Titel | Durchführung von Bathymetrische Vermessungen | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-20359 Hamburg | |
Frist | 05.06.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 136571-2013 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg DEUTSCHLAND E-Mail: vergabestelle@bsh.de Weitere Auskünfte erteilen: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie über die e-Vergabe-Plattform des Bundes Internet: www.evergabe-online.de, siehe auch VI.3) Nr. (1)–(3) Hamburg DEUTSCHLAND I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Flüge zur Untersuchung des Einsatzes der Laserbathymetrie in der Seevermessung, 2. Kampagne. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Rostock. NUTS-Code DE801 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Befliegung von Flachwassergebieten und Küstenstreifen der deutschen Ostseeküste mit der Technik der Laserbathymetrie, mit dem Ziel, Daten zu erheben, die geeignet sind, die Eignung der Bathymetrie für die Seevermessung festzustellen. Die erhobenen Daten dienen allein der Auswertung der Tauglichkeit für die Seevermessung. Die erforderlichen Flüge erfolgen in verschiedenen Messanordnungen mit einer einzuhaltenden Genauigkeit in Anlehnung an Order 1a, 1b der IHO S-44 anhand eines vorgegebenen budgetären Rahmens. Der Anbieter hat die mit den Flügen gewonnenen Daten mittels Pegeldaten zu beschicken und als ALS- und Full-Waveform-Daten bereitzustellen. Es erfolgt basierend auf den Erkenntnissen, die durch dieses und das vorangegangene Verfahren gewonnen wurden, eine weitere Ausschreibung mit entsprechend anzupassenden Kriterien in 2014. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71351923 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Gesamtauftragswert ergibt sich aus den angebotenen Preisen in EUR/km² für die Messanordnungen, die zu einer Zusammhängenden Flugfläche zusammengefasst werden. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen sind den Vorgaben entsprechend zu korrigieren. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: III.2) Teilnahmebedingungen III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Eigenerklärung über die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen; 2.) Erklärung nach § 6 Abs. 4 und § 6 EG VOL/A (Bestandteil des Dokuments "Vergabeunterlagen"). III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 3.) Angabe von Referenzen, die in Art und Umfang dem Ausschreibungsgegenstand entsprechen. Geben Sie zur jeweiligen Referenz das Umsatzvolumen und einen Kontaktpartner zur Referenz an, der die Kundenzufriedenheit in Bezug auf Qualität und Einhaltung von Lieferterminen bestätigen kann (Bestandteil des Dokuments "Vergabeunterlagen"); 4.) Bereitstellung von Nachweisen, die die angebotene Messgenauigkeit belegen (Vgl Dokument "Vergabeunterlagen" Punkt 5.1 ff, Checkliste); 5.) Das Dokument "Vergabeunterlagen" ist (neben anderen Unterlagen) zu unterschreiben/signieren. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 030/Flug/2013-N1121/Z1150 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags. Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 28-045316 vom 10.2.2012 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 5.6.2013 - 23:59 IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 18.6.2013 - 23:59 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.9.2013 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben (1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe Plattform des Bundes. (2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr. Freitag von 8:00–11:30 Uhr und von 13:00–14:00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung. (3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung und Kommunikation zur Verfügung: E-Vergabe Plattform über Menüpunkt Anfrage/Sonstiges Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen, müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. (4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) dem VHL BVBS und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010). (5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. (6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. (7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt. (8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind. (9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. (10) Im Falle eines Zuschlages werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen, die Bekanntmachung der Ausschreibung, die VOL/B in Verbindung mit den Vertragsbedingungen des BSH Vertragsbestandteil. (11) AGB von Bietern werden nicht akzeptiert, die Vertragsbedingungen des BSH finden Anwendung. Die Vertragsbedingungen des BSH finden sie unter www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/Vertragsbedingungen.pdf – Mit Ihrem Angebot stimmen Sie dieser Regelung zu. (12) Es gilt deutsches Recht. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Telefon: +49 2289499561 Fax: +49 2289499163 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24.4.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 128842 vom 26.04.2013 |