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Titel
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Durchführung von Baugrundtechnischen Untersuchungen sowie weiteren Ingenieurtechnischen Leistungen
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberStadt Treuchtlingen
Hauptstraße 31
91757 Treuchtlingen
AusführungsortDE-91757 Treuchtlingen
Frist28.10.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 328241-2013


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Stadt Treuchtlingen

Hauptstraße 31

Kontaktstelle(n): Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Zu Händen von: Silke Stadter

91757 Treuchtlingen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 9142960035, Fax: +49 91429600935


E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de

Internet: www.treuchtlingen.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau einer Ortsumgehung „Nordumgehung“ zur Innenstadtentlastung der Stadt Treuchtlingen.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Treuchtlingen. NUTS-Code DE25C


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau einer Ortsumgehung „Nordumgehung“ zur Innenstadtentlastung der Stadt Treuchtlingen. In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Varianten für eine Ortsumgehung untersucht. Der Auftrag soll die Planung der idealen Trasse umfassen sowie alle hierfür erforderlichen Untersuchungen. Hierfür sind umfangreiche Erfahrungen mit dem Eisenbahnkreuzungsrecht erforderlich, da von der Nordumgehung 2 Bahnstrecken betroffen sein werden. Auch ein Überschwemmungsgebiet liegt in diesem Bereich.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71300000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Die Ingenieurleistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 HOAI 2013, LP 1-8 i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 HOAI 2013, LP 1-8 i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 2 HOAI 2013, LP 1-6 i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1), Landschaftspflegerische Begleitplanung (§ 26 Abs. 1 HOAI 2013, LP 1-4 i. V. m. Anlage 7 und den Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP)), Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (§ 39 Abs. 1 HOAI 2013, LP 5-7 i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 und den Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP 2-4). Vom Auftrag sind des Weiteren folgende Besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen umfasst: Verkehrserhebungen/Verkehrsentwicklungsuntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/Planungen von Lichtsignalanlagen/Verkehrssimulation, Planungsvereinbarung und Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG, Fördermittelmanagement, Baugrundtechnische Untersuchungen (Geotechnik gemäß HOAI 2013 Anlage 1 Nummer 1.3), Vermessung (Ingenieurvermessung gemäß HOAI 2013 Anlage 1 Nummer 1.4), Feld- und Laborleistungen, örtliche Bauüberwachung (HOAI 2013 Anlage 12 Nummer 12.1, rechte Spalte), Schweißfachingenieur (SFI) und Beschichtungsinspektor (BSI). Des Weiteren sind die Koordinierung und Abstimmung (zeitlich, technisch) der zu vergebenden Dienstleistungen zu erbringen sowie die Planungsleistungen für Leit- und Sicherungstechnik (LSA) und Oberleitungsanlagen (OLA). Das Vorhaben soll mit Fördermitteln gefördert werden. Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 700 000 bis 800 000 EUR


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 31.12.2013. Abschluss 30.12.2016


