Titel | Abwasserentsorgung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei Verdingungsstelle Fischmarkt 1 99084 Erfurt | |
Ausführungsort | DE-99084 Erfurt | |
Frist | 03.07.2012 | |
Beschreibung | a) Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei Verdingungsstelle Frau Kerber Fischmarkt 1 99084 Erfurt Telefon-Nr.: 0361 655-1286, Fax-Nr.:0361 655-1289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de b) Vergabeverfahren Vergabe-Nr. Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 425/2012-66 d) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen f) Ort und Art der Leistung Mittelhäuser Chaussee / Stotternheim Umfang der Leistung LT 2 Abwasserentsorgung ca. 72 m Mischwasserkanal DN 250 Stz, ca.183 m Mischwasserkanal DN 300 Stz, ca.149 m Mischwasserkanal DN 400 Stz, 8 St. Kontrollschächte DN 1000 ca.245 m Hausanschlussleitung DN 150 Stz einschl. Oberflächenaufbruch und - wiederherstellung, Erdarbeiten, Nebenleistungen, Wiederherstellung der Asphaltschichten der Mittelhäuser Chaussee auf kompletter Breite h) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben Nein. i) Ausführungsfrist 17.09. bis 21.12.2012 j) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. k) Anforderung der Vergabeunterlagen Planungsbüro Dipl.-Ing.Klaus Kunter Ingenieurgesellschaft für Wasserwirtschaft mbH, Bierweg 27, 99310 Arnstadt. Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen. l) Entgelt für die Vergabeunterlagen Höhe des Entgeltes Zahlungsweise 25,51 EUR (inkl. Postversand + Datenträger) Banküberweisung. Empfänger Konto-Nr. BLZ. Dipl.-Ing. Klaus Kunter 184 000 1670 840 510 10 Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen) Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Mittelhäuser Chaussee Stotternheim Anforderung möglichst bis Versand 29.06.2012 03.07.2012 Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet. q) Angebotseröffnung am um Ort 19.07.2012 10:00 Uhr Vergabestelle, siehe a) Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen. u) Nachweise Die Bieter sowie eventuelle Nachauftragnehmer müssen nachweislich für die ausgeschriebenen Leistungen gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A qualifiziert sein. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 2 sind zu erfüllen. Der entsprechende Nachweis für die geforderte Beurteilungsgruppe AK 2 ist auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden sind. Zuschlagskriterien v) Zuschlagsfrist 24.08.2012 Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt: Name Bearbeiter: Planungsbüro Dipl.-Ing. Klaus Kunter - IGFW mbH Thomas Heinreich. Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort): Bierweg 27, 99310 Arnstadt. Telefon-Nr.; Fax-Nr. E-Mail: 03628 / 5619-13; 03628 / 5619-10 t.heinrich@igfw.de w) Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A) Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de. Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG) (1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. (2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht. (3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de (4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt. (5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127257 vom 26.06.2012 |