Titel | Bewertung des ökologischen Zustands von Fließgewässer an 309 Messstellen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg, Hertzstr. 173 76187 Karlsruhe | |
Ausführungsort | DE-76231 Karlsruhe Stadtkreis | |
Frist | 13.04.2012 | |
Beschreibung | 1. Biologisches Monitoring Makrozoobenthos EG-WRRL Ansprechpartner: Frau Semmler-Elpers Abt. 4, Ref. 41, Tel. 0721 /5600 2261 E-mail: renate.semmler-elpers@lubw.bwl.de 2. Vergabestelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Im Rahmen des biologischen Monitorings nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind in Baden-Württemberg ausgewählte Fließgewässer zu untersuchen. Dabei ist die biologische Qualitätskomponente Makrozoobenthos nach den Anforderungen der WRRL zur Bewertung des ökologischen Zustands der Fließgewässer an 309 Messstellen zu erheben, zu bestimmen und auszuwerten. Die Probennahme muss im Zeitraum von Mai bis Juli 2012 erfolgen. 3. Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und Naturschutz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe 4. Das Angebot muss bis zum 13.04.2012, 12.00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. 5. Zuschlags- und Bindefrist. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.06.2012. 6. Vergabe Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht. 7. Die Öffnung der Angebote erfolgt am 16.04.2012, dem um 10.00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich. 8. Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. 9. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. 10. Lieferfrist und Vertragsstrafen (s. Teil C, Ziff. 5.1 und 5.5) 11. Die Auftragserledigung muss innerhalb der oben genannten Frist/Fristen erfolgen. Die Fristen beginnen mit dem Erhalt aller für die Auftragserledigung notwendigen Unterlagen. Sie werden unterbrochen durch Zeiten, in denen eine Abwicklung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Auftragnehmer hat derartige Unterbrechungen dem Auftraggeber jeweils schriftlich nachzuweisen. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vertragsstrafen werden nicht vereinbart. 12. Ablieferungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand Ablieferungsort ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg, 76187 Karlsruhe, Hertzstr. 173. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Karlsruhe, sofern beim Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung vorliegen. 13. Angebotsfrist: 13. April 2012 14. Kontakt: renate.semmler-elpers@lubw.bwl.de 15. Erfüllungsort: 76185 Karlsruhe, Baden-Württemberg | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126805 vom 29.03.2012 |