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall in Höhe von 5 Mio. Euro 2-fach maximiert mit einer Nachhaftung des Versicherers für mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages. Die Versicherung ist für die Dauer der beauftragten Ingenieurleistungen aufrecht zu erhalten und muss mit der Auftragserteilung abgeschlossen werden. Für den Teilnahmeantrag genügt die Deckungszusage des Versicherers, für den Fall der Auftragserteilung eine Versicherung in geforderter Höhe und zu den geforderten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz in vorgenannter Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Der Versicherungsschutz muss Deckung auch bei Kostenüberschreitungen gewährleisten, soweit es sich nicht um "Sowiesokosten" handelt und alle beauftragten Ingenieurleistungen umfassen. Eine objektbezogene Versicherung genügt. Die geforderte Deckungssumme ist erforderlich, um den besonderen Haftungsrisiken, einschließlich der möglichen Haftung gegenüber dem Fördermittelgeber und den Anliegern Rechnung zu tragen.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Zahlungsbedingungen richten sich, soweit dort geregelt, nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) vom 10. Juli 2013, BGBl. I Seite 2276 (www.gesetze-im-internet.de). Weitere wesentliche Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgereichten Ingenieurvertrag, auf dessen Grundlage das Angebot zu erstellen ist. Die Mindestsätze im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 HOAI 2013 dürfen nicht unterschritten werden.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit umfassend bevollmächtigtem Vertreter.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgesehenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Stadt Treuchtlingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen, E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem „Formblatt Briefumschlag“ zu bekleben. Die Stadt Treuchtlingen übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium). Als Bewerbungsbogen ist das „Formblatt Eigenerklärung zur Eignung“ mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen: — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2, 6 und 9 VOF 2009 vorliegen, — Rechtsform des Büros und Hauptgesellschafter, — Nachweis der geforderten Berufsqualifikation gemäß § 19 VOF, dass die Mitglieder des Projektteams alle als „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ im Sinne des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Bay IngG) oder „Architekt“ im Sinne des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer- Bau (BayBauKaG) tätig sind. Als Anlage zum Bewerbungsbogen ist eine entsprechende Bestätigung der Ingenieurkammer bzw. Architektenkammer nach § 5 Abs. 9 VOF 2009 oder jeweils eine Kopie der Eintragungsurkunde mit einzureichen, — Bei ausländischen Bewerbern sind Nachweise gemäß Art. 2 Bay IngG bzw. Art. 2 BayBauKaG über eine vergleichbare Berufsqualifikation erforderlich und beizufügen, — Bei Bietergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachunternehmern ist der Bewerbungsbogen („Formblatt Eigenerklärung zur Eignung“) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. auch für jeden Nachunternehmer auszufüllen und mit den genannten Anlagen fristgerecht einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss zusätzlich das „Formblatt Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ von allen Mitgliedern ausgefüllt und unterschrieben werden. Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern, so hat er unter Verwendung vom „Formblatt Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer“ eine vorläufige Nachunternehmerliste zu erstellen. Die entgültige Nachunternehmerliste nebst Verpflichtungserklärungen ist mit dem Angebot einzureichen („Formblatt Nachunternehmererklärung“).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgesehenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Stadt Treuchtlingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen, E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt Briefumschlag" zu bekleben. Die Stadt Treuchtlingen übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium). Als Bewerbungsbogen ist das "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen: — Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010). Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert, — Umsätze im Bereich Planung von Verkehrswegebauprojekten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010). Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert, — Eigenerklärungen zum Jahr der Bürogründung. Bei Bietergemeinschaften wird ein Durchschnittsalter zu Grunde gelegt, das aus dem jüngsten und dem ältesten beteiligten Büro gebildet wird, — Nachweis des ausreichenden Versicherungsschutzes bzw. entsprechende Deckungszusage gemäß III.1.1). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010) muss mindestens 5 Mio. Euro betragen haben, — Der durchschnittliche Jahresumsatz aus der Planung von Verkehrswegebauprojekten in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010) muss mindestens 3 Mio. Euro betragen haben, — Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert, — Mit dem Teilnahmeantrag muss mindestens eine Deckungszusage in dem nach


