Titel | Ausschreibung von Entsorgungsleistungen | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Abfallwirtschaftsverband Starnberg - AWISTA - Moosstraße 5 82319 Starnberg | |
Ausführungsort | DE-82319 Starnberg | |
Frist | 05.08.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 207796-2013 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Abfallwirtschaftsverband Starnberg - AWISTA - Moosstraße 5 Zu Händen von: Herrn Wiedemann 82319 Starnberg DEUTSCHLAND Telefon: +49 8151272611, Fax: +49 815127263711 E-Mail: peter.wiedemann@awista-starnberg.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en). Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Ausschreibung von Entsorgungsleistungen des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg (AWISTA) II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Starnberg NUTS-Code DE21L II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Sammlung und Transport, Umschlag sowie Entsorgung von Abfällen und Betrieb einer Kompostieranlage II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90000000, 90500000, 90510000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe Ausführungen zu den einzelnen Losen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerungs-/Kündigungsoptionen, siehe II.2.3 II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.4.2014. Abschluss 31.12.2017 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Behältergestützte Sammlung von Restabfall und Übergabe auf der Umladestation des Loses 2 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 1 ist umfasst - die behältergestützte Sammlung von Restabfällen aus Haushaltungen und von an den AWISTA überlassungspflichtigen Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems; - die Leerung der satzungsgemäßen Behälter (grundsätzlich 14-täglich vorzunehmen. 4-Rad-Behälter sind bei Genehmigung eines Antrags der Anschlusspflichtigen und der Zustimmung des Auftraggebers auch wöchentlich zu leeren); - die Gestellung der Umleerbehälter mit einem Volumen ab 2,5 m³ bis 7,0 m³ für Großanfallstellen sowie den Änderungsdienst für diese Behälter (ggf. einschl. Reparatur); - die sog. Expressleerung und die Leerung auf Abruf; - die Abfuhr bereit gestellter Restabfallsäcke sowie - die Anlieferung der gesammelten Restabfälle an der Umladestation des Loses 2 und die dortige Übergabe. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90511200 3) Menge oder Umfang ca. 14.000 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags. Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.9.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Sammelfahrzeuge starten, - Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich von Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, zum zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und zur vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge, - Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücken grundstücksnah entsorgt werden sollen, - Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit System des Auftraggebers lt. Angaben hierzu in den Vergabeunterlagen). Zudem wird zum Beleg der fachlich/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung von Restabfall gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen, d. h. Eigenerklärung bzw. -auflistung über in mindestens zwei der letzten vier Jahren erbrachte Leistungen der behältergestützten Sammlung von Restabfall oder Bioabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter genauer Angabe - der Sammelleistung und Abfallart, - der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bis zu 200 Wertungspunkte vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 2 Bezeichnung: Betrieb einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umladestation für Restabfälle, Umschlag der dort übergebenen Restabfälle und Transport zur Müllverbrennungsanlage HKW Nord in München 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 2 ist umfasst - der Betrieb einer Umladestation für Restabfälle im Umkreis von maximal 25 km zur Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz (hierfür kann ein vom AWISTA gepachtetes Gelände in Weßling genutzt werden); - die dortige Übernahme und Verwiegung des vom Auftragnehmer des Loses 1 im Kreisgebiet gesammelten und an der Umladestation übergebenen Restabfalls; die Koordination der dortigen Anlieferungen und Abholungen einschließlich - der Verwiegung und Umladung der angelieferten Abfälle und - deren Transport zur Abfallbehandlungsanlage Heizkraftwerk (= HKW) München Nord. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90511200 3) Menge oder Umfang ca. 14.000 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.9.