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Titel
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Beratung im Bereich Forschung
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberBundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
AusführungsortDE-53175 Bonn
Frist16.03.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 63331-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bundesministerium für Bildung und Forschung

Heinemannstraße 2

Zu Händen von: Michael Kaever

53175 Bonn

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 2289957-2227, Fax: +49 22899578-3601


E-Mail: michael.kaever@bmbf.bund.de

Internet: www.bmbf.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Projektträgerschaft des Programms "Forschung zum Globalen Wandel" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland. NUTS-Code DE


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 5 Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Es wurde eine Vertragslaufzeit von 5 Jahre gewählt, um eine lückenlose Betreuung der im 2. Halbjahr 2012 anlaufenden und auf 5 Jahre angelegten Förderschwerpunkte "Klimaschutz und Versorgungssicherheit" sowie "Wolken und Niederschlag" zu gewährleisten.


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Das BMBF schreibt die Projektträgerschaft für den Bereich "Forschung zum Globalen Wandel" aus. Die Forschung zum Globalen Wandel befasst sich mit globalen Veränderungen und ihren regionalen Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Hierzu gehören der Klimawandel, die Veränderung der Wasserkreisläufe, der Biodiversitätsverlust, neuartige Formen des Landmanagements und die Urbanisierung. Neben naturwissenschaftlichen Untersuchungen und Modellierungen stehen auch ökonomische und gesellschaftliche Aspekte des globalen Wandels im Fokus. Die Herausforderung besteht darin, problemangepasste Forschungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, die alle jeweils relevanten Aspekte - wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche - berücksichtigen. Das Portfolio an Forschungsthemen reicht von der Erkennung und Vorhersage von Trends, über die Analyse und Bewertung der Folgen bis zur Entwicklung sowie die Erprobung und Bewertung von Handlungsoptionen. Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMBF im Förderbereich "Forschung zum Globalen Wandel" mit den Themenfeldern:

— Forschung zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel,

— Schutz und nachhaltige Nutzung der Biosphäre (Biodiversitätsforschung, Forschung zu Ökosystemdienstleistungen),

— Auswirkungen des Globalen Wandels (Adaptation des Wassermanagements, Auswirkungen der Desertifikation, Planungs- und Managementinstrumente),

— Querschnittsaktivitäten (Internationale Programme, Beratungsgremien,

Monitoringaktivitäten). Die Forschung in den einzelnen Themenfeldern umfasst dabei, mit jeweils unterschiedlichem Fokus, die Aspekte Systemverständnis, Anpassung/Mitigation sowie die Entwicklung von Handlungsoptionen. Der Projektträger (PT) "Forschung zum Globalen Wandel" unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Förderschwerpunktes fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung und Prüfung von Verwertungspflichten), sowie bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte. Dies macht eine langfristige Planung und eine kontinuierliche Betreuung notwendig und erfordert vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz. Der PT bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Projektverantwortlichen auf nationaler und europäischer Ebene und dem BMBF und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF. Vorbehaltlich der künftigen parlamentarischen Entscheidungen wird sich das Budget in den Haushaltsjahren 2012ff. auf ca. 100 000 000 EUR p.a. belaufen, zuzüglich der Mittel für Investitionen. Bisher werden die Aufgaben von rund 24 wissenschaftlichen und 13 weiteren Mitarbeitern wahrgenommen. Die Amts- und Arbeitssprache ist Deutsch, im internationalen Umfeld Englisch. Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das Referat 723 "Globaler Wandel". Es findet monatlich ein Jour Fixe (Präsenzsitzung, ca. 3 h, ca. 5 PT-Mitarbeiter und Referat 723) statt. Der Sitz des Referats ist in Bonn. Im Rahmen der Kernaufgaben wurden im Jahr 2010 ca. 550 laufende Projekte betreut, 200 neu bewilligt, 210 Anträge bearbeitet und 500 Anträge geprüft. Pro Bekanntmachung werden im Durchschnitt 50 Anträge/Skizzen eingereicht und 12 Verbünde bewilligt mit durchschnittlich je 4 Einzelvorhaben. Im Zeitraum von 2008 bis Juni 2011 waren rd. 130 Zuwendungsempfänger kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem je Vorhaben gleichen, bzw. erhöhten Betreuungsbedarf trotz geringerer Bewilligungssummen. Im Jahr 2010 stand der Forschung zum Globalen Wandel ein Fördervolumen von rd. 75 (2011: rd. 90 000 000 EUR) zur Verfügung. Für die Erledigung der anfallenden Aufgaben werden von PT-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich rund 55 nationale Veranstaltungen (Workshops, Tagungen; Nutzertreffen) und 25 internationale Veranstaltungen besucht. Der PT führt zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt 30 Veranstaltungen (4 h – 3 d) mit 10-30 Personen durch. Hier handelt es sich vor allem um Gutachtersitzungen, Expertengespräche, Evaluationsgespräche, Strategiegespräche und Sitzungen der Lenkungsausschüsse. Zu den Tätigkeiten hierbei gehören neben der Organisation i.e.S. auch Vor- und Nachbereitung, Protokoll, Abrechnung der Reisekosten der Experten und Verpflegung der Teilnehmer. Etwa die Hälfte der Veranstaltungen finden in den Räumen des PT, andere im BMBF oder in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen Dritter statt. In Einzelfällen (ca. dreimal im Jahr) muss der PT hierfür Räume anmieten. Für eine Übersicht zu den wesentlichen Arbeitsschritten im Rahmen der Projektförderung verweise ich Sie auf die gleichnamige Anlage zu den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73210000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: ja. Beschreibung der Optionen: Option zur Verlängerung des Vertrages um bis zu 3 Jahre. Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja. Zahl der möglichen Verlängerungen: 1


