Titel | Durchführbarkeitsstudie, Beratung und Analysen für die Errichtung eines Geoparks | |
Vergabeverfahren | Verhandlungsverfahren | |
Auftraggeber | Verein „Erz der Alpen“ Salzburger Straße 1 5500 Bischofshofen | |
Ausführungsort | AT-5500 Bischofshofen | |
Frist | 22.04.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 100491-2013 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Verein „Erz der Alpen“ Salzburger Straße 1 Kontaktstelle(n): Verein „Erz der Alpen“ Zu Händen von: Herwig Pichler 5500 Bischofshofen ÖSTERREICH Telefon: +43 64622471, Fax: +43 64623605 E-Mail: info@bischofshofen.com Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen: Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Dr. Berger - Büro für öffentliches Auftragswesen Bärnkarweg 167 Kontaktstelle(n): Dr. Berger - Büro für öffentliches Auftragswesen Zu Händen von: Dr. Robert Berger 5412 Puch ÖSTERREICH Telefon: +43 69913332333 E-Mail: rober.berger@salzburg.gv.at Fax: +43 662624557 Internet-Adresse: auftragsvergaben.jimdo.com I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en). Freizeit, Kultur und Religion I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Rahmenausschreibung: GEOPARK Pongau. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bezirk Pongau (Bundesland Salzburg). NUTS-Code AT322 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung. Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 5 Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Es ist derzeit noch nicht abzusehen, wie und wie weit sich das Projekt entwickelt. Dies hängt vor allem von den zu lukrierenden finanziellen Fördermittel ab. Wichtig ist jedoch, dass der Rahmenpartner auch bei länger andauernder Entwicklungsphase, den gleichen Einarbeitungs - und Informationsstandart hat, welcher über längerer Dauer bis zur Endfertigstellung in Teilen abgerufen werden kann, oder bei vorzeitigen Ende Der Fördermittelzuteilung, auch vorzeitig beendet werden kann. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: 4 Gemeinden im Bundesland Salzburg haben sich zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Geopark zu errichten. Dieser zukünftige Geopark trägt den Namen „Erz der Alpen” und liegt im Pongau (Bundesland Salzburg). Der zukünftige Geopark umfasst die Gemeindegebiete der Gemeinden — Bischofshofen, — Mühlbach am Hochkönig, — Hüttau und — St. Veit. Die Geopark-Gesamtfläche beträgt 211,66 km2 Das gesamte Gebiet des zukünftigen Geoparks ist inneralpin und umfasst die geologische Zone der Nördlichen Kalkalpen im Norden und der Grauwacken im zentralen Bereich und im Süden. Die höchste Erhebung ist der Hochkönig mit 2941 m. Der Gebiet des zukünftigen Geoparks wird durch das Salzachtal in eine West- und Osthälfte zerlegt, ein weiteres wichtiges Tal ist das Fritztal. Die Geschichte der zukünftigen Geoparkregion prägt der Bergbau, und hier vor allem nach Kupfer. Erste Spuren bermännischer Tätigkeit reichen im Arthurstollen bereits 5 000 Jahre zurück. Seit damals bis in historische Zeit wurde Kupfer und Eisen abgebaut, bis in den 1970er Jahren der Bergbau aufgegeben wurde. Heute gibt es nur mehr Schaubergwerke, Bergbaumuseen, etc. Zu diesem Zweck sind umfangreiche Dienstleistungen im Bereich — der Organisation und Koordination, — Konzeption, Planung und künstlerische und thematische Ausführungsüberwachung, sowie — umfangreiche projektsteuernde Maßnahmen erforderlich. Es vor allem auch wichtig, dass der künftige Auftragnehmer die fördertechnische Abwicklung übernimmt. Dazu sind zumindest Grundkenntnisse des österreichischen und europäischen Förderungswesens notwendig. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71241000, 79421000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Keine. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Ausschreibungsunterlage der 2. Stufe. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: EU – Ausländer: Kopie der entsprechenden Befugnis zur Berufsausübung. Österreicher: Kopie des GewerbescheinesNachweis, dass gegen den Bewerber/Bieter (ev. Subunternehmer), oder — sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen a) keine rechtskräftigen Verurteilung ergangen ist (siehe Text Eigenerklärung); b) oder kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt. Nachweis, dass — kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Ausgleichsverfahren, kein Vergleichsverfahren oder kein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde und — dass man sich nicht in Liquidation befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat. Nachweis, dass der anbietende Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, sowie der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Nachweis, dass der anbietende Unternehmer sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt hat. Nachweis dass der anbietende Unternehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine entsprechende Bankerklärung (Bonitätsauskunft). Eine Erklärung über die solidarische Haftung von Subunternehmern gegenüber dem Auftraggeber, falls sich der Unternehmer zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Subunternehmern stützt. (Wenn nicht, ist dieser Punkt gegenstandslos !). III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter bzw die Bietergemeinschaft hat unabhängig von der Zahl der Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder der Zahl der Subunternehmer mindestens 5 (Mindestanforderung) Referenzaufträge nachzuweisen, die den obigen Anforderungen entsprechen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenzen gem. blg. Referenzformularen. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 7/2013 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.4.2013 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 23.4.2013 - 12:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 25.4.2013 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union. Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren. Vergabekontrollsenat Salzburg Chiemseehof 5020 Salzburg ÖSTERREICH E-Mail: vks@salzburg.gv.at Telefon: +43 66280422629 Internet-Adresse: www.salzburg.gv.at/VKS Fax: +43 66280423111 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Anträge auf Nachprüfung der Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen sowie der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages können bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, der Frist zur Vorlage der Wettbewerbsarbeiten oder der Teilnahmefrist eingebracht werden, sofern diese Frist mehr als 17 Tage beträgt. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Siehe oben ÖSTERREICH VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 21.3.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 128707 vom 27.03.2013 |