Titel | Planungsleistungen im Bauwesen, Untersuchung von verschiedenen Artengruppen und Kartierungsleistungen | |
Vergabeverfahren | Verhandlungsverfahren | |
Auftraggeber | Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Eschener Allee 31 26603 Aurich | |
Ausführungsort | DE-26603 Aurich | |
Frist | 07.03.2012 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 42258-2012 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr -Geschäftsbereich Aurich- Eschener Allee 31 Kontaktstelle(n): Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr -Geschäftsbereich Aurich- Zu Händen von: Herrn Janssen 26603 Aurich DEUTSCHLAND Telefon: +49 4941-951328, Fax: +49 4941-951100 E-Mail: rainer.janssen@nlstbv-aur.niedersachsen.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Straßenbau I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Neubau der B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschließlich OU Aurich, hier: Teilabschnitt OU Aurich, Vergabe der Leistungen Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI, Kartierungsleistungen und Besondere Leistungen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Aurich. NUTS-Code DE9 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Projekt: — Neubau B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschließlich OU Aurich, hier Teilabschnitt OU Aurich. Projektbeschreibung: — Neubau (einbahnige Straße) mit voraussichtlichem Querschnitt von RQ 10,5 und RQ 15,5 m, — Streckenlänge: 13 km, — Untersuchungsraum 13 km x 2 x 500 m, — Artengruppen: Fledermäuse, Avifauna, Amphibien, Fischotter, Libellen, Muscheln (punktuell), Heuschrecken (punktuell), Käfer (punktuell), — Besonderheit des Landschaftsraums: Die Landschaft wird geprägt durch geschützte Wallhecken. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71320000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: — Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI, Lph 1-5, — Kartierungen (floristische und faunistische Untersuchungen), — Besondere Leistungen: artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Sonderuntersuchung Vernetzung (Vernetzungskonzept für die gesamte Strecke: 26 km), Unterstützung des AG im Planfeststellungsverfahren. II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Laufzeit in Monaten: 72 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je 1 500 000 EUR Deckungssumme. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 % der Auftragssumme ausgezahlt (siehe dazu § 8 (1) AVB-ING 2006, Fassung 2009). III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1) bis III.2.3)) sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 1.) Erklärung nach § 4 (2) VOF. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen und/oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten, 2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) a)-g) VOF sowie § 4 (9) a)-d) VOF, 3.) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 4.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, 5.) Nachweise nach § 5 (4) c) VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 5.) (§ 5 (4) c) VOF): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von insgesamt mindestens 300 000,00 EUR bei vergleichbaren Leistungen nachweist. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 6.) Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen, 7.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen den Unternehmens seit 2007, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Projekt, Beschreibung des jeweiligen Projektes, Auftragssummen, Ansprechpartner), 8.) Nachweise nach § 5 (5) c) VOF: Angabe technische Leitung (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter), 9.) Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung (LBP), 10.) Nachweise nach § 5 (5) e) VOF: Angabe technische Ausstattung, 11.) Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität, 12.) Nachweise nach § 5 (5) h) VOF: Angaben andere Unternehmen (Unterauftrag), 13.) Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich Erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team und Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters. 14.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (seit 2007); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen: Projektleiter (Hauptansprechpartner für den AG, der an sämtlichen Besprechungen teilnimmt) und hauptverantwortlicher Bearbeiter LBP, 15.) Angabe der Maßnahmen zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit, 16.) Nachweise über Erfahrung in der LBP-Bearbeitung nach der neuen RLBP. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 7.) (§ 5 (5) b VOF): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: Erfahrung in der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans im Rahmen Straßenplanung (Neubau von außerörtlichen Straßen > 5 km). Die vergleichbaren Referenzprojekte wurden in den letzten 5 Jahren (seit 2007) abgeschlossen. Zu 9.) (§ 5 (5) d) VOF): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 5 Jahren (2007-2011) mindestens einen durchschnittlichen Personalbestand für vergleichbare Leistungen (LBP) von 5 Mitarbeitern nachweist. Zu 14.): Persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2007); insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen: Projektleiter (Hauptansprechpartner für den AG, der an sämtlichen Besprechungen teilnimmt) und hauptverantwortlicher Bearbeiter LBP. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen folgende Mindestbedingungen erfüllen: — Projektleiter: Erfahrung als Projektleiter in der Erarbeitung des LBP im Zuge von Straßenbaumaßnahmen (Neubau von außerörtlichen Straßen > 5 km), — Hauptbearbeiter LBP: Erfahrung in der Erarbeitung des LBP im Zuge von Straßenbaumaßnahmen (Neubau von außerörtlichen Straßen > 5 km). Die persönlichen vergleichbaren Referenzprojekte wurden in den letzten 5 Jahren (seit 2007) abgeschlossen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren. Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 25 %, - Referenzen Projektleiter (Hauptansprechpartner): 20 %, - Referenzen verantwortlicher Hauptbearbeiter LBP: 20 %, - Anzahl der prod. Beschäftigten (im Berich LBP): 5 %, - Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (LBP): 10 %, - Maßnahmen zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit: 5 %, - Gesamteindruck der Bewerbung: 15 %. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zurVerhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: B210n, P-Nr. 281500 IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 7.3.2012 - 11:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3) Zusätzliche Angaben — Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen, — Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis zu vesehen: "Neubau B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich: Vergabe Landschaftspflegerischer Begleitplan; nicht vor dem 7.3.2012 - 11:00 Uhr öffnen", — Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 22.5.2012 bei der Vergabestelle einzureichen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Niedersächsichen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -Regierungsvertretung Lüneburg- Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt siehe Kontaktstelle I.1) VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.2.2012 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126550 vom 09.02.2012 |