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.10.2012. Abschluss 30.9.2017


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag "Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben" (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: www.bmbf.de Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:


Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt III) mit folgendem Inhalt abzugeben:

— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,

— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,

— eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:

1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,

2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III),

3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,

4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II),

5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,

6. Ausgefüllte und unterschriebene Bietererklärung international, abrufbar unter www.bmbf.de/pubRD/bietererklaerung_form_eu.pdf,

7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII),

8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII),

9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV). Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:

1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),

2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular V),

3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),

4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). (entsprechend Formular IX),

5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,

6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:


— Darstellung von Referenzaufträgen (entsprechend Formular XI). Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens 2, maximal 5), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Beschreibung der Referenzaufträge sowie die Referenzschreiben sollen insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:

— fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Globalen Wandels,

— fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten,

— konditionen und -verfahren der Forschungsförderung (Projektförderung) des Bundes und der Europäischen Union,

— Kenntnisse und Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere in den Bereichen Internet, Newsletter, Pressebeiträge, Publikationen, Vortragstätigkeiten). Hinweise:

— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf 5 beschränkt,

— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf fünf beschränkt. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formular XII): Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungender für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Die entsprechenden Darstellungen müssen auch eine Angabe über die vorgesehene Zusammensetzung des Mitarbeiterteams enthalten. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen vorzulegen sind:

— Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen:

a. Forschung zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel;

b. Schutz und nachhaltige Nutzung der Biosphäre;

c. Auswirkungen des Globalen Wandels;

d. Internationale Programme zur Global Change Forschung.

— Referenzen, die Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung belegen, müssen für mind. 4 der vorgesehenen Mitarbeiter vorliegen,

— Für den vorgesehenen Beauftragten für den Haushalt müssen Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung vorgelegt werden,

— Qualifikation der Mitarbeiter. Es ist zu beachten, dass mit jedem der eingesetzten Mitarbeiter üb er diegesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche undmündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten, dass die Beratungsgespräche in deutscher und in englischer Sprache geführt werden können. Für alle vorgesehen Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Mindestens 5 wissenschaftliche Mitarbeiter müssen zusätzlich über sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift verfügen,

— Nachweise zur Beleihungsfähigkeit; das Tätigwerden als PT im Rahmen dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können.Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die hiernach nicht bel iehen werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichenLeistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können. Umfang und Inhalt der Beleihung richten sich nach dem Bedarf des Auftraggebers. Die Beleihung erfolgt nur soweit, als dies in Anbetracht der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Interessenkollisionen zulässig und sachdienlich ist,

— Nachweis zur Treuhandbestellung; Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausgeführt werden kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen. (entsprechend Formular XIII),

— Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen,

— Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren. Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer:


3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium 1 ("K1"): Qualifikationen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter [20 %], - Auswahlkriterium 2 ("K2"): Zusammenstellung des Projektteams [30 %], - Auswahlkriterium 3 ("K3"): Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der einschlägigen Förderbereiche aufzeigen [20 %], - Auswahlkriterium 4 ("K4"): Referenzen, die Erfahrungen in der Projektförderung aufzeigen [30 %]. Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,2 * P (K1) + 0,3 * P (K2) + 0,2 * P (K3) + 0,3 * P (K4). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als 3 Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (K3 und K4) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten: — Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum, — Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes, — Anzahl der Referenzprojekte (maximal 5). Die Bewertung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (K1) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zudem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung sowie Erfahrungen auf dem Gebiet des Globalen Wandels in die Bewertung mit ein. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 723-63780/1 (2011)


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 16.3.2012 - 12:00


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 26.3.2012 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Der Auftrageber behält sich vertraglich vor, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zu beleihen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Auftragnehmer die Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit im Sinne des § 44 BHO erfüllen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76, 53123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499400 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabeprüfstelle beim Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de Telefon: +49 2289957-3558 Internet-Adresse: www.bmbf.de Fax: +49 22899578-3601


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB).


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Vergabeprüfstelle beim Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de Telefon: +49 2289957-3558 Internet-Adresse: www.bmbf.de Fax: +49 22899578-3601


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.2.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 126626 vom 25.02.2012