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Titel
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Lieferung von Vollautomatisiertem Flüssigkeitsstickstoff für Bioproben für eine standardisierte Langzeit Einlagerung und Entnahme von Proben
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberHelmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt
Ingolstädter Landstrasse 1
85764 Neuherberg
AusführungsortDE-53123 Bonn
Frist20.04.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 110366-2013


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt

Ingolstädter Landstrasse 1

Zu Händen von: Herrn Dipl.Ing. Gunther Jaeckel

85764 Neuherberg

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 8931872262, Fax: +49 893187172262


E-Mail: gunther.jaeckelt@helmholtz-muenchen.de

Internet: www.helmholtz-muenchen.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Forschung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Vollautomatisiertes Flüssigkeitsstickstoff -Gasphasen- Lager in Vakuumsolierten Tanks für Bioproben für eine standardisierte Langzeit Einlagerung und Entnahme von Proben der "Nationalen Kohorte"


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Helmholtz Zentrum München GMBH, Ingolstädter Landstraße 1, 85764 Neuherberg. NUTS-Code DE212


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Das Helmholtz Zentrum München -Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (nachfolgend: HMGU) ist eine Großforschungseinrichtung in der Trägerschaft des Bundes und des Landes Bayern und betreibt als außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Mitglied der größten deutschen Forschungsorganisation, dem Hermann von Helmoltz-Gemeinschaft e.V., medizinische Grundlagenforschung. Das HMGU plant die Durchführung großer epidemiologische BevölkerungsstudieStudien(NK). In diesem Zusammenhang sollen humane biologische Proben (d.h. potentiell infektiöses Material) gewonnen, langfristig gelagert und für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Die Nationale Kohorte e.V. ist ein Netzwerk deutscher Forschungseinrichtungen aus der Helmholtz-Gemeinschaft, den Universitäten, der Leibniz-Gemeinschaft und der Ressortforschung. In einer groß angelegten deutschlandweiten Langzeit-Bevölkerungsstudie, nachfolgend 'Nationale Kohorte' ('NK') genannt, sollen die Ursachen von Volkskrankheiten wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes, Demenzerkrankungen und Infektionskrankheiten aufgeklärt, Risikofaktoren identifiziert, Wege einer wirksamen Vorbeugung aufgezeigt sowie Möglichkeiten der Früherkennung von Krankheiten identifiziert werden.Weitere Informationen zur Nationalen Kohorte sind hier zu finden: www.nationale-kohorte.de Die Planung dieser Studie sieht die