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Titel
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Durchführung einer Abwasserbeseitigungs- und klärpflicht
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberStadt Brühl
Uhlstraße 3
50321 Brühl
AusführungsortDE-50321 Brühl
Frist28.11.2013
Beschreibung

1. Stadt Brühl, Der Bürgermeister, Stabsstelle Justitiariat und Zentrale Vergabestelle

Uhlstraße 3

50321 Brühl

Telefon-Nummer: 02232/79-4960 oder -4970

Telefax-Nummer: 02232/79-5040


E-Mail: vergabe@bruehl.de


2. Art der Vergabe


Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A.


3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle: Wie Ziffer 2.


4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Wie Ziffer 2.


5. Form der Angebote: Postalischer Versand.


6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungerbringung


Vorbemerkungen: Die Stadt Brühl muss im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungs- und klärpflicht die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte im Ablauf der Kläranlage einhalten, ebenso die Grenzwerte der Klärschlammverordnung. Die Indirekteinleiter dürfen daher ihrerseits die Grenzwerte der städtischen Entwässerungssatzung nicht überschreiten. Da die Überwachung der Indirekteinleiter nicht allein durch eigenes Personal sicher gestellt werden kann, sollen bestimmte Indirekteinleiter durch ein qualifiziertes Labor überprüft werden. Weiterhin müssen auf der städtischen Kläranlage in Wesseling-Berzdorf im Rahmen der Selbstüberwachung regelmäßig die Werte des Abwassers sowie des Klärschlamms überprüft werden. Die angegebenen Massen sind eine grobe Schätzung, auf ein Jahr bezogen. Eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, die die Untersuchung von Abwasser und Klärschlamm (bzw. Notifizierung als Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in NRW) beinhaltet, ist erforderlich und bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Für den Fall, dass die Probenahmen und bestimmte Analysen (z. B. Perfluorierte Tenside, PFT) durch einen Nachunternehmer durchgeführt werden sollen, hat der AN sicher zu stellen, dass dieser die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 erfüllt. Ein Nachunternehmer ist bei Angebotsabgabe zu benennen. Die Analysenergebnisse sind so darzustellen, dass die Ergebnisse direkt mit den Grenzwerten der Entwässerungssatzung bzw. einer evtl. vorhandenen Indirekteinleitungsgenehmigung der zuständigen Wasserbehörde verglichen werden können. Die entsprechenden Werte werden vom Auftraggeber geliefert. Die Analysen müssen nach den Vorschriften der Anlage zu § 4 der Abwasserverordnung (Vorgaben des Deutschen Einheitsverfahrens bzw. entsprechenden DIN-EN-Normen, VDI-Richtlinien oder nach anderen anerkannten Regeln der Technik) durchgeführt werden. Die angewandte Norm ist beim Analyseergebnis anzugeben! Änderungen bei den Analyseverfahren sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. In die Einheitspreise sind sämtliche Analysevorbereitungen (z. B. Aufschlüsse, Extraktionen usw.) einzurechnen. Die Proben sollen nach einem noch zu erstellenden Arbeitsplan und auf Anforderung des Auftraggebers gezogen werden. Im Regelfall wird der Zeitpunkt der Probenahmen eine Woche vorher bekannt gegeben. In dringenden Fällen, auch nachts und am Wochenende, muss der Auftragnehmer innerhalb einer Stunde vor Ort sein können. Die Probenahmen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Eine vorherige Terminabsprache mit dem zu beprobenden Betrieb ist untersagt. Allerdings hat sich der AN vor Betreten des Grundstückes beim Pförtner bzw. Empfang anzumelden, es sei denn der Betrieb verzichtet darauf. Eine Ermächtigung zum Betreten der Grundstücke wird dem Auftragnehmer bei Vergabe schriftlich ausgestellt. Verweigerungen und Behinderungen seitens eines Betriebes sind unverzüglich dem AG zu melden! Gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers darf keine Untersuchung durchgeführt werden. Untersuchungsergebnisse sind ausschließlich dem AG mitzuteilen. Keinesfalls sind die Ergebnisse Dritten mitzuteilen. Auch über andere betriebsinterne Angelegenheiten hat der AN gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Der AN haftet für alle Schäden, die er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen der Stadt Brühl oder Dritten in Erfüllung seines Vertrages zufügt. Der AN hat bei Abgabe des Angebotes nachzuweisen, dass er über ein explosionsgeschütztes Dauerprobenahmegerät verfügt bzw. kurzfristig ausleihen kann. Ein entsprechender Nachweis (Eigentumsnachweis, Mietvereinbarung) ist zwingend vorzulegen. Der AN muss technisch und personell in der Lage sein, die Proben entsprechend den Vorschriften der Abwasserverordnung und des Merkblattes des ehemaligen Landesumweltamtes LUA ?Amtliche Probenahme in NRW? 2001 (kann unter www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/merkbl/merkbl31_web.pdf heruntergeladen werden!) vor Ort zu homogenisieren ggf. zu konservieren. Diese Arbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Reinigung der Probenahmegefäße und des Homogenisierungsbehälters ist ein Vorrat an destilliertem Wasser sowie eines organischen Lösungsmittels mitzuführen. Ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug ist einzusetzen. Der AN hat bei allen Probenahmen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Warngeräte sowie Sicherheitskleidung sind vorzuhalten. Da die Brühler Kanalisation zu ca. 50 % aus Mischsystem besteht, ist u. a. beim Einsetzen von Probenahmegeräten zu berücksichtigen, dass der Kanal bei Starkregenereignissen bis zur Straßenoberkante zurück stauen kann. Die Analysenergebnisse sind nach spätestens 10 Werktagen zu liefern. Die Rechnung ist unter Angabe der Positionen zweifach einzureichen. Dabei sind Aufträge aus dem Bereich der Indirekteinleiterkontrolle und Kläranlage grundsätzlich getrennt abzurechnen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 und verlängert sich automatisch um 1 Jahr wenn er nicht 3 Monate vorher durch einen der Vertragspartner gekündigt wird. Hauptleistungsort: Bezeichnung Stadtgebiet Brühl und Stadtgebiet Wesseling-Berzdorf Postanschrift 50321 Brühl Ergänzende / Abweichende Angaben zum Leistungsort: und 50389 Wesseling-Berzdorf.


7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Angebote sollen eingereicht werden für: die Gesamtleistung. Anzahl der Lose: kein Los vorhanden.


8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.


9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist in der Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014 Dauer (ab Auftragsvergabe) Zeitraum Beginn: 01.01.2014 Ende: 31.12.2014.


10. Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt Vergabemarktplatz NRW Zu den unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Verdingungsunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.


11. Ablauf der Angebotsfrist: 28.11.2013 11:00.


12. Ablauf der Bindefrist: 31.12.2013 23:59.


13. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise.


14. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen.


15. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind.


16. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters


Bedingung für die Auftragsvergabe: Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit Sonstiger Nachweis.


17. Angabe der Zuschlagskriterien: Wertungsmethode Wirtschaftlichstes Angebot - siehe Vergabeunterlagen -.


18. Sonstiges


Die Ausschreibung erfolgt unter Berücksichtigung des TVgG NRW. Geforderte Eignungskriterien gemäß § 6 VOLA. Sämtliche hier online eingestellten Unterlagen sind vom Bieter auf eigene Kosten auszudrucken. Bitte achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit und alle erforderlichen Unterschriften. Bei etwaigen Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie gebeten, sich umgehend an die Vergabestelle der Stadt Bühl zu wenden. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYSYY1X

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129752 vom 23.10.2013