homogenisierung der hausweiten IT - Landschaft, — Design einer Data-Warehouse ? Architektur im Landesamt, bevorzugt auf SAP / BO ? Basis sowie Entwicklung eines operativen und strategischen Be-richtswesens u. a. durch Einsatz von BI ? Werkzeugen zur Realisierung von Berichtspflichten gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-bensmittelsicherheit (BVL) und eines Ad hoc - Reportings, — Beratung, Implementierung und Schulung in Bezug auf den Einsatz von Werkzeugen aus dem Bereich der SAP / BO ? Business Intelligence für den Aufbau des Routine- und des Ad hoc ? Berichtswesens, — Beratung, Design und Einführungsunterstützung von In ? Memory ? Computing als Möglichkeit sehr große Datenmengen in Arbeitsspeichern von Servern zu verarbeiten um Ergebnisse aus Analysen und Transaktionen in Echtzeit zu liefern, — Beratung, Design und Einführungsunterstützung automatisierter Prozesse für Antragsverfahren in den Kernaufgaben des Hauses. Die Erbringung der o.a. interdisziplinären Leistungen ist nicht vollständig, da der Bedarf sich schnell durch neue, notwendige oder fachliche Forderungen ändert.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 72000000

 

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

 

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR

 

II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein

 

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Im Leistungsverzeichnis sind Preise je Stunde für die einzelnen Berufsgruppen anzugeben. Die angegebenen Preise decken alle angegebenen Kosten und Bestandteile der angebotenen Leistungen ab. Reise- und Nebenkosten innerhalb von NRW werden nicht vergütet, sie sind mit den angebotenen Stundensätzen abgegolten. Für vom Auftraggeber für erforderlich erachtete Reisen außerhalb von NRW werden Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz NRW, die Reisezeiten mit dem halben Stundensatz vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach geleistetem Aufwand pro Tag. Hierzu sind monatliche Arbeitsnachweise zu erstellen, die mindestens folgende Angaben enthalten müssen: — Datum, — Name der eingesetzten Mitarbeiter, — Arbeitszeit je Arbeitstag (von/bis), — Gesamtstunden je Arbeitstag, — durchgeführte Arbeiten. Die Rechnungslegung wird quartalsweise erwartet. Darin sind die im jeweils zurückliegenden Quartal erbrachten Leistungen abzurechnen. Als Zahlungsziel wird 30 Tage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber vereinbart. Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ist im Angebot gesondert auszuweisen. Verändert sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, kann auf Antrag einer Vertragspartei die Vergütung bis zu einer Höhe von maximal 75 % der für den Zeitraum von Januar des Vorjahres bis Januar des Vorvorjahres festgestellten Erhöhungen oder Verringerungen des Preisindexes ange-passt werden. Die Preisanpassung ist dem Vertragspartner 90 Tage vor der beabsichtigten Anpassung bekannt zu geben. Eine Preisanpassung kann erstmalig frühestens nach Ablauf von 15 Monaten nach Vertragsschluss und nachfolgend erst nach Ablauf von 12 Monaten seit der letzten Preisanpassung erfolgen. Mit dieser Regelung sind sämtliche zukünftige Preisentwicklungen, beispielsweise Erhöhungen der Personalkosten aufgrund von Tarifverträgen oder Sozialversicherungsbeiträgen, abgegolten. Vertragsbedingungen des Landes NRW VOL 8a.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (Formblatt Bietergemeinschafts- erklärung). Der Bieter kann für den abzuschließenden Vertrag Nachunternehmen in Anspruch nehmen. Sie müssen ebenfalls die Eignungskriterien erfüllen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die entsprechenden Eignungsnachweise beizufügen. Wird der Unterauftragnehmer bereits im Angebot konkret genannt, und für die Eignung nachgewiesen, so gilt die Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Nr. 4 VOL 8a EG als erteilt. Wird ein Unterauftragnehmer im Angebot nicht benannt, und soll er später Teile der Auftragsbearbeitung übernehmen, so ist gemäß § 4 Nr. 4 VOL 8a EG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Darüber hinaus ist die Eignung des Unterauftragnehmers nachzuweisen (s.o.). Es ist bei gemeinschaftlicher Abwicklung des Vorhabens mit anderen Unternehmen die Art der Abwicklung anzugeben (Firmenfragenkatalog). Fehlende Angaben und Erklärungen zur Eignung des Bieters können zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet: a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, b) dem Nachunternehmen auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, c) dem Nachunternehmen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Ergänzend siehe hierzu auch Vordruck ?VOL 6 EG? (Bewerbungs- und Vergabebedingungen Nr. 5 und 6).

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A), sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG). c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG). d) Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (VOL 5f EG). e) Eigenerklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5g EG). d) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportofolie (maximal 4 DIN-A-4-Seiten). e) falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung, soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben (Vordruck_Bietergemeinschaftserkärung).

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz und Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A).

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs. a) auch zu den wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2009 bis 2011) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Höhe der Auftragssumme in EUR), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a. abgeschlossenes Studium der Informatik, der Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Qualifikationen. b. Software-Architekt mit vertieften Kenntnissen (mind. drei Jahre Berufserfahrung). c. Aktuelle praktische Projekterfahrungen mit der Java Standard Edition 5 oder höher sowie mit der Java Enterprise Edition 5 oder höher. d. Erfahrungen mit dem Framework Spring. e. Mind. 3-jährige Kenntnisse innerhalb der letzten 6 Jahre mit mindestens einem Applikationsserver. f. Vertiefte Kenntnisse im XML-Umfeld. g. Kenntnisse der Methoden der objektorientierten Modellierung und Programmierung. h. Mindestens 1-jährige Kenntnisse innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Einsatz eines Enterprise Service Busses der Fa. Tibco GmbH. i. Praktische Erfahrungen mit gängigen und alternativen Entwicklerwerkzeugen. j. Praktische Erfahrungen mit aktuellen Versionen der Datenbanksysteme Oracle 10.R2 oder höher. k. Erfahrung in der Datenmigration unterschiedlicher Datenbanken. l. Erweiterte Kenntnisse in DWH-Technologien und Berichtswesen (Reporting). m. Praktische Erfahrung mit Zusammenarbeitsplattformen wie z.B. SharePoint. n. Erfahrung in der Durchführung von Schulungen. o. SAP / BO-Partner. p. Erfahrungen mit dem Standardprodukt sybase unwired platform und SAP Afaria. q. Erfahrungen in der Entwicklung und Einführung von In ? Memory ? Computing. r. Erfahrungen im Aufbau eines Rahmens zur Modernisierung der hausweiten Fach-verfahren (Enterprise Architecture Framework). s. Erfahrungen im Aufbau und Einsatz automatisierter Prozesse für Antagsverfahren.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

 

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offen

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: EU-1/2012 zu 8191/83/R

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 2.11.2012 - 23:59 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 6.11.2012 - 12:00

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

Unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster DEUTSCHLAND Telefon: +49 251411-1604 Fax: +49 251411-2165

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat. § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25.9.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127865 vom 28.09.2012