Titel | Durchführung von Kartierarbeiten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Staatsbetrieb Sachsenforst Bonnewitzer Str. 34 01796 Pirna OT Graupa | |
Ausführungsort | DE-01796 Struppen | |
Frist | 25.11.2013 | |
Beschreibung | a) Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat 43 - Bodenmonitoring, Standortserkundung, Labor Bonnewitzer Str. 34 01796 Pirna OT Graupa Tel.-Nr.: (03501) 542-121, Fax: 542-213 E-Mail: Rainer.Gemballa@smul.sachsen.de; den E-Mail: poststelle.sbs@smul.sachsen.de b) Öffentliche Ausschreibung VOL/A c) Die Angebote sind in Schriftform und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. d) Ausführungsort: Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat 43 - Bodenmonitoring, Standortserkundung, Labor, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa; sonstige Angaben: Die Kartierarbeiten sind auf Flächen des Forstbezirkes Bärenfels durchzuführen. Art und Umfang der Leistung: Forstliche Standortskartierung bisher nicht kartierter Flächen im Forstbezirk Bärenfels des Staatsbetriebes Sachsenforst; 1 Art und Umfang der Leistungen: Der Werkvertrag (WV) ist grundsätzlich nach dem Sächsischen Kartierungsverfahren (einheitliches Verfahren für den Gesamtwald Sachsens lt. SächsWaldG nach Standortserkundungsanweisung SEA 74-C4, SEA 95, Bodenformenkatalog) und in Abstimmung mit den Standortsformen der bereits kartierten umgebenden Waldflächen sowie nach Maßgabe des AG auszuführen. Die Kartierkomplexe enthalten bisher nicht bearbeitete forstliche Streuflächen und Aufforstungsflächen unterschiedlicher bisheriger Nutzung und unterschiedlicher Größenspannen der Komplexe (ca. 8 % in einer Größenordnung bis zu 1 ha, ca. 30 % in einer Größenordnung zwischen 1 und 3 ha, ca. 20 % in einer Größenordnung zwischen 3 und 5 ha und ca. 42 % in einer Größenordnung zwischen 5 und 20 ha). Die Zuweisung der Kartierkomplexe erfolgt durch Vertreter des FoB, dabei werden, wenn notwendig, auch schwierige Zufahrtswege geklärt. Im Rahmen des Werkvertrages sind folgende Leistungen zu erbringen: Die Kartierung der Gesamtfläche von ca. 550 ha basierend auf Standortsaufnahmen und -bewertungen, die mit Hilfe von Spaten und Hacke vorzunehmen sind. Bei stärkeren Lösslehmauflagen und entsprechenden Derivaten (> 0,8 m) sind auch Schlagbohrer zu nutzen. Wegen der Bedeutung für den Wasserhaushalt müssen neben stärkeren Überdeckungen der Grundgesteine (Decklösslehm) auch flache Decken (Flachdecklösslehm) erfasst und kartiert werden. Es sind die Standortsformengrenzen und -benennungen, Gruppenzuordnungen, Signaturen, die Lage und die Nummerierung bzw. Befunde aller Aufschlüsse (Tastgruben/Bohrungen/Hackstellen) anzugeben. Können die vom AG ausgewählten Flächen in Ausnahmefällen nicht kartiert werden, so sind sowohl auf den Feld- wie auf den Arbeitsreinkarten die jeweiligen Gründe kurz und nachvollziehbar anzugeben. Die Anlage und Kurzaufnahme von Tastgruben/Bohrungen während der Kartieung; bei ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen die Erfassung von Bearbeitungshorizonten und Pflugsohlenverdichtungen sowie soweit erkennbar von Düngemittelrückständen und anderen Besonderheiten; bei Substratauf- oder -abtrag auch Angaben zur jeweiligen Herkunft bzw. der Schichtung sowie zur Bodenwasserspeicherung. Die Dokumentation der Aufnahmen erfolgt einheitlich mittels des Formulars Tastgruben/Bohrpunkte Mittelgebirge u. Hügelland . Das Verfüllen aller Tastgruben oberflächengleich nach erfolgter Ansprache. Bei Häufung nicht einer Lokalbodenform zuordenbarer Tastgruben in einem Kartierkomplex werden diese zunächst offengelassen und