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Titel
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Lieferung von 5 Stück hochwertigen geodätischen GNSS-Empfängern
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberLandesamt für Vermessung und Geoinformation
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
AusführungsortDE-39104 Magdeburg
Frist14.05.2013
Beschreibung

1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Otto-von-Guericke-Straße 15

39104 Magdeburg

Fax: 0391 567 7821


Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) 13.201-128/2013


2. Verfahrensart:


Öffentliche Ausschreibung. Vertragsart: Lieferauftrag


3. a) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 5 Stück hochwertigen geodätischen GNSS-Empfängern des Herstellers Leica-Geosystems mit Zubehör zum Einsatz auf SAPOS-Referenzstationen und Inzahlungnahme von 5 Stück Leica GRX1200 GG Pro.


b) CPV - Nr:


c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) nein


d) Lieferort: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg


e) Lieferfrist: bis spätestens 30.09.2013


4. a) Anforderung der Unterlagen: per Fax beim Auftraggeber


b) Frist: 14.05.2013 12:00:00


c) Schutzgebühr: Nein


5. a) Angebotsfrist: 28.05.2013 12:00 Uhr


b) Anschrift: siehe Auftraggeber


c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)


7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)


8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter


9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):


a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A und VOF wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de, Internet: www.sachsen-anhalt.abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden. Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) bzw. IHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen:

• Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) in Kopie

• Gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

• Eigenerklärung über den aktuellen Inhalt der Eintragungen im Gewerbezentralregister als Ersatz für einen Auszug aus den Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)

• Eigenerklärung darüber, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen

• Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist.


b) Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen:

• Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), abrufbar unter: Internet: www.sachsen-anhalt.abst.de -- > Präqualifizierung / Bewerbererklärung

• Erklärung zu den VB LVermGeo

• Referenzliste über vergleichbare Leistung der letzten 2 Jahre mit Angabe von Ansprech-partner und Telefonnummer des Auftraggebers

• Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen autorisierter Fachhändler sowie Support/Service-Anbieter (für GNSS-Technik) der Firma Leica Geosystems ist. Bitte beachten Sie, dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen).


c) ---


10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 19.07.2013 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.


11. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich I. Preis, II. technische Gesichtspunkte und III. Kompatibilität.


12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen


13. Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Informationen werden auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gem. § 19 LVG LSA: Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet." Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128885 vom 05.05.2013