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Titel
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Erstellung Forschungsjahrbuch Erneuerbare Energien 2012-2014
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin
AusführungsortDE-10117 Berlin
Frist08.01.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 385411-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stresemannstraße 128-130

Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,

Projektträger Jülich

Zu Händen von: Susanne Beermann

10117 Berlin

DEUTSCHLAND


E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de

Internet: www.bmu.de


Weitere Auskünfte erteilen: Vergabestelle:

Forschungszentrum Jülich GmbH,

Projektträger Jülich

Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ),

Fachbereich DEQ 5

Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,

Projektträger Jülich

Zu Händen von: Susanne Beermann

52425 Jülich

DEUTSCHLAND


E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de

Internet: www.fz-juelich.de/ptj/


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Erstellung Forschungsjahrbuch Erneuerbare Energien 2012-2014.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland. NUTS-Code DE


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Das Bundesumweltministerium (BMU) ist innerhalb der Bundesregierung zuständig für erneuerbare Energien und fördert Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Es legt Wert darauf, die Verwendung der dafür zur Verfügung gestellten Mittel transparent und anschaulich darzustellen. Mit dem Produkt „Forschungsjahrbuch“ gibt das BMU Interessierten aus Politik, Wirtschaft, Forschung sowie dem Bürger einen umfassenden Überblick über die Förderaktivitäten des Bundesumweltministeriums im Bereich der erneuerbaren Energien. In einer Ausgabe des Jahrbuches werden sämtliche Projekte dargestellt, die innerhalb des jeweils vorhergehenden Jahres gefördert wurden, womit das BMU der Verpflichtung nach Transparenz der verwendeten Mittel in vollem Umfang nachkommt. Entgegen der bisherigen seit 2007 erschienenen Ausgaben soll das Jahrbuch zukünftig nicht mehr gedruckt werden, sondern im Hinblick auf den medialen Wandel und dadurch geänderten Nutzungsgewohnheiten der Rezipienten als barrierefreies PDF auf einer Unterseite des BMU-Internetauftritts www.erneuerbare-energien.de zur Verfügung gestellt werden. Ergänzt wird das Angebot durch eine Datenbank, die auf dieser Seite zu finden sein soll. In die Datenbank werden alle Projektdarstellungen eingestellt, inklusive der zu manchen Projekten vorhandenen ergänzenden Dokumente bzw. informativen projektbezogenen Internetlinks. Die Datenbank soll mit einer umfangreichen Suchfunktion ausgestattet werden, um die Darstellungen der Projekte per Stichwortsuche den jeweils eigenen Kriterien entsprechend filtern zu können. Um die Aktivitäten des BMU auch im Vergleich bzw. abgrenzend zu den anderen im Bereich Energie tätigen Bundesministerien der Öffentlichkeit darzustellen, bietet eine vollständige Auflistung aller Projekte im Forschungsjahrbuch eine ideale Plattform. Speziell für zukünftige Zuwendungsempfänger ist es von Vorteil, anhand der im Forschungsjahrbuch enthaltenen Listen die eigene Projektidee thematisch besser einschätzen und eventuell im Vorfeld einer einzureichenden Skizze anpassen zu können, wodurch eine schnelle und effiziente Förderung gewährleistet wird. Anfragen nach bisherigen Ausgaben des Forschungsjahrbuches kamen von Wissenschaftlern, von Studenten und Lehrern, von Unternehmen und auch von interessierten Privatpersonen. Das zeigt die Bandbreite an Rezipienten, die mit dieser Veröffentlichung erreicht werden. Die Broschüre ist für 2007 zum ersten Mal erstellt worden. Nicht zuletzt machen auch der Zuwachs der Fördermittel in diesem Bereich und der damit verwendeten Steuermittel eine Fortführung dieser Publikation notwendig. Enthielt das erste Jahrbuch noch rund 300 Datensätze, waren 2011 rund 390 Datensätze enthalten, für 2012 ist mit 430 Datensätzen zu rechnen. Für die vollständige Darstellung aller geförderten Projekte müssen die aktuellen Projektbeschreibungen der Zuwendungsempfänger eingefordert werden. Die Inhalte müssen redaktionell bearbeitet werden, da sie an eine breite Leserschaft herangetragen werden sollen. Um möglichst vielen Rezipienten die Möglichkeit zu geben, an die Informationen aus dem Jahrbuch zu gelangen, sollen die einzelnen Ausgaben als PDF auf die BMU-Homepage www.erneuerbare-energien.de gestellt werden. Da die Projekte zahlreich sind, soll dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, die Projekte per Stichwortsuche zu filtern, wozu die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank auf der Homepage nötig ist. Das Medium Internet soll darüber hinaus genutzt werden, Zusatzinformationen wie umfangreichere Projektdarstellungen sowie zusätzliche Links in die Datenbank zu integrieren. Über die Jahre hinweg sollen die jeweils neuen Projekte des aktuellen Jahrbuches in die Datenbank integriert werden. Der Auftrag umfasst insgesamt die Arbeit an drei Jahrbuchausgaben für die Jahre 2012, 2013 und 2014. Die genannten Aufgaben müssen als zusammenhängender Auftrag vergeben werden, da sie jeweils voneinander abhängig sind und nur so eine effiziente Arbeit gewährleistet werden kann.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79416000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