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit i.S. von Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Angabe der vorgesehenen Umladestation einschließlich Standort, Betreiber (oder Eigentümer) und Umladekapazität sowie Beschreibung der vorgesehenen Ausstattung der Umladestation (Angaben zur Fahrzeugwaage, Bagger, Sozialcontainer, …) - Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen und dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge, - Ausführungen zur Organisation des Transports von der Umladestation bzw. einem Betriebshof für die Transportfahrzeuge zum Heizkraftwerk München Nord, Angaben zu den vorgesehenen Fahrzeugen (Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm - bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen), eingesetzte Container und personelle Fahrzeugbesatzung - Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Transportfahrzeuge starten und an der sie stationiert werden, soweit nicht von der Umladestation aus. - Soweit die vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Geneh-migungsfähigkeit zu machen. Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Umschlages und Transportes von Siedlungsabfällen bzw. Restabfällen (falls Standort der Umladestation bisher nicht genutzt, Zertifikat für anderen Standort ausreichend) gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen, d. h. Eigenerklärung bzw. -auflistung über in den letzten vier Jahren während zumindest zwei Jahren erbrachte Leistungen des Umschlags und des Transportes von jährlich 5.000 Mg Restabfall unter Angabe - der erbrachten Leistungen (Transport oder Umschlag), - der betroffenen jährlichen Restabfallmenge, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist wie in Los 1 die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 Punkte auf den Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 3 Bezeichnung: Behältergestützte Sammlung, ggf. Umschlag und Transport von Bioabfall zur Verwertungsanlage 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 3 ist umfasst - die behältergestützte Erfassung einschließlich der Sammlung von Bioabfällen aus Haushaltungen und von an den AWISTA überlassungspflichtigen Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems; - die grundsätzlich 14-tägliche Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l. Die Behälter sind in den Sommermonaten Juli und August wöchentlich zu leeren; - sog. Expressleerungen, - die Anlieferung der gesammelten Bioabfälle an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle (falls erforderlich und im Angebot des Bieters vorgesehen, dann einschließlich der Koordination der dortigen Anlieferungen und Abholungen sowie einer dortigen Verwiegung) sowie der dortigen Übernahme und des Umschlags (falls nicht ein Wechselcontainersystem angeboten wird); - der Transport zur vom Auftraggeber vorgegebenen Verwertungsanlage (AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH, bis zum 30.09.2014. Für die Zeit ab 01.10.2014 bis zum 30.09.2017 wird eine neue Behandlungsanlage [vgl. Los 4] benannt, die in einem Radius von 80 km vom Standort Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz entfernt ist). 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000, 90513000 3) Menge oder Umfang ca. 9.000 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.9.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Sammelfahrzeuge starten, - Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge, - Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücken grundstücksnah entsorgt werden sollen, - Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers gem. Vergabeunterlagen), - Darstellung, auf welche Weise die Bioabfälle zur Verwertungsanlage des Loses 4 transportiert werden sollen, insbesondere Angabe dazu, ob ein Umschlag vorgesehen ist oder ein Wechselcontainersystem eingesetzt werden soll. Je nach Transportweg sind die Umladestation, deren Betreiber, Standort und Umladekapzität zu benennen sowie die für den Weitertransport vorgesehenen Fahrzeuge und Container. Bei Einsatz eines Wechselcontainersystems ist dieses zu beschreiben. - Soweit die vom Bieter ggf. vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen. Zudem wird zum Beleg der technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten der Sammlung, des Umschlages (soweit vorgesehen) und des Transportes von Bioabfall gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachte Leistungen der behältergestützten Sammlung von Bioabfall oder Restabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Identifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter Angabe - der Sammelleistung und der betroffenen Abfallfraktionen, - der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 4 Bezeichnung: Verwertung von Bioabfall 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 4 ist umfasst - die Übernahme des vom Auftragnehmer für Los 3 angelieferten Bioabfalls aus der behältergestützten Sammlung; - die Verwiegung des übernommenen Bioabfalls; - die Verwertung des Bioabfalls in einer Anlage, die maximal in einem Radius von 80 km vom Standort Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz entfernt ist; - die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste und Verwertung bzw. Vermarktung von Gärresten oder Kompost. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90513000 3) Menge oder Umfang ca. 9.000 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.10.2014. Abschluss 31.12.