Titel | Planung und Ausführungsüberwachung einer Schadstoffentsorgung | |
Vergabeverfahren | Verhandlungsverfahren | |
Auftraggeber | Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur GmbH Rathausstraße 75-79 66333 Völklingen | |
Ausführungsort | DE-66333 Völklingen | |
Frist | 29.11.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 368098-2013 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Weltkulturerbe Völklinger Hütte – Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur GmbH, Generaldirektor Prof. Dr. Meinrad Maria Grewenig Rathausstraße 75-79 Kontaktstelle(n): Denkmalbauabteilung Zu Händen von: Frau Mira Anna-Weigand 66333 Völklingen DEUTSCHLAND Telefon: +49 68989100126, Fax: +49 68989100128 E-Mail: mira.anna-weigand@voelklinger-huette.org Internet: www.voelklinger-huette.org Adresse des Beschafferprofils: www.voelklinger-huette.org/de/stellenangebote-beschafferprofil/ Weitere Auskünfte erteilen: agstaUMWELT GmbH Saarbrücker Straße 178 Zu Händen von: Frau Yvonne Nauhauser 66333 Völklingen DEUTSCHLAND Telefon: +49 689833077, Fax: +49 689837403 E-Mail: info@agsta.de Internet: www.agsta.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en). Freizeit, Kultur und Religion Sonstige: Weltkulturerbe – Erhalt und touristische Entwicklung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Planung und Ausführungsüberwachung einer Schadstoffentsorgung in den Trockengasreinigungsanlagen I-III des Weltkulturerbe Völklinger Hütte unter Bestandserhaltung. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Völklingen, Weltkulturerbe Völklinger Hütte. NUTS-Code DEC01 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Völklinger Hütte wurde 1994 als erstes Denkmal des Industriezeitalters von der UNESCO als Weltkulturerbe klassifiziert. Seitdem sind viele Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung sowie zur Inwertsetzung und Erschließung für Besucher auf dem Hüttenareal umgesetzt worden. Dieser Auftrag bezieht sich auf die Trockengasreinigungen I, II und III, die nach 75 Jahren Betriebszeit und der Stilllegung vor 25 Jahren der Witterung ausgesetzt sind und nun dringend einer Gebäude- und Anlagensicherung sowie einer Dekontamination bedürfen. Die Gebäude bestehen aus Stahlfachwerkkonstruktionen, die Außenwände sind mit Schlackesteinen ausgefacht, die Dachflächen bestehen aus Braschebetonplatten, die Zwischendecken aus Stahlbeton, Stahlgitter, Blechen. Eine Besonderheit ist dabei, dass die 3 Gebäude erst in 7 m bzw. 14 m Höhe beginnen und darunter auf offenen Stahlkonstruktionen aufgeständert sind. Zahlreiche Großrohre verbinden die Gebäude mit anderen Anlagen der Hütte. Zur historischen Verfahrenstechnik: Um die im Hochofenprozess anfallenden, brennbaren Gichtgase auch energietechnisch nutzen zu können, mussten sie durch Entstauben gereinigt werden. Neben der unmittelbar im Bereich der Hochöfen vorgenommenen Grobentstaubung durch Staubsack und Wirbler war vor der Weiterverwendung eine Feinentstaubung der Gichtgase in einer Trockengasreinigung erforderlich. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden daher die Trockengasreinigungsanlagen (TGR) zur Gichtgasabreinigung nach dem damals innovativen System Halberg-Beth errichtet. Das vorgeheizte, gichtstaubhaltige Rohgas wurde in Filterkammern über ein Durchleiten durch Baumwollfilterschläuche entstaubt. Der Staub wurde anschließend in der Sinteranlage erneut verwendet und zu einem sogenannten Sinterkuchen verbacken. Im Blickpunkt des vorliegenden Verfahrens stehen die Trockengasreinigungen I, II und III des Weltkulturerbe Völklinger Hütte, die nach 75 Jahren Betriebszeit und der Stilllegung vor 25 Jahren der Witterung ausgesetzt sind. Auf dem Standort Völklinger Hütte wurden drei Trockengasreinigungsanlagen errichtet – TGR I, 1911; TGR II, 1913; TGR III, 1922 – die mit Umbauten, Erweiterungen (letzte