Rekrutierung und Erstuntersuchung von 200 000 zufällig ausgewählten Probanden im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 in deutschlandweit 20 Rekrutierungszentren vor, ihre Zweituntersuchung bis 2024 und die Verfolgung ihres klinischen Verlaufes in den anschließenden 15 bis 20 Jahren. Die Gesamtheit durchgeführter Untersuchungen, erhobener Befunde und gewonnener Daten wird im 'Zentralen Datenmanagement' zusammengeführt, aufbereitet und für die wissenschaftliche Auswertung bereitgestellt. Ein Kernbestandteil der Studie wird die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Weitergabe zu wissenschaftlicher Analyse der verschiedenen Biomaterialien sein. Die langfristige Lagerung der Materialien erfolgt verteilt auf mehrere Standorte, und zwar 4/6 zentral am Helmholtz Zentrum München (HMGU) und 2/6 in unterschiedlichen lokalen Lagern einzelner oder zusammengeschlossener Rekrutierungszentren. Ein übergreifendes 'Labor-Informations- und Management-System' (LIMS) wird der Speicherung und Verwaltung aller relevanten Daten zu Gewinnung, Verarbeitung, Transport, Lagerort und Lagerbedingungen sowie Nutzung in angeschlossenen Analysen der unterschiedlichen Bioproben dienen. Die Planung des zentralen Lagers in München sieht die automatisierte Lagerung in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) kleiner Aliquots besonders wichtiger und werthaltiger Bioproben vor,und ist Gegenstand dieser vorliegenden Ausschreibung. Die Lagerung in LN2-Gasphase umfasst die Einlagerung von jeweils vier identischen Probensätzen in vier getrennte 'Vakuum-superisolierte Behälter zur Lagerung von biologischem Material', nachfolgend LN2-Tanks oder Tanks genannt. Kühltechnik: 1. Vakuum-Superisolation der LN2-Tanks:ja/nein; 2. Enghals:ja/nein; 3. Verdampfungsrate/Tank: 4. Temperaturgradient innerhalb des Tanks: 5. Außenmaße des einzelnen Tanks: Durchmesser: .....mm, Höhe: ..... mm (ggf. spezifizieren) Turmhöhe: ..... mm, Zahl Fächer/Turm bei 17,9 mm Rack-Höhe mit Tubes oder ( L*B*H); 6. Innere Maße :ist angeben; 7. Maximale Zahl an SBS-Racks von 17,9 mm Höhe/Tank: in mm 8. Notwendige Gesamtzahl an Tanks für die Aufnahme von 228,000 SBS-Racks von 17,9 mm Höhe, einschl. eines leerenTanks für die Notumlagerung im Havariefall eines Tanks: Robotik: 1. Umgebungstemperatur der Robotik/des Roboterraumes: in °C; 2. Wo wird Robotik geführt (Decke, Boden): 3. Wie erfolgt Transfer des Racks von Tank-innerem zu Robotikraum und Geschwindigkeit dieses Transfers: 4. Wie lange werden hierbei 'unbeteiligte Tubes' der Umgebungstemperatur des Robotikraumes ausgesetzt? 5. Wo und wie erfolgt 'Picking' des Einzeltubes und sein Transfer vom Lager-(Donor-/ Mother-) Rack zum Ausfuhr-(Transfer Rack (lokal bei Tank oder zentral): 6. Wie