im Rahmen einer Konsultation dem AG vorgestellt. Dabei sind die Tastgruben mit geeigneten Maßnahmen zu sichern, um Unfälle Dritter zu verhindern. Die Ergänzung der Kartierung nach Maßgabe des AG. Das Fertigen analoger Arbeitsfeldkarten sowie entsprechender analoger Arbeitsreinkarten mit vorstehend genannten Eintragungen auf Grundlage einer vom AG gelieferten DVD, mit Shape-Dateien der Bearbeitungsgrenzen, der Forstgrundkarte, der umgebenden, bereits kartierten Flächen, der Topographie sowie der Ortho-Luftbilder (TIFF- oder MrSID-Format) und eines nummerierten Punkt-Rasters mit Georeferenzierungspunkten im 200-m-Abstand (Bezugssystem Gauß-Krüger, DHDN, Besselel-lipsoid, 4. Meridian-Streifen, EPSG 31468). Durch den AG werden keine analogen Karten geliefert, die Arbeitskarten sind vom AN selbst mit ArcView 3.x oder ArcGIS bzw. vergleichbaren Programmen von der gelieferten DVD herzustellen. Alle übergebenen digitalen Daten sind nur im Zusammenhang mit dem WV zu verwenden, nach Abschluss des WV ist die vom AG gelieferten DVD diesem zurückzugeben, die auf lokale Datenträger (Festplatten, Sticks) kopierten Daten sind dauerhaft zu löschen. Die analogen Arbeitsfeld-/Arbeitsreinkarten müssen mindestens die Topographie im Hintergrund enthalten; die kartierten Standortsgrenzen und -bezeichnungen müssen mit den Inhalten der bereits kartierten Umgebungsflächen abgestimmt werden (Grenzanpassung). Es sind Blatt-Formate von DIN A 4 bis max. DIN A 3 und Maßstäbe von 1:5.000 oder 1:10.000 für die Arbeitskarten zu verwenden. Vor Beginn der Außenarbeiten ist vom AN ein Prototyp der analogen Arbeitskarte an den AG zu übergeben und deren Eignung abzustimmen. Je Arbeitsfeld- bzw. Arbeitsreinkarte müssen mindestens 4 Georeferenzierungspunkte die Kartierung des AN umschließen, deren Nummern müssen deutlich zu erkennen sein, da sie als Passpunkte für das vorhandene digitale Kartensystem dienen. Die Arbeitsfeld- und Arbeitsreinkarten sind zu nummerieren und in Listen zu erfassen. Es sind je eine Übersichtskarte des gesamten Bearbeitungsgebietes mit der Lage der einzelnen Arbeitskarten (Umringe) und der auf ihnen befindlichen Kartierobjekte zu fertigen. Die händischen Eintragungen in den Arbeitsfeld- und Arbeitsreinkarten sowie in der Tabelle der Kurzaufnahmen müssen deutlich lesbar und eindeutig formuliert sein. Der AN führt einen Abschlussbegang zur Vorstellung der Kartierergebnisse auf ausgewählten Flächen mit dem Referat Standortserkundung/Bodenmonitoring/Labor (Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft) des Staatsbetriebes Sachsenforst und Vertretern des Forstbezirkes durch. Die als Digitalisiervorlage dienenden Arbeitsreinkarten sind mit Abgrenzungen und Darstellungen folgender Komponenten zu fertigen: o Abgrenzungen und Bezeichnungen der Standortsformen (Lokalbodenform u. Wasserhaushaltsform) in roter Farbe; o Darstellung aller mit Formular dokumentierten Tastgruben und Bohrungen durch schwarze Quadrate (3 x 3 mm) und die zugehörigen Nummern in schwarzer Farbe, Hackstellen werden nicht dargestellt; o Stamm-Standortsformengruppe (mit Feuchtestufe, Nährkraftstufe u. Feuchteziffer) jeweils unter den Standortsformen in roter Farbe; o kleinstandörtliche Abweichungen von der flächig ausgewiesenen Standortsform durch Signaturen in roter Farbe. Es ist eine digitale Legende in Tabellenform für die gesamte Kartierungsfläche mit Beschreibung der kartierten Standortsformen in Anlehnung an die SEA, speziell an den Lokalbodenformenkatalog für Sachsen, zu fertigen. Bei Aufschüttungen sind die Schichtungs-, Gemenge- und Substratverhältnisse sowie die typischen