A) Sammlung der Projektbeschreibungen aller durch das Referat E II 6 geförderten Projekte im Bereich erneuerbare Energien sowie ergänzend der durch das BMU geförderten Projekte zu „Übergreifenden Fragestellungen“ im Bereich erneuerbare Energien. B) Redaktionelle Bearbeitung der Texte, sowohl sämtlicher Kurzbeschreibungen der Projekte als auch der vom Auftraggeber gelieferten Beiträge. C) Gestaltung der Jahrbücher im Format DIN A 5 zur Veröffentlichung als barrierefreies PDF. D) Erstellung und Betreuung der Datenbank. E) Benachrichtigung der Fachcommunity über die Veröffentlichung der Jahrbücher.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn 15.3.2013. Abschluss 31.12.2015


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger".


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer. Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Persönliche Lage des Bieters. —Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail), —Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt, —Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt, —Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen, —Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein

Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: —Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen), —Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen), —Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: —Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen. Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. —Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters. (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen): Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist: — Erfahrungen mit Aufträgen der öffentlichen Hand innerhalb Deutschlands. Dem Angebot ist eine Auflistung von mind. 3 Beispielen entsprechender Aufträge beizufügen, — Erfahrungen in der Erstellung und dem Programmieren von Datenbanken, mind. 3 Referenzen, — Erfahrung mit der Erstellung des Layout von Broschüren hinsichtlich eines gegebenen Corporate Designs. Mind. 1 Referenz unter Nennung des enthaltenen Corporate Designs, — Über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg muss eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Zuwendungsempfängern durch den Auftragnehmer bzw. dessen Mitarbeiter gewährleistet sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Für ausländische Bewerber ist ein entsprechender Nachweis ausgezeichneter Deutschkenntnisse beizufügen, — Die mit der redaktionellen Bearbeitung der eingehenden Texte betrauten Mitarbeiter müssen Erfahrungen mit der Berichterstattung über den Themenbereich erneuerbare Energien auf deutsch vorweisen. Dem Angebot ist eine Auflistung mit mind. 6 Referenzen beizufügen, — Kontakte zu deutschen Fachredaktionen mit Themenbezug zu erneuerbaren Energien. Eine Liste mit Nennung aller zu kontaktierenden Redaktionen sowie eine Nennung weiterer Verbreitungsmöglichkeiten ist dem Angebot beizufügen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 18.1.2013 - 13:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.5.2013


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Der Auftraggeber wird vor Auslaufen dieses Vertrages über eine neue Vergabe entscheiden und diese entsprechend bekanntgeben.


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunfterteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 8.1.2013 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 22.12.2012 bis 1.1.2013 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Fragen und Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 21.12.2012, 10:00 Uhr eingehen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuchlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der. Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.12.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128213 vom 05.12.2012