lange dauert es, aus 96 zufällig über das Automatenlager verteilten Tubes ein neues 96-er Rack herzustellen, d.h. Dauerdes 'Re-arraying' eines 96-er Racks: 7. Kann vermieden werden, dass bei 'Rearraying' eines 96-er Racks die Temperaturder Tubes die Grenze von -135°C überschreitet? 8. Wie erfolgt Transfer des Ausfuhr(Transfer-) Racks zum IOB: 9. Funktionsweise des IOB: Wie erfolgt Einfuhr in IOB:Wie erfolgt Ausgabe aus IOB zur'Außenwelt' (Geräte-seitige Schleuse): 10. Wie wird Robotik gewartet? 11. Wie/wo kann länger dauernde Reparatur an Robotik vorgenommen werden? Einhausung: 1. Art der Einhausung: nötig:ja/nein; 2. Anforderungen an Bodenplatte hins. Belastung: 3. Anforderungen an Bodenplatte hins. Ebenheit: 4. Sonstige Anforderungen an bauseitige Gegebenheiten: Fabrikatsnachweise Welche der Produkte stammen aus eigenerProduktion,welche aus Fremdproduktion (OEM): Gesamtplanung des ausgeschriebenen automatisierten Lagers mit einer Gesamtkapazität von 228,000 SBS-Racks von 17,9 mm Höhe 1. Gesamtzahl an einzelnen Tanks 2. Seitenansicht, Frontansicht und Grundriss des Lagers, einschließlich Umhausung,IOB,geräteseitigen Schleuse mit ca. 25 m³ Luftvolumen, technischen 'Anhangsgeräten' außerhalb der Automatenumhausung zur Konditionierung von Robotikraum und geräteseitiger Schleuse: 3. Verbrauch an flüssigem Stickstoff (L)/Jahr in Gesamtzahl an Tanks (ausgenommen denleeren Reservetank für den Havariefall), ohne die Systemverluste im Leitungssystem zwischenStickstoff-Außentank und Eintrittstelle in Automatenumhausung: 4. Verbrauch elektrischer Energie in kWh/Jahr fürKlimakonditionierung im Robotikraum und in geräteseitiger Schleuse: 5. Primäre Investitionskosten entsprechend Umfang in Mio. EUR; 6. Kosten der 'preventive maintenance' pro Jahr, d.h. von Routinemaßnahmen zur Vorbeugung von Schäden:in EUR; 7. Benennung der Teile und ihrer Kosten, die erfahrungsgemäß ausgetauscht werden müssen im ersten Jahrzehnt:in EUR; im 2. Jahrzehnt:in EUR soweit möglich; 8. Zeitrahmen bis zur Bereitstellung des gesamten Lagers: in Monaten; Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren plant das HMGU die Beschaffung eines voll automatisierten Bio-Reposity, in das biologische (liquide) Proben langfristig (mindestens 30 Jahre) gelagert werden und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben ermöglicht. Die Einlagerung der Proben beginnt ab 5.2014. Die voll automatisierte Langzeit-Einlagerung soll (so schnell wie möglich) zeitnah erfolgen. Die wesentlichen funktionalen Anforderungen an das voll automatisierte Liquid-Bio-Repository hat der Auftraggeber neben weiteren allgemeinen Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte sowie weiterer Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail Adresse abgefordert werden: gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de Es wird klargestellt, dass es vorliegend nur um die Umsetzung der technischen Anforderungen des voll automatisierten Bio-Repository geht. Die bauliche Anlage (Gebäude für dessen Integration) ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens. Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem formalisierten mehrstufigen Verfahren und gliedert sich im Wesentlichen in 3 Phasen: Phase 1: Bewerbungsphase. Die Bewerber müssen auf der Grundlage dieser Unterlagen und unter Verwendung der vorformulierten Erklärungen bis zum 13.5.2013 um 12:00 Uhr eine inhaltlich vollständige Bewerbung abgeben. Phase 2: Erörterung der eingereichten Grobkonzepte. Im Rahmen der Auswertung der Bewerbungen erfolgt eine erste Vorauswahl. Es werden die Bewerber ausgewählt, die insgesamt am besten geeignet erscheinen. Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert. Phase 3: Verhandlungsphase. Die ausgewählten Bewerber werden nach der Verfeinerung Ihrer Grobkonzepte aufgefordert, ein Angebot auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Im Rahmen von

