Titel | Geothermiebohrungen- Bohranlage und Bohrmanagement Tiefbohrungen in einem Teufenbereich von ca. 2700m | |
Vergabeverfahren | Verfahrensvorinformation | |
Auftraggeber | SWM Services GmbH Emmy-Noether-Straße 2 80287 München | |
Ausführungsort | DE-80287 München Kreisfreie Stadt | |
Frist | 27.01.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 411287-2012 Abschnitt I: Auftraggeber I.1) SWM Services GmbH Emmy-Noether-Straße 2 Kontaktstelle(n): s. o. Zu Händen von: Herrn Pelzer 80287 München DEUTSCHLAND Telefon: +49 8923614805 Fax: +49 8923614853 Internet: www.swm.de Adresse des Beschafferprofils: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf.html I.2) Haupttätigkeit(en): Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme Strom Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Geothermiebohrungen- Bohranlage und Bohrmanagement II.2) Art des Auftrags. Bauauftrag II.3) Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen: Tiefbohrungen in einem Teufenbereich von ca. 2700m MD bis 5000m MD zur Gewinnung von hydrothermaler Erdwärme im Raum München mit einer Bohranlage mit Mindesthakenlast 350 t; Airlift für Testarbeiten jeweils im Anschluss an die Bohrungen (optional); Bohrmanagement incl. der Koordinierung der übrigen an der Erstellung der Tiefbohrung Beteiligten. (Nicht Gegenstand der Aufträge sind die Servicleistungen Rohrlieferung, Rohrverschraubservice, Lieferung Liner Hanger, Zementation, Bohrplatzbau, Lieferung Bohrlochkopf, Lieferung Bohrwerkzeuge, Bohrlochmessung, Säuerung, Mudlogging, Spülung, Testarbeiten, Richtbohrservice, bohrunterstützende Maßnahmen beim Aufschluss des Speichergesteins; diese Leistungen sind Gegenstand gesonderter Aufträge und müssen im Rahmen des Bohrmanagements koordiniert werden). II.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 76300000 II.5) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Qualifizierung für das System: Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Zuverlässigkeit; technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit wird anhand folgender Nachweise und Erklärungen geprüft: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 SektVO vorliegen; (2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister; (3) Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wg. illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigsten EUR 2.500,00 belegt worden sind; (4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Benennung sämtlicher Mitglieder sowie des vertretungsberechtigten Mitgliedes; (5) Erklärung über den Jahresgesamtumsatz der Jahre 2009, 2008 und 2007; (6) Erklärung über die Umsätze im Bereich von Tiefenbohrungen in den Jahren 2009, 2008 und 2007; (7) Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung; (8) Liste der Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren über Tiefbohrungen (>2.000 m MD) jeweils unter Angabe der Bohranlage, der Bohrtiefe, des Bohrlochdurchmessers, der Richtbohrstrecke, des Bohrzwecks (Erdwärme/Öl/Gas etc.), des Standorts, etwaiger besonderer Anforderungen (bzgl. Geologie, Bohren im besiedelten Gebiet, Lärmschutzanforderungen etc.), des Auftraggebers, der Leistungszeit; (9) Beschreibung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Bohranlage unter Angabe der Hakenlast (min. 350t), der Anzahl der Spülpumpen (mindestens 3 Stück), des max. Drehmoments des Topdrives, der hydraulischen Leistung der Spülpumpen, des Typs der Bohranlage, der Verskiddfähigkeit, der Anzahl der Züge (die Anlage muss mindestens zweizügig sein), der Höhe des Bohrturms, der Schallemissionen, der Antriebsart (z.B. vollelektrisch); (10) Angaben zur Zusammensetzung des Personals /der Bohrmannschaft (Leiharbeiter oder Stammpersonal); (11) Angaben zu den Personen, die für die Aufsicht und Leitung (Bohrmeister/Bohringenieur) in Betracht kommen unter Benennung der jeweiligen Qualifikation und der persönlichen Referenzprojekte; (12) Erklärung, dass für die Aufsicht und Leitung nur fließend deutschsprachige Personen eingesetzt werden; (13) Erklärung, ob das Bohrmanagement voraussichtlich im eigenen Betrieb oder über Subunternehmer ausgeführt würde (Hinweis: Eine nähere Eignungsprüfung in Bezug auf das Bohramanagement erfolgt auftragsspezifisch; die Anforderungen entsprechender Eignungsnachweise wird für die jeweilige Angebotsaufforderung vorbehalten). (15) Erklärung, ob das Airlift-Verfahren voraussichtlich im eigenen Betrieb oder über Subunternehmer ausgeführt würde (Hinweis: Eine nähere Eignungsprüfung in Bezug auf das Airlift-Verfahren erfolgt auftragsspezifisch; die Anforderungen entsprechender Eignungsnachweise wird für die jeweilige Angebotsaufforderung vorbehalten). Abschnitt V: Verfahren IV.1) Zuschlagskriterien IV.1.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind IV.1.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: B5223/2010 IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems: Unbestimmte Dauer Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.2) Zusätzliche Angaben: Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um die wiederholte jährliche Bekanntmachung des bereits bestehenden Prüfungssystems, das erstmalig am 11.03.2010 (2010/S 49-072909 / 20.04.2010 (2010/S 76-113656) bekannt gemacht wurde. Unternehmen, die sich bereits beworben haben, müssen keinen Antrag auf Aufnahme mehr stellen. Die Prüfungsregeln sowie das zu verwendende Formular für den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen können beim Auftraggeber (Ziffer I.1) per Fax unter 089/23 61-48 53 angefordert werden. Die Vorlage zur Anforderung der Unterlagen ist unter folgendem Internet-Link zu beziehen: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf.html. Der Antrag auf Aufnahme ist unter Angabe des Aktenzeichens B5223/2010 sowie der Kennung "Prüfungssystem Geothermiebohrungen – Bohranlage und Bohrmanagement" beim Auftraggeber (Ziffer I.1) postalisch einzureichen. Sollten dem Antrag geforderte Unterlagen/Erklärungen fehlen, werden diese nachgefordert. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Dauer des Prüfungssystems von den eingetragenen Unternehmen aktualisierte Unterlagen/Nachweise einzufordern und deren Vorlage zur Voraussetzung der Angebotsaufforderung zu machen. Die Antragsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Antrags auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Südbayern Bayerstraße 30 80534 München DEUTSCHLAND Telefon: +49 895143-647 Fax: +49 895143-767 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB). VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 21.12.2012 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 128300 vom 28.12.2012 |