Zustands-Vegetationseinheiten zu charakterisieren. Es sind die Gruppenzuordnungen und kurze waldbauliche Empfehlungen einzuarbeiten. Als Legendenvorspann soll ein kurzer Arbeitsbericht über den Ablauf und die Besonderheiten der Kartierobjekte informieren. Es ist sowohl die editierbare Datei als auch ein Ausdruck der Legende an den AG zu übergeben. Verlangte, jedoch nicht dokumentierte Einzelheiten gelten als auch im Gelände nicht angesprochen und können prinzipiell zu einer entsprechenden Minderung der Vergütung führen. Die Anzahl der für die ordnungsgemäße Kartierung notwendigen Tastgruben und Schlagbohrungen richtet sich nach den mosaikbedingten Standortsverhältnissen und wird vom AN selbst eingeschätzt. Bei der Abgrenzung von O-, N-, W- und T..w- Standorten muss ihre Anzahl i.d.R. höher als bei anderen Bodenfeuchtestufen sein. Bei Über- oder Unterschreitungen der angegebenen Kartierfläche von ca. 550 ha um maximal 10 % wird der Minder- bzw. Mehraufwand durch die entsprechenden Kostensätze des Angebotes aufgefangen. Der AG kann in Absprache mit dem AN vor Beginn der Außenaufnahmen eine entsprechende Einweisungsveranstaltung durchführen. Weiterhin muss der AN Zeiten zur Durchführung von Konsultationen und Kontrollgängen einplanen. Der Abgabetermin der Leistung ist der 01.08. 2014. Die endgültige Abarbeitung, incl. der Einarbeitung aller Korrekturen, soll bis zum 30.09.2014 erfolgen. e) Insgesamt sind ca. 550 ha zu kartieren. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen. g) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: alle/SBS/GL13-GL/V7: Beginn: 01.03.2014, Ende: 30.09.2014 h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Staatsbetrieb Sachsenforst. Geschäftsleitung, Referat 13 - Zentrale Vergabestelle, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.-Nr.: (03501) 542-354, Fax: 542-213. Email: lars.eckhardt-beier@smul.sachsen.de; Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 13 - Zentrale Vergabestelle, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.-Nr.: (03501) 542-354, Fax: 542-213, Email: lars.eckhardt-beier@smul.sachsen.de i) Angebotsfrist: 25.11.2013, 14:00, Bindefrist: 10.12.2013 k) siehe Vergabeunterlagen l) Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind mit dem Angebot aussagefähige Dokumente über das sichere Beherrschen des in Sachsen angewandten Verfahrens der forstlichen Standortskartierung, der Standortsformenausscheidung, möglichst durch Referenzobjekte im Bereich der sächsischen Standortsregion Mittelgebirge (Kartendarstellungen, Legenden, Erläuterungsberichte, Gutachten) vorzulegen. Die Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter einschließlich eventueller Unterauftragnehmer ist im Angebot deutlich darzustellen und durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen. - Zur Leistungserbringung der Standortsansprache bei den Außenaufnahmen müssen Assessoren des Forstdienstes (oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation) eingesetzt werden, die eine Tätigkeit als forstlicher Standortskartierer unter Anwendung der SEA 74-C4 bzw. SEA 95 glaubhaft nachweisen können bzw. den Ausbildungsabschnitt Forstliche Standortskartierung im Referendariat mit Erfolg abgeschlossen haben. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) m) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: alle/SBS/GL13-GL/V7: 0,00 EUR n) Die Erbringung der Leistung nach dem sächsischen Kartierverfahren vorausgesetzt, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot im Bezug auf den Preis den Zuschlag. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129819 vom 08.11.2013 |