III.1.1) gefordertem Umfang eingereicht werden, — Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards führt zum Ausschluss.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgesehenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Stadt Treuchtlingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen, E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt Briefumschlag" zu bekleben. Die Stadt Treuchtlingen übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium). Als Bewerbungsbogen ist das "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen: — Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter, — Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Teammitglieder, die für die Bereiche Verkehrsplanung, Verkehrstechnik, Brückenplanung, Baugrund, Vermessung, Landschaftspflegerische Begleitung/Landschaftspflegerische Ausführungsplanung fest Angestellten, — Erklärung zum Namen und der Berufsqualifikation des für das Projektteam eingesetzten Projektleiters und seines Stellvertreters, — Erklärung zu Dauer und Umfang der Berufserfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters in der Bearbeitung komplexer und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Aufgabenstellungen im Bereich Ortsumgehung, — Erklärung zu den Referenzen (Details: siehe Mindeststandards). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Den eingereichten Referenzen muss sich mindestens 1 Person zuordnen lassen, welche für die jetzige Dienstleistung vorgesehen ist. — Nachweis von mindestens je einer Referenz in den Bereichen Verkehrserhebungen, Verkehrsentwicklungsuntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Planung von Lichtsignalanlagen, Verkehrssimulation von Ortsumgehungen in den letzten 7 Jahren. — Der für das Projekt eingesetzte Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung komplexer und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Aufgabenstellungen in vergleichbaren Leistungsbereichen haben, — Der Bewerber muss nachweisen, dass er für Verkehrsplanung, Verkehrstechnik, Brückenplanung, Baugrund, Vermessung, Landschaftspflegerische Begleitung/Landschaftspflegerische Ausführungsplanung über jeweils mindestens 5 fest angestellten und auf das genannte Sachgebiet spezialisierte Ingenieure oder Architekten mit jeweils mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung verfügt und diese für das Projektteam einsetzt (keine Personalüberschneidung zulässig), — Bei Bietergemeinschaften werden die Personalkapazitäten der Mitglieder zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert, — Auch die durch Nachunternehmer zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten werden zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert, — Nachweis von mindestens je 5 Referenzen in den Bereichen Verkehrsplanung, Brückenplanung für Straßenüberführung und Brückenplanung Eisenbahnüberführung, Lärmschutzwände in den letzten 5 Jahren, — Planung von Ortsumgehungen mit vergleichbarer Komplexität (mindestens 2 niveaufreie Knotenpunkte, Lärmschutzwände, Brückenbauwerke über / bzw. im Zuge der Deutschen Bahn AG in den letzten 5 Jahren (LP 1-6), — Planung von Eisenbahnüberführung - Stützweite > 16 m in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5, — Planung von Straßenüberführung - Stützweite > 30 m (Einzelstützweite) in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5, — Nachweis vollzogene

Erarbeitung von Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG, wenn Maßnahmeträger Straßenbaulastträger ist in den letzten 5 Jahren, Mindestanzahl 5, — Nachweis vollzogene Erarbeitung von Ablöseberechnungen mit der Deutschen Bahn AG, wenn Maßnahmeträger Straßenbaulastträger ist in den letzten 5 Jahren, Mindestanzahl 5, — Bauüberwachung/Bauoberleitung von Ortsumgehungen mit vergleichbarer Komplexität (mindstens 2 niveaufreie Knotenpunkte, Lärmschutzwände, Brückenbauwerke über / bzw. im Zuge der Deutschen Bahn AG in den letzten 5 Jahren (LP 1-6), — Bauüberwachung/Bauoberleitung von Eisenbahnüberführung - Stützweite > 16 m in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5, — Bauüberwachung/Bauoberleitung von Straßenüberführung - Stützweite > 30 m (Einzelstützweite) in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5, — Angegeben werden können Referenzen des Bewerbers, der Mitglieder der Bietergemeinschaft und solcher Nachunternehmer, für die durch eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen ist, dass sie die genannten Mitglieder des Projektteams definitiv zur Verfügung stellen, — Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards führt zum Ausschluss.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe


III.2.1) und III.2.3).


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Stadt Treuchtlingen prüft zunächst, ob die Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Hier werden zunächst die Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2, 6 und 9 VOF geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der vorstehend unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Mindestvoraussetzungen. Unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die, die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, werden diejenigen ausgewählt, die höchste Eignung aufweisen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 6312-Sta


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 28.10.2013 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Fördermittel.


VI.3) Zusätzliche Angaben


Personen die teilnehmen können: Nein. Die Informationsübermittlung seitens der Stadt Treuchtlingen an die Bewerber und Bieter erfolgt per Post, per Telefax und per E-Mail. Teilnahmeanträge und Angebote sind allein per Post einzureichen. Nebenangebote und Nebenteilnahmeanträge sind nicht zugelassen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de Fax: +49 981531837


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101a GWB Informations- und Wartepflicht (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101 b GWB Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber Die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Leinenbach Wirtschaftskanzlei Lennéstr. 3a 39112 Magdeburg DEUTSCHLAND E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de Telefon: +49 391544866 Internet-Adresse: www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de Fax: +49 3915448688


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.9.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129660 vom 02.10.2013