große Erweiterung TGR III 1956) und den dazugehörigen Nebenanlagen bis zur Werksstilllegung im Jahr 1986 betrieben wurden. Das technische Prinzip der Anlagen wurde über die gesamte Zeit nicht verändert. Eine technische Nachrüstung erfolgte lediglich durch Verbesserung der Wärmeisolierung der Filterkammerbatterien, Ersatz/Modernisierung einzelner Anlagenteile, Einführung von Messfühlern zur Temperaturüberwachung etc. Der Stand der Technik zur Trockengasreinigung von Gichtstaub vom ersten Viertel des 20. Jahrhunderts mit den dazugehörigen Nachrüstungen im Sinne des technischen Denkmalschutzes ist daher im gesamten Bestand nach Werksstilllegung deutlich ablesbar. Sieht man von der Durchplünderung und Zerstörung in Teilbereichen, sowie vom Kupferdiebstahl ab, blieben die Anlagen nach Stilllegung bis jetzt unverändert. So haben sich die typischen progredierenden Schäden im Bestand eingestellt, die sich auf fehlende Pflege und die fast unabdingbar eintretende Bestandsbeschädigung durch eindringende Feuchtigkeit zurückführen lassen. Teilbereiche der Gebäudeanlagen gelten als statisch unsicher und können daher nicht mehr oder nur noch unter fachkundiger Führung begangen werden. Neben der statischen Unsicherheit besteht derzeit auch eine gesundheitliche Gefährdung aufgrund der vorhandenen Altlasten und Schadstoffe. In den Trockengasreinigungen befinden sich zahlreiche Schadstoffe in gebundener, loser und staubiger Form: in alten oder teilweise schon erodierten Baustoffen (Amosit-Asbest, KMF, PCB, PAK), in Produktions- und Filterrückständen (Gicht- und Filterstäube mit diversen Schwermetallen u. a. m.) sowie in kontaminierten Wand-, Dach- und Deckenbauteilen. Die Schadstoffmengen sind dabei in erheblicher Größenordnung vorhanden. Anhand einer ersten Pilotsanierung in einem kleinen Teilbereich konnte die technische und praktische Machbarkeit einer Reinigung und Entsorgung nachgewiesen werden. Eine erste grobe Abschätzung des Gesamtaufwandes für die Dekontamination beläuft sich auf einen Betrag von mehreren Mio. EUR netto. Angesichts dessen ist eine kostensparende Schadstoffbehandlung, ggf. mit innovativen Verfahren (eingekapselter Verbleib vor Ort, Rohstoffrückgewinnung u. ä. m.) anzustreben. Sanierungsziel ist zunächst die Sicherstellung von Arbeitsbedingungen für nachfolgende Konstruktionsarbeiten ohne besondere Schutzvorkehrungen (kein Atemschutz, etc.). Für einen schnellen, zeitsparenden Ablauf sind parallele und überlappend getaktete Ausführungen in den 3 Gebäuden erforderlich. Die Konstruktionsarbeiten sind Bestandteil einer separaten parallelen Ausschreibung. Die Beauftragung der hier geforderten Leistungen erfolgt unabhängig von den Leistungen der Konstruktionsarbeiten, jedoch wird eine Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Architekten und Tragwerksplaner erforderlich sein. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71300000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Dieser Auftrag umfasst die vollständigen Planungs- und Betreuungsleistungen zur Dekontamination im Bereich der Trockengasreinigungsanlagen I,II und III, insbesondere: Sichtung der vorhandenen Untersuchungen, Ausarbeitung des Rechercheprogramms, Erkundung, Ergänzung des vorläufigen Schadstoffkatasters, Ausarbeitung der Sanierungs- und Entsorgungskonzepte, Kostenermittlung, Erstellung der fachlichen Antragsunterlagen, Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung der Firmenleistungen, Mitwirkung bei der Vergabe, Ausführungsüberwachung, Rechnungsprüfung, Begleitende Beprobung, Dokumentation, Nachprüfungen während der anschließenden Konstruktionsarbeiten. Die dabei erforderlichen analytischen Untersuchungen, eigene und externe Laborprüfungen, Deklarationsanalysen, Freimessungen und dergleichen sind Gegenstand des Auftrages. Die elektronische Abfallnachweisführung erfolgt zusammen mit dem Auftraggeber. Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 400 000 bis 600 000 EUR II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: ja Beschreibung der Optionen: a) Sicherheits- und Gesundheitskoordination gem. Baustellenverordnung unter Anwendung der BGR 128 für die Dekontamination und konstruktive Sanierung. b) Vorbereitungen für eine spätere, vertiefende Reinigung für eine partielle Besuchererschließung in Abhängigkeit der konstruktiven Sanierung. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.2.2014. Abschluss 31.3.2015 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von min. 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (zu erbringen vom Bewerber, bzw. im Fall von Bewerbergemeinschaften für die Bewerbergemeinschaft). Ein Nachweis der Versicherung, dass die geforderte Berufshaftpflichtdeckung besteht, oder schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Versicherung im Auftragsfall und Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung der geforderten Höhe vorliegt, ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Einzelbewerber führen zum Verfahrensausschluss der betroffenen Bewerbergemeinschaft bzw. Bewerber. Bei Bewerbergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder Zusammenarbeit mit Nachunternehmern sind, für jeden Bewerber gesondert, Leistungsbereich, Name und Anschrift sowie bearbeitende Niederlassung des Büros und des/der Inhaber anzugeben. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft (federführender Ansprechpartner für den Auftraggeber) ist zu benennen. Eine Vollmachtserklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft für den Federführenden ist beizufügen. Die nachfolgend (III.2.1, III.2.2, III.2.3) genannten Nachweise sind daher im Rahmen der Bewerbungsphase - soweit nichts anderes gefordert wird - von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft/der ARGE (sowie falls deren Einsatz beabsichtigt ist auch von allen Nachunternehmen) zu erbringen. Die folgenden Nachweise und Erklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen (nicht vollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren): Angaben 1.1: Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft unter Benennung des federführenden Büros und der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ARGE, jeweils mit Büroname, Adresse, Telefon/Fax/E-Mail-Adresse, Jahr der Bürogründung, Anzahl der Mitarbeiter, Namen der Büroinhaber und -partner (zu erbringen jeweils von allen Büros der ARGE/ Bewerbergemeinschaft). Angaben 1.2: Eigenerklärung zu § 4 Abs. 3 VOF: Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer: a) Projektleiter der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall, b) Stellvertreter des Projektleiters, c) Projektingenieure bei allen beteiligten Büros. Für alle gemäß a)-c) in der Bewerbung genannten Projektbeteiligten ist jeweils der Nachweis der Berufszulassung (Kopie Kammerausweis oder -urkunde oder vergleichbarer Nachweis) und ein fachlicher Lebenslauf zu erbringen. Und, sofern vorhanden, Urkunde oder Nachweis des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für „Schadstoffe in technischen und baulichen Anlagen“. Angaben 1.3: Berufshaftpflicht: Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe (siehe III.1.1) für die Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgehalten wird; (zu erbringen für die ARGE/Bewerbergemeinschaft). Angaben 1.4: Eigenerklärung, dass die Bewerbergemeinschaft und die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ARGE nur eine Bewerbung einreichen (Bei Doppelbewerbungen auch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ARGE werden die gesamte Bewerbergemeinschaft und alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen); (zu erbringen jeweils von allen Büros der ARGE/Bewerbergemeinschaft). Angaben 