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Titel
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Erstellung einer Ex-ante Evaluierung, der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) mit Umweltbericht
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberLogistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb- Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177 Hannover
AusführungsortDE-30177 Hannover
Frist25.06.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 157417-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb- Außenstelle Hannover

Podbielskistraße 166

Zu Händen von: Herrn Tomas Klingemann

30177 Hannover

DEUTSCHLAND

Fax: +49 51189848299


E-Mail: tomas.klingemann@lzn.de

Internet: www.lzn.niedersachsen.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Zentrale Beschaffungsstelle


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Erstellung der Ex-ante Evaluierung, der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) mit Umweltbericht und die Unterstützung der Programmerstellung für das Ent-wicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen für die EU-Förderperiode 2014 – 2020.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten NUTS-Code DE92


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Der Auftrag umfasst die Erstellung der Ex-ante-Evaluierung, der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) mit Umweltbericht sowie die Unterstützung der Programmerstellung für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Bereich in Niedersachsen und Bremen für die EU-Förderperiode 2014 – 2020, die in enger Zu-sammenarbeit mit den Programmverantwortlichen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML), d. h. der ELER-Verwaltungsbehörde (VB) gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung

–Technischer Teil (Teil B) durchzuführen sind. Auftraggeber und Vertragspartner ist das Referat 304.2

–Verwaltungsbehörde– Förderung im ländlichen Raum des ML. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79419000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: ja. Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


Angaben zu den Losen


Los-Nr: 1: Bezeichnung: Erstellung der EX-ante-Evaluierung

1) Kurze Beschreibung: Erstellung der EX-ante-Evaluierung.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79419000


Los-Nr: 2 Bezeichnung: Erstellung der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP)

1) Kurze Beschreibung: Erstellung der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP).

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73210000


Los-Nr: 3 Bezeichnung: Unterstützung der Programmerstellung für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen für die EU-Förderperiode 2014 - 2020.

1) Kurze Beschreibung: Unterstützung der Programmerstellung für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen für die EU-Förderperiode 2014 - 2020.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73220000


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3): Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis


III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft. Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:

— Eigenerklärung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards (Vordruck),

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),

— Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB - Akteneinsicht (Vordruck),

— Eigenerklärung über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten (Vordruck),

— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck),

— Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben),

— Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben),

— Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bankerklärung zur Bonität des Unternehmens. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit den oder vergleichbaren Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren, mit Auftragsumfang, Auftraggeber und Auftragsjahr. (Vordruck).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

11. Referenzliste zu den Losen 1 und 2: Vorlage von jeweils mindestens einer Referenz über bereits durchge-führte vergleichbare Leistungen (Angabe des Auftraggebers und des Rechnungswertes i. H. v. von mind. 50 000 EUR innerhalb der letzten sechs Jahre), die im Zusammenhang mit Evaluierungen nachfolgender Themenbereiche stehen:

— Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL) / Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER),

— Integrierte Ländliche Entwicklung, LEADER, Regionalentwicklung,

— EU-Querschnittszielen (Nachhaltigkeit, Umwelt, Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung),

— Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung zu Los 3: Vorlage von mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen (Angabe des Auftraggebers und des Rechnungswertes i. H. v. von mind. 50 000 EUR innerhalb der letzten acht Jahre), die im Zusammenhang mit der Programmerstellung nachfolgender Themenbereiche stehen,

— Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL) / Europäische Land-wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER),

— Integrierte Ländliche Entwicklung, Leader, Regionalentwicklung,

— EU-Querschnittszielen (Nachhaltigkeit, Umwelt, Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung). Zur weiteren fachlichen Eignung für Los 3 gehören:

— gute Kenntnisse der Situation im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen,

— Verständnis für interdisziplinäre Zusammenhänge,

— Befähigung zur Kommunikation mit Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Wirtschaft,

— Fachwissen insbesondere über die Gemeinsame Agrarpolitik bzw. die integrierte Agrar- und Strukturpolitik, die sie beeinflussenden Politiken, die Strukturen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und die Politiken und Verfahren der ländlichen Entwicklung auf EU-, Bundes- und Landesebene,

— Kenntnisse der spezifischen Bestimmungen über die Verwaltungs-, Vor-Ort- und Finanzkontrolle der EU.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offenes Verfahren


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

1. Preis. Gewichtung 50

2. Inhaltliche Qualität. Gewichtung 25

3. Methodische Qualität. Gewichtung 25


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 3.55 – 74010 – DLG – 012 / 2012


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.6.2012 - 09:30 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 0,00 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 25.6.2012 - 10:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 23.7.2012


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover, DEUTSCHLAND. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg Postfach 21310 Lüneburg DEUTSCHLAND Fax: +49 413115-2943


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg Postfach 21310 Lüneburg DEUTSCHLAND Fax: +49 413115-2943


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.5.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127053 vom 20.05.2012