Titel | Dienstleistungen im Bereich Aquakultur | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen | |
Ausführungsort | DE-45659 Recklinghausen | |
Frist | 05.06.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 169872-2013 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen DEUTSCHLAND Fax: +49 23613053268 E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt Sonstige: Natur und Verbraucherschutz I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: WRRL-Befischungen 2013/2014 II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: an verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen NUTS-Code DEA II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Im Zuge des Monitorings zur EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen im Jahr 2013 und 2014 in nordrhein-westfälischen Fließgewässern Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen durchgeführt werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beabsichtigt, diese in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten unter den hier genannten Bedingungen zu vergeben. Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden, die zum Teil im laufenden, zum Teil auch erst im kommenden Jahr zu bearbeiten sind. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 77800000, 98300000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Aachen 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 10 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Recklinghausen 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 11 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Erftkreis 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 12 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Euskirchen 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 13 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Gütersloh, Süd 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 14 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Gütersloh, Nord 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 15 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Unna 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 16 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Viersen, Mönchengladbach 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 17 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Kreis Kleve 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 18 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Heinsberg 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 19 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Märkischer Kreis 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 2 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Herford, Bielefeld 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 20 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis, Ost 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 21 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis, West 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 22 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Höxter 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 23 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Paderborn 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 24 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Lippe 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 25 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Rhein.-Berg. Kreis 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 26 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Siegen-Wittgenstein 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 27 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Olpe 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 28 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Oberbergischer Kreis 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 29 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Minden-Lübbecke, Ost 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 3 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Hagen, Märkischer Kreis 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 30 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Minden-Lübbecke, West 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 31 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Steinfurt, West 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 32 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Steinfurt, Ost 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 33 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Warendorf 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 34 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Soest 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 4 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Rhein-Sieg-Kreis 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 5 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Borken, Nord 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 6 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Borken, Süd 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 7 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Coesfeld 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 8 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreis Wesel 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Los-Nr: 9 Bezeichnung: Befischungen mit Schwerpunkt Kreise Mettmann, Essen 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 77800000, 98300000 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: keine III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Grundpreis Die angegebenen Preisen decken grundsätzlich sämtliche Kosten der zu erbringenden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung ab. Im Übrigen müssen alle anfallenden Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc. in ihnen enthalten sein, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Verteuerungen Bootsbefischung / weiterer Anodenführer Soweit sich im Einzelfall herausstellt, dass eine Bootsbefischung durchzuführen ist oder ein weiterer Anodenführer benötigt wird, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Eigenmächtige Entscheidungen des Auftragnehmers sind nicht abrechenbar. Zwischenzahlungen Wird ein Auftragnehmer in 2013 und 2014 tätig, werden die im Jahr 2013 bearbeiteten Lose im gleichen Jahr abgerechnet. Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto Die beauftragten Lose sind jeweils in dem Jahr abzurechnen, in dem sie bearbeitet wurden. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber spätestens am 15.11. eines Jahres (Poststempel LANUV) vorgelegt werden. Die Zwischen-/Schlussrechnung dürfen erst nach oder gleichzeitig mit der vollständigen Lieferung gestellt werden und sind an folgende Anschrift zu senden: LANUV NRW, Fachbereich 26, Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum. Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG). Wird die Rechnung erst nach Erklärung der Abnahme vorgelegt, beginnt die Zahlungsfrist am Tage des Rechnungseingangs beim Auftraggeber. In beiden Fällen beträgt sie 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinscahft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein (vgl. Vordruck Bietergemeinschaftserklärung). Beschränkungen der Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Bietergemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Bietergemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Verteilung der Lose auf die Jahre 2013 und 2014 ist zwingend beizubehalten. Im Jahr 2013 sind 16 Lose zu bearbeiten, während im Jahr 2014 18 Lose zu bearbeiten sind. Die Zahl der Zuschläge wird auf höchstens zwei Lose je Befischungsteam und Saison begrenzt. Ein Befischungsteam ist folgendermaßen definiert: Es müssen mindestens zwei Bearbeiter/innen mit Bedienungsschein, sowie die Verfügbarkeit von zwei geeigneten E-Fischereigeräten, alternativ ein leistungsfähiges Standgerät mit mehreren einsetzbaren Keschern verfügbar sein. Beinhaltet das Los Bootsbefischungen, muss zusätzlich ein geeignetes E-Fischereigerät und ein Boot (ggf. Bootsführerschein) vorhanden sein. Die maximal gewünschte Anzahl an Losen ist vom Anbieter anzugeben. Ein Angebot, das nur Teile eines Loses enthält, ist nicht zulässig und würde von der weiteren Wertung ausgeschlossen. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen b. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern c. Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A (Vordruck VOL 5c EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern d. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern e. soweit zutreffend: ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt Bietergemeinschaftserklärung III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an), ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen b. Hinweis: Der AUftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung) für den Bieter anfordern, der einen Zuschlag erhalten soll. c. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern d. Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A (Vordruck VOL 5c EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern e. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die für die Auftragsbearbeitung verantwortlichen Ansprechpartner sind namentlich zu benennen. g. . Es müssen mindestens zwei Anodenführer einsetzbar sein (= Voraussetzung für 1 Befischungsteam, vgl. Punkt 1.3). Alle eingesetzten Anodenführer müssen im Besitz eines in NRW gültigen Bedienungsscheines für Elektrobefischungen sein (Kopie der Bedienungsscheine) und namentlich in die entsprechende Tabelle des Leistungsverzeichnisses eingetragen werden h. Eigenerklärung, dass sämtliche eingesetzten Geräte den in NRW geforderten technischen und rechtlichen Bestimmungen (insb. VDE-Bestimmungen 0105, 0136 sowie 0686) erfüllen (vgl. Leistungsverzeichnis) i. Soweit es erforderlich ist, ist mindestens ein Bootsführerschein nachzuweisen (Kopie) j. Mindestens ein Anodenführer eines Befischungsteams muss über ausreichende fischereiliche Erfahrungen verfügen, d.h. er muss bereits Befischungen in vergleichbarem Umfang durchgeführt haben (vgl. Leistungsverzeichnis) k. Mindestens eine Person eines Befischungsteams muss bereits Befischungen für das Monitoring nach EU-WRRL durchgeführt haben. Hierzu sind Referenzen (Ansprechpartner) zu den entsprechenden Aufträgen anzugeben (vgl. Leistungsverzeichnis) Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. l. Mindestens eine Person eines Befischungsteams muss über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen (vgl. Leistungsverzeichnis) m. Die vorhandene Geräteausstattung (Anzahl und Art der E-Befischungsgeräte, Boote, Vorrichtungen zur Fischhälterung) ist zu nennen (vgl. Leistungsverzeichnis). III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 10145/55/EU IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.6.2013 - 17:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 2.7.2013 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 9.8.2013 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben: Unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Es sind insgesamt 34 Lose gebildet worden. Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bezirksregierung Münster Domplatz 1 - 3 48143 Münster / W DEUTSCHLAND Telefon: +49 2514111604 Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de Fax: +49 2514112165 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...? Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 21.5.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 128960 vom 27.05.2013 |