1.5: Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 16 VgV führen; (zu erbringen jeweils von allen Büros der ARGE/Bewerbergemeinschaft). Angaben 1.6: Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über eventuelle wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen und über evtl. auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen; (zu erbringen jeweils von allen Büros der ARGE/Bewerbergemeinschaft). Angaben 1.7: Angaben über beabsichtigte Weitervergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Nennung des Leistungserbringers); (zu erbringen von allen Büros der Bewerbergemeinschaft/ARGE). Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern haben diese alle Nachweise und Erklärungen zu erbringen, die auch die Mitglieder der ARGE/Bewerbergemeinschaft zu erbringen haben. Angaben 1.8: Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen; (zu erbringen jeweils von allen Büros der Bewerbergemeinschaft/ARGE). III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben 2.1: Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen (nicht älter als 6 Monate); (zu erbringen jeweils von allen Büros der Bewerbergemeinschaft/ARGE). III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben 3.1: Angabe, ob das Büro über einen oder mehrere Projektleiter verfügt, die als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für „Schadstoffe in technischen und baulichen Anlagen“ anerkannt und tätig sind. Der oder die Sachverständigen sollten insbesondere die Schadstoffgebiete Asbest, Schwermetalle, PCB, PAK und KMF und Mischungen aus den verschiedenen Schadstoffgebieten abdecken. Angaben 3.2: Befassung des Büros in Jahren mit vergleichbaren Leistungen zur Entsorgung von Bauschadstoffen und Produktionsrückständen (Asbest fest, lose, staubförmig; Gichtstäube; Schwermetalle; PCB; PAK; KMF). Angabe in Form einer Referenzliste des Büros mit folgenden Inhalten: Projektname, Leistung (zu beseitigende/behandelnde Schadstoffe), Projektbearbeiter, Leistungszeitraum. Angaben 3.3: Zu erbringende Referenzbeispiele für mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Leistungen, mind. 500 Tonnen Entsorgungsumfang – gemessen ohne Entsorgungsmassen von Bodenkontaminationen. Zu nennen sind maximal zwei vergleichbare Referenzen. Als vergleichbar gilt eine umfangreiche Schadstoffentsorgung/-behandlung von Baumaterial und Produktionsrückständen in technischen Anlagen. Zusätzliche Punkte je Referenz, die die vorgenannte Anforderung erfüllt, werden vergeben, wenn die Referenz eines/mehrere oder alle der folgenden darüber hinaus gehenden Kriterien/Merkmale erfüllt, Schadstoffentsorgung/-behandlung von Baumaterial und Produktionsrückständen in technischen Anlagen: A: unter Bestandserhaltung (kein Abbruch oder Rückbau der kontaminierten Anlagen) B: in Gebäuden von Eisenhüttenwerken und deren Begleittechnologien C: mit großem Schadstoffvorkommen speziell von Asbest und/oder Schwermetallen. Die Referenzprojekte müssen auf 1 DIN A4-Seite (zzgl. Fotos) je Referenz (Referenzblatt) jeweils die folgenden, vollständigen Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt): a) Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht, insbesondere Angaben zu Entsorgungsumfang, Schadstoffgebieten, Art der Anlage, b) Geamtbaukosten, c) Leistungsumfang, d) Leistungszeit, e) Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, f) Projektleiter beim Bewerberbüro. Projektinformationen, die über die je Referenz geforderte 1 DIN A4-Seite hinausgehen sind nicht erwünscht und werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Angaben 3.4: Maximal 2 Beispiele für Schadstoffentsorgung/-behandlung in denkmalgeschützten Anlagen. Die Referenzprojekte müssen auf 1 DIN A4-Seite (zzgl. Fotos) je Referenz (Referenzblatt) jeweils die folgenden, vollständigen Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt): a) Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht, insbesondere