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen Verwertungsanlage für Bioabfall einschließlich - Angaben zum Standort, - einer technischen Beschreibung der Anlage und von - Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens (bitte beachten: Verfahren der offenen Mietenkompostierung werden nach der Leistungsbeschreibung von der Wertung ausgeschlossen), - einer Darstellung der Outputströme, - einer Beschreibung der Art/Qualität der erzeugten Produkte sowie der Entsorgung von Störstoffen, Siebresten und Gärresten, - von Angaben zur Gesamtdurchsatzmenge der Verwertungsanlage und - zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. - Zudem sind Angaben erforderlich zu einer Ausfallanlage, an der bei Stillstand oder Störung der benannten Verwertungsanlage angeliefert und verwertet werden kann. - Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Für Los 4 wird die Vorlage entsprechender Nachweise möglichst mit dem Angebot erbeten, die Vergabestelle behält sich die Nachforderung vor. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers). Zum Beleg der technischen Leistungsfähigkeit zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Behandlung von Bioabfall gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der Verwertung von mindestens 7.500 Mg Bioabfall pro Jahr unter Angabe - der erbrachten Verwertungsleistung und der dafür eingesetzten Anlagen, - der pro Jahr verwerteten Menge Bioabfall, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung werden für Los 4 neben dem Wertungspreis zum einen die Hochwertigkeit der Verwertung, zum anderen die Transportentfernung zur Anlage als Zuschlagskriterien berücksichtigt. Diese sind hier wie folgt gewichtet: - Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - Einsatz der Vergärung als einer hochwertigen Verwertungstechnologie (Wichtung: max. 10 %) - Transportentfernung zur Verwertungsanlage (Wichtung: max. 5 %). Von insgesamt maximal 200 Wertungspunkten entfallen demgemäß 170 Punkte auf den niedrigsten Wertungspreis, bis zu 20 Punkte auf die Verwertungstechnologie - falls eine Vergärungstechnik eingesetzt wird - und maximal 10 Punkte auf die Transportentfernung. Der Standort der Verwertungsanlage darf maximal 80 km vom Standort Tutzinger Hof-Platz, Starnberg entfernt sein. Los-Nr: 5 Bezeichnung: Behältergestützte Sammlung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) einerseits und von an den Wertstoffhöfen erfassten Kartonagen andererseits 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 5 ist umfasst - die behältergestützte Sammlung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) aus Haushaltungen und von überlassungspflichtigem Altpapier aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems; - die grundsätzlich 14-tägliche Leerung der Behälter mit einem Volumen von 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l (4-Rad-Behälter sind bei Genehmigung eines Antrags der Anschlusspflichtigen und der Zustimmung des Auftraggebers auch wöchentlich zu leeren); - sog. Expressleerungen; - die Abholung von Kartonagen an 17 Wertstoffhöfen mittels 15 vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Presscontainern mit einem Volumen von 20 m³, die unter Einbeziehung von zwei weiteren, zum Tausch auf seinem Betriebshof zum Einsatz bereit gestellten Presscontainern, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, auf Anforderung zu leeren sind. - Für die Sammlung der Kartonagen auf den Wertstoffhöfen stellt der Auftragnehmer die Abroll- und Absetzcontainer und übernimmt hierfür die Instandhaltung, ggf. Reparaturen sowie die Vorhaltung eines Reservebestands (mindestens 2 Container). - Das so gesammelte Altpapier ist ohne Umschlag an einer vom Auftragnehmer des Loses 6 (Verwerter) betriebenen Umladestation im Anschluss an die dortige Verwiegung zu übergeben. Anmerkung: Die zu erfassende Menge an Altpapier beschränkt sich grundsätzlich auf das überlassungspflichtige, sog. „kommunale“ Altpapier (vorrangig Druckerzeugnisse etc.). Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer über den Anteil der lizensierten Verpackungen eine Vereinbarung mit den Systembetreibern über die Beauftragung der Auftragnehmers durch diese und demgemäß über die entsprechende Vergütung des Auftragnehmers durch die Systembetreiber schließt. Gelingt es dem Auftragnehmer nicht, mit den Systembetreibern zu einer entsprechenden Einigung zu kommen, ohne dass ihn daran ein Verschulden trifft, greift die Reserveverantwortung des Verbandes: Der Auftragnehmer ist dann – ausnahmsweise – zur Erfassung der Gesamtmenge im Auftrag des Verbandes verpflichtet. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000, 90513000, 90511400 3) Menge oder Umfang ca. 11.000 Mg/a (ohne Verpackungspapiere, ca. 1.950 Mg/a) + ca. 1.170 Mg/a Kartonagen (Wertstoffhöfe) 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.9.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. IIII.