Bietergesprächen und Verhandlungen soll eine weitere Vertiefung der konzeptionellen Umsetzungsvorstellungen in fachlicher und preislicher Hinsicht erfolgen. Im Nachgang zu den Verhandlungen soll dann auf Grundlage der geführten Bietergespräche und Verhandlungen die Möglichkeit zur Angebotsoptimierung gegeben werden. Danach wird anhand der in den Ausschreibungsunterlagen kommunizierten Wertungskriterien der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73300000 - BA25


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


2. Ausschreibungsgegenstand / Anforderungen an Hersteller; 2.1 Bioprobenlager ('Biorepository') für die Lagerung in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) unter Verwendung von 'Vakuum-superisolierten Behältern zur Lagerung von biologischem Material' mit einem maximalen Temperaturgradienten in unterschiedlichen Lagerungshöhen über dem Stickstoffsee zwischen -195 °C und -155 °C. Die Lagerung soll in den originalen 96-er SBS-Racks erfolgen (d.h. den Racks des Tube-Herstellers), d.h. in Anbetracht des hohen Probenanfalls bei Einlagerung soll eine zeitraubende Umlagerung der Probengefäße (Tubes) in geräteinterne Probenhalter nicht notwendig sein. 2.2 Rack- und Tube-Handling erfolgen vollautomatisch. Der Einsatz von Tubes unterschiedlicher Hersteller und/oder unterschiedlicher Höhe muss möglich sein. 2.3 Kapazität: Das Biorepository soll 230,000 (228,000) 96-er SBS-Racks mit einer Gesamthöhe (Rack mit Tubes) von jeweils 17,9 mm aufnehmen und verwalten können. Für die Notumlagerung ganzer Türme im Havariefall eines probenbeladenen Tanks muss mindestens ein (beeinflusst von der Gesamtzahl an Tanks im Biorepository) zusätzlicher Tank als leerer Reservetank, d.h. ohne Turmeinsätze, vorhanden sein. 2.4 Probeneinlagerung ohne Temperaturartefakte und ohne Feuchtigkeitseintrag: Über einen sog. 'In-Out-Buffer' ('IOB') als Schnittstelle zwischen 'Außenwelt' und Lager-Innerem werden täglich bis zu 60 SBS-Racks eingelagert, die auf Trockeneis (-78°C) angeliefert wurden. Demzufolge müssen technische Vorkehrungen getroffen werden zur Vermeidung von Probenerwärmung in der gesamten Zeitspanne der Einlagerung sowie von Feuchtigkeitseintrag durch Niederschlag von Luftfeuchtigkeit an den tiefkalten Proben. 2.5 Der IOB muss eine Kapazität von 60 SBS-Racks aufweisen und eine Temperatur von mindestens -80 °C, vorzugsweise jedoch eine Temperatur, die der Temperatur in den endgültigen Lagergefäßen des Lagerinneren entspricht. Es muss also gewährleistet werden, dass eine Lieferung von 60 Racks auf Trockeneis nicht einzeln sukzessive 'Rack-für-Rack' in Anwesenheit eines technischen Mitarbeiters in die Tanks transferiert werden muss, sondern vielmehr im IOB unter vorzugsweise den Bedingungen der endgültigen Lagerung zwischengelagert werden kann für die Gesamtzeit der anschließenden vollautomatischen Verlagerung in die endgültige Lokalisation in den Tanks, beispielsweise während der Nacht in Abwesenheit von technischem Personal. Der IOB muss sich in einer geräteseitigen Schleuse von kleinem Luftvolumen (max. 25 m³) befinden, welches mit vergleichsweise geringem technischem Aufwand stringent klimatisiert werden kann: 0-2 °C, minimale Luftfeuchtigkeit. Diese geräteseitige Schleuse (der bauseits eine bauseitige Schleuse vorgeschaltet ist) einschließlich der technischen Geräte zu ihrer Klimatisierung ist Teil des Ausschreibungsgegenstandes und dient der Minimierung von Feuchtigkeits-/Eiseintrag in das Lager. 2.6 Temperaturkonstanz/funktionale Kältekette während der gesamten Zeitspanne zwischen Einlagerung und Auslagerung: In dieser Zeit (von bis zu 30 Jahren) gibt es neben der Lagerung in den LN2-Tanks auch Zeiten der Umlagerung ('Re-Arraying') einzelner Tubes (i) von einem Lager-Rack in ein anderes Lager-Rack zum Zweck der Auffüllung leerer Positionen oder zum Zweck der Generierung einer 'sublibrary' von mehreren/vielen Lager-Racks auf ein Transfer-Rack, welches anschließend aus dem Lager ausgeführt wird zur vergleichenden Analyse von Proben unterschiedlicher Probanden identischen Phänotyps. Für diese 2 Formen des 'Re-arraying' müssen technische Vorkehrungen getroffen sein, um eine Erwärmung von Proben zu minimieren, und zwar einerseits der 'unbeteiligten' Proben in der Umgebung von Proben, die 'gepickt' werden, andererseits der 'gepickten' Proben selbst. So wird die Generierung einer 'sublibrary' aus 96 Tubes, die über das Gesamtlager zufällig verteilt waren, eine Zeitspanne im Bereich von >60 Minuten in Anspruch nehmen. In dieser Zeit der protrahierten Exposition zu höherer Umgebungstemperatur muss durch geeignete technische Maßnahmen gewährleistet