Angaben zu Entsorgungsumfang, Schadstoffgebieten, Art der Anlage, b) Geamtbaukosten, c) Leistungsumfang, d) Leistungszeit, e) Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, f) Projektleiter beim Bewerberbüro. Projektinformationen, die über die je Referenz geforderte 1 DIN A4-Seite hinausgehen sind nicht erwünscht und werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Angaben 3.5: Maximal 2 Beispiele für Schadstoffentsorgung/ -behandlung mit Rohstoffrückgewinnung (statt Deponierung). Die Referenzprojekte müssen auf 1 DIN A4-Seite (zzgl. Fotos) je Referenz (Referenzblatt) jeweils die folgenden, vollständigen Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt): a) Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht, insbesondere Angaben zu Entsorgungsumfang, Schadstoffgebieten, Art der Anlage, b) Geamtbaukosten, c) Leistungsumfang, d) Leistungszeit, e) Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, f) Projektleiter beim Bewerberbüro. Projektinformationen, die über die je Referenz geforderte 1 DIN A4-Seite hinausgehen sind nicht erwünscht und werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Mehrfachnennungen von Referenzen unter 3.3 bis 3.5 sind zugelassen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 8 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Nach formaler Prüfung der fristgerechten Einreichung und Vollständigkeit der geforderten Angaben werden die Bewerbungen anhand folgender Kriterien geprüft (Gewichtung in Klammern): Kriterium 1: Vorhandensein eines oder mehrerer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für „Schadstoffe in technischen und baulichen Anlagen“ im Planungsteam. Abzudecken sind insbesondere die Schadstoffgebiete Asbest, Schwermetalle, PAK, PCB, KMF. Verfügt das Büro des/der Bieter über einen oder mehrere o. g. Sachverständige, erfolgt eine Wertung mit 10 Punkten. Verfügt das Büro des/der Bieter über keinen vorgenannten Sachverständigen werden keine Punkte vergeben. Kriterium 2: Befassung des Büros in Jahren mit vergleichbaren Leistungen zur Entsorgung von Bauschadstoffen und Produktionsrückständen (Asbest fest, lose, staubförmig; Gichtstäube; Schwermetalle; PCB; PAK; KMF) (max. 10 Punkte). (Angaben in Form einer Referenzliste gem. III.2.3 Angaben 3.2) Folgende Matrix wird zugrunde gelegt: — > 10 Jahre, Bewertung mit 10 Punkten, — 6-10 Jahre, Bewertung mit 7 Punkten, — 3-5 Jahre, Bewertung mit 4 Punkten, — bis 2 Jahre, Bewertung mit 1 Punkt. Kriterium 3: Referenzen des Büros für mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Leistungen. (Insgesamt max. 30 Punkte) Die Referenzen müssen einen Entsorgungsumfang von mindestens 500 Tonnen - gemessen ohne Entsorgungsmassen von Bodenkontamination - aufweisen. Zu nennen sind maximal 2 Referenzen. Als vergleichbar gilt eine umfangreiche Schadstoffentsorgung/-behandlung von Baumaterial und Produktionsrückständen in technischen Anlagen. Es erfolgt eine Wertung mit 3 Punkten je Referenz (zusammen max. 6 Punkte). Zusätzliche Punkte je Referenz, die die vorgenannte Anforderung erfüllt, werden vergeben, wenn die Referenz eins/mehrere oder alle der folgenden darüber hinaus gehenden Kriterien/Merkmale erfüllt, umfangreiche Schadstoffentsorgung/-behandlung von Baumaterial und Produktionsrückständen in technischen Anlagen: A: unter Bestandserhaltung (kein Abbruch oder Rückbau der kontaminierten Anlagen); hier erfolgt eine Wertung der jeweiligen Referenz mit zusätzlich 4 Punkten (zusammen zusätzlich max. 8 Punkte). B: in Gebäuden von Eisenhüttenwerken und deren Begleittechnologien; hier erfolgt eine Wertung der jeweiligen Referenz mit zusätzlich 4 Punkten (zusammen zusätzlich max. 8 Punkte). C: mit großem Schadstoffvorkommen speziell von Asbest und/ oder Schwermetallen; hier erfolgt eine Wertung der jeweiligen Referenz mit zusätzlich 4 Punkten (zusammen zusätzlich max. 8 Punkte). Bei Erfüllung der Grundvoraussetzung von „umfangreicher Schadstoffentsorgung/-behandlung von Baumaterial und Produktionsrückständen in technischen Anlagen“ und Erfüllung der drei weiteren Kriterien/Merkmale, A-C, erfolgt somit eine Wertung mit 15 Punkten je Referenz. Somit sind zu Kriterium 3 maximal 30 Punkte möglich. Kriterium 4: Referenzen des Büros für Schadstoffentsorgungen/-behandlungen in denkmalgeschützten Anlagen. Zu nennen sind maximal 2 Referenzen. Es erfolgt eine Wertung mit 2 Punkten je Referenz (zusammen max. 4 Punkte). Kriterium 5: Referenzen des Büros für Schadstoffentsorgungen/-behandlungen mit Rohstoffrückgewinnung (statt Deponierung). Zu nennen sind maximal 2 Referenzen. Es erfolgt eine Wertung mit 3 Punkten je Referenz (zusammen max. 6 Punkte). Mehrfachnennungen von Referenzen unter 3. bis 5. sind zugelassen. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Vorstellung des Bieters zu Organisation und Ablauf im Auftragsfall/ Struktur und interne Koordination des Teams (beabsichtigte Vorgehensweise bei der Projektbearbeitung und Abwicklung, Erläuterung der Konzeption zur Erfüllung der Leistungsinhalte anhand einer bereits realisierten vergleichbaren Maßnahme, geplanter Personaleinsatz, Vorstellungen zur Gewährleistung der Anforderungen des Arbeitsschutzes, Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen und Unvorhersehbarem, Zusammenarbeit zwischen Projektbeteiligten und AG, örtliche Verfügbarkeit bei der Bau- und Planungsphase, u.ä.). Gewichtung 50 2. Gesamteindruck im Bietergespräch. Gewichtung 20 3. Maßnahmen zur Kostensicherung im Auftragsfall. Gewichtung 10 4. Maßnahmen zur Terminsicherung im Auftragsfall. Gewichtung 10 5. Honorarangebot. Gewichtung 10 IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 29.11.2013 - 10:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Operationelles Programm EFRE Saarland „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013: Herrichtung und touristische Erschließung des Hüttenensembles in Völklingen. VI.3) Zusätzliche Angaben Die Bewerbung erfolgt formlos. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Es gibt im Rahmen der Bewerbungsphase keine zusätzlichen Unterlagen, die angefordert werden können. Die vorliegenden Unterlagen werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an diejenigen Bewerber ausgegeben, die zu den Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Die Teilnahmeanträge einschließlich der Bewerbungsunterlagen müssen auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden. Der Umschlag ist außen mit dem Hinweis „Bewerbung Verhandlungsverfahren Dekontamination TGR I-III“ zu kennzeichnen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei der unter I.1) genannten Stelle, für den der Bewerber selbst verantwortlich ist. Bewerbungen, die ausschließlich per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Ein zusätzliches Einsenden per Fax oder E-Mail ist nicht erforderlich, jedoch zulässig, wenn der Bewerber auf diese Weise sicherstellen will, dass seine Bewerbung fristgerecht vorliegt. Voraussetzung ist jedoch, dass die per E- Mail oder Fax versandten Unterlagen mit den per Post versandten Unterlagen identisch sind. Die Bewerbungen werden erst nach Ablauf der Eingangsfrist geprüft. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de Telefon: +49 6815014994 Internet-Adresse: www.saarland.de/3399.htm Fax: +49 6815013506 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf die Rügeobliegenheiten des Bewerbers bzw. des Bieters gemäß § 107 GWB hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de Telefon: +49 6815014994 Internet-Adresse: www.saarland.de/3399.htm Fax: +49 6815013506 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.10.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129800 vom 03.11.2013 |