werden, dass eine Temperaturerhöhung der 'gepickten' und im Transfer-Rack abgelegten Proben über -150 °C vermieden wird. 2.7 Vermeidung von Temperaturschäden im Havariefall: Die Dämmung der LN2-Tanks muss gewährleisten, dass bei Ausfall der Stickstoff-Versorgung die Lagertemperatur für die Dauer von 3 Tagen unter -150 °C gehalten wird. Im Havariefall muss der Zugriff auf Proben auch manuell möglich sein. 2.8 Ausfuhr von Proben: Transfer-Racks mit den re-arrangierten Proben werden primär transferiert in den IOB, um dort für regelhaft einen Transport auf Trockeneis entnommen zu werden. Die Entnahme aus dem IOB und die Verpackung in Trockeneis erfolgen also in der unter 2.4.2 beschriebenen geräteseitigen Schleuse, wiederum unter Bedingungen niedriger Luftfeuchte zwecks Vermeidung einer Vereisung der tiefkalten Proben. 2.9 Energieeffizienz: Eine Minimierung des Verbrauchs an Stickstoff und an elektrischer Energie stellt bei einer Laufzeit von 30 Jahren ein zentrales Qualitäts- und Entscheidungskriterium dar. 2.10.1. Der Hersteller tritt als Generalunternehmer auf, auch wenn Produkte fremder Hersteller (OEM) eingeschlossen sind. 2.10.2. Support der Lösung durch den Anbieter. 2.10.3. Schulung durch den Anbieter. 2.10.4. Die spätere Administration der Lösung muss mit eigenem 'Know how' möglich sein. 2.10.5. Die Projektsprache sowie die Sprache im Zusammenhang mit der angebotenen Software ist Deutsch.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: Spanne von 1 bis 2


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.10.2013. Abschluss 31.12.2024


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bei Vertragschluß die Übergabe einer selbstschuldnerischen auf erster Anforderung ausgestellte Vertragserfüllungsbürgschaft ! Die Höhe hängt von der Auftragsumme ab und beträgt im Regelfall 10 %.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Einkaufsbedinungen der HMGU.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Funktionalität des voll automatisierten Liquid-Bio-Repository muss über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren gewährleistet werden.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 lit. a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt). Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt). Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Bewerbungsformblatt). Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt). Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmean-trag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Be-werber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Darstellung des Unternehmens und des Leistungsportfolios (maximal 2 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl eingegangen werden. 2. Angabe der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt). 3. Einreichung eines Grobkonzeptes für die Errichtung eines voll automatisierten Liquid-Bio-Repository für die standardisierte Langzeit-Einlagerung und Auslagerung von Proben. Das Grobkonzept soll insbesondere die in der Informationsbroschüre dargestellten funktionalen Anforderungen umsetzten. 4. Nachweis von Referenzen hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Errichtung eines voll automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen für eine langfristige Lagerung von liquiden biologischen Proben zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, das das Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben ermöglicht und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben sicher stellt). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten: - Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer, - Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung des errichteten automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen, Beschreibung des Zwecks der Errichtung, Angabe der vorgesehenen Lagerdauer von liquiden biologischen Proben, Beschreibung des Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben sowie des kurzfristigen Zugriffs auf eingelagerte Proben und Angabe der Dauer des Ein- bzw. Auslagervorgangs), - Auftragswert der erbrachten Leistung, - Zeitraum der Leistungserbringung (Formblatt Referenzen). 5. Nennung des für die Leistung vorgesehenen Projektleiters (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnissen, vergleichbarer Projekterfahrung). 6. Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Bewerbungsformblatt).


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;c) Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden mindestens 3, aber höchstens 6 Bewerber nach Reihenfolge der erreichten Punktzahlen ausgewählt.Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Grobkonzepte gemäß Punkt III.2.3) 3. mit 100 % hinsichtlich der Umsetzung der funktionalen Anforderungen bewerten.Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 005/13


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 13.5.2013 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren. Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de 2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. 3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. 4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt. 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten. 6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag

ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.4.2013, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergaben, des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstrasse 79 53123 Bonn DEUTSCHLAND Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 3 Heinemannstraße 2 53175 Bonn DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind". Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.


VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: erteilt Rechtsabteilung des Helmholtz Zentrum München Ingolstädter Landstraße 1 85764 Neuherberg DEUTSCHLAND Telefon: +49 8931870


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 2.4.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128747 vom 04.04.2013