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Sammelfahrzeuge starten, - Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zurAnzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen und dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge, - Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücke grundstücksnah entsorgt werden sollen, - Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers gemäß Vergabeunterlagen). - Beschreibung der vom Auftragnehmer zum Einsatz vorgesehenen und lt. Leistungsbeschreibung benötigten (Abroll- und Absetz-)Container für die Erfassung von Kartonagen und für die Aufstellung der Presscontainer als Tauschreserve an den Wertstoffhöfen. Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von Altpapier gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der behältergestützten Sammlung von Altpapier oder Restabfall oder Bioabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter Angabe - der Sammelleistung und der betroffenen Abfallfraktionen, - der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 6 Bezeichnung: Umschlag, Transport von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) zur Verwertungsanlage und Verwertung/Vermarktung 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 6 ist umfasst - der Betrieb einer im Radius von max. 25 km von der Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz, gelegenen Umladestation für Altpapier, an der diese Fraktion vom Auftragnehmer des Loses 5 angeliefert wird; - die Verwiegung, die Übernahme des Altpapiers (Umschlag) und sein Transport zur vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage; - die dortige Übernahme des dort übernommenen Altpapiers sowie - die dortige ordnungsgemäße und schadlose Verwertung desselben. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90513000, 90514000, 90512000 3) Menge oder Umfang ca. 11.000 Mg/a (ohne Verpackungspapier ca. 1.950 Mg/a) + ca. 1.170 Mg/a Kartonagen (Wertstoffhöfe) 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.9.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Benennung des Standortes der Umladestation für Annahme, Verwiegung und Umschlag des Altpapiers einschließlich Angabe des jeweiligen Betreibers (bitte beachten: der Standort darf sich max. in einem Radius von 25 km zur Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz, befinden), - Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich von Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, zum zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge, - Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen Verwertungsanlage für Altpapier einschließlich von - Angaben zum Standort, - Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens und - zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie - Angaben dazu, ob für den Betrieb der Verwertungsanlage umfassend Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energien bzw. nachwachsenden Rohstoffen, Wind oder Solarenergie) bezogen wird. - Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers). - Soweit die jeweils vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen. Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten des Umschlages und des Transportes von Altpapier gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der Verwertung/Vermarktung von jährlich 7.500 Mg Altpapier unter Angabe - der erbrachten Leistungen und dafür eingesetzten Anlagen, - der verwerteten Altpapiermenge, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gilt Folgendes: In Los 6 kann der Bieter zusätzlich zu maximal 160 Punkten für den günstigsten Wertungspreis (Saldo aus kostenträchtigen [Brutto-]Preisen bzw. Entgelten einerseits und Erlösen andererseits, Wichtung: 80 %) für den Einsatz von Ökostrom in der Verwertungsanlage (dazu auch die für das Konzept geforderten Angaben) und/oder Fahrzeugen mit Euro-5-Norm beim Transport von der Umladestation zur Verwertung jeweils zusätzlich 20 Punkte für sich verbuchen (Wichtung: jeweils 10%), maximal also zusätzlich 40 Punkte. Los-Nr: 7 Bezeichnung: Sammlung und Verwertung von schadstoffhaltigen Abfällen 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 7 ist umfasst - die satzungsgemäße Erfassung von Problemstoffen aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg über ein „Schadstoffmobil“ (mobile Sammelstelle im Sinne der TRGS 520) an 32 Sammelstellen zu jeweils acht Terminen pro Jahr und - die Verwertung der schadstoffhaltigen Abfälle. - (Soweit dem Auftragnehmer eine Verwertung nicht möglich bzw. eine solche von ihm nicht angeboten ist) Transport der überlassungspflichtigen Sonderabfälle i. S. v. Art. 10 BayAbfG i. V. m. den Festlegungen unter IV.5 der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern vom 05.12.2006 zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen einschließlich einer Veranlassung der dortigen Entsorgung unter Beachtung der Annahmebedingungen GSB im Auftrag des Auftraggebers; - Die Führung der für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle erforderlichen Entsorgungsnachweise. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90511300, 90512000, 90520000 3) Menge oder Umfang ca. 70 bis 90 Mg/a gesamt 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.9.2021 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Beschreibung des Schadstoffmobils (Fahrzeug, Euro-Norm – bitte beachten: mindestens sind Fahrzeuge mit der Euro-5-Norm einzusetzen) und des Aufsatzes, insbesondere Angaben zu etwaigen Absetzen des Aufsatzes, Beschreibung des Annahmebereiches des Schadstoffmobils, - Bestätigung, dass die Vorgaben der TRGS 520 erfüllt werden bzw. ein vergleichbares Schutzniveau sichergestellt wird, - Benennung der Fachkraft gem. Ziffer 5.1 und 5.2 der TRGS 520 als Verantwortlichen der jeweiligen Sammelstelle und Nachweis seiner chemiespezifischen Fachausbildung sowie seiner Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Teilnahme an Lehrgang nach Anlage 3 zur TRGS 520), - auf Anforderung: Benennung der vorgesehenen Fahrer und Vorlage ihrer gültigen GGVSEB-ADR-Scheine, - Benennung der ggf. eingesetzten Zwischenlager oder Umladestationen, - Angabe, für welche Problemstoffe eine Verwertung vorgesehen ist und Benennung der vom Bieter vorgesehenen Verwertungsanlagen für die (End-)Behandlung dieser Problemstoffe, - Angaben zum Transport der Abfälle zu Verwertungsanlagen bzw. zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen. Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlagen auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers). Soweit die jeweils vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen. Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung der vom Los erfassten schadstoffhaltigen Abfälle gefordert; auf Aufforderung auch über die Tätigkeiten der Zwischenlagerung und Verwertung dieser Abfälle. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen einer regelmäßigen mobilen Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushalten im Auftrag öffentlicher Entsorgungsträger sowie auf Anforderung über Leistungen der Verwertung von schadstoffhaltige Abfälle, jeweils unter Angabe - der erbrachten Leistungen und - dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Zu berücksichtigen ist, dass für Los 7 nur das Zuschlagskriterium des niedrigsten Wertungspreises Anwendung findet. Eine Umrechnung in Punkte erübrigt sich also für die dortige Ermittlung des Bestangebots. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass für die dort zur Erfassung eingesetzten Fahrzeuge (Schadstoffmobil) die Einhaltung der Euro-5-Norm als Mindestbedingung vorgegeben wird. Los-Nr: 8 Bezeichnung: Betrieb einer Kompostieranlage in Starnberg, Hadorf zur Verwertung von Grüngut und Vermarktung des gütegesicherten Kompostes 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 8 ist umfasst - die Übernahme von Grüngut/Biomasse von den Wertstoffhöfen im Landkreis Starnberg sowie von privaten und gewerblichen Direktanlieferungen einschließlich der Annahme von Straßenbegleitgrün aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg (die Eingangs- und Ausgangsmengen werden durch den Auftraggeber verwogen); - die Benennung und Vorhaltung einer geeigneten Alternativanlage für den Fall, dass die Eingangsmenge die genehmigte Durchsatzleistung von 12.900 Mg/a übersteigen sollte sowie einer Ausfallanlage (beide können identisch sein); - die Herstellung von gütegesichertem Qualitätskompost aus den übergebenen Abfällen und dessen Vermarktung; - die Abgabe eines Kontingents (ca. 2.000 Mg pro Jahr) von gütegesichertem Kompost an landwirtschaftliche Betriebe (Maschinenring); - die Entsorgung der im Verarbeitungsprozess anfallenden Reststoffe wie Störstoffe/ Siebreste und des Sickerwassers bzw. deren Andienung an eine geeignete Anlage. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90514000, 90513000 3) Menge oder Umfang ca. 13.000 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.7.2014. Abschluss 31.12.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Angaben, mit welchem Personal die Leistung erbracht werden soll (Anzahl der Mitarbeiter, Tätigkeitsprofil, Qualifikationen), - Beschreibung der einzusetzenden Maschinentechnik des Auftragnehmers sowie zu den von diesem geplanten Aufenthalts-, Geräte- und Sozialcontainern, - Stoffstromkonzept über den Verbleib des Anlagenoutputs, insbesondere der dort anfallenden Abfallprodukte und Sickerwässer, - Angaben dazu, wie die Abgabe von gütegesichertem Kompost nach Maßgabe der Unterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung) sichergestellt werden soll und welche Vermarktungs- und Verwertungswege für den auf der Anlage hergestellten gütegesicherten Kompost eingesetzt werden sollen, - Angaben zur Abgabe von 2.000 Mg jährlich an Landwirtschaftsbetriebe (Maschinenring) einschl. der Benennung eines Abgabepreises, - Angaben zu einer Verwertungsanlage für den Fall, dass die für den Standort Hadorf genehmigte Behandlungsmenge von ca. 12.900 Mg/Jahr überschritten wird sowie einer Ausfallanlage für den Fall des Anlagenstillstands (die mit der Anlage für Mehrmengen identisch sein kann). Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten des Umschlages und der Behandlung von Bioabfällen in einer (Referenz-)Anlage, die vom Bieter bereits betrieben wird, gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Betriebs eines Kompostwerkes inkl. Stellung des Bedienpersonals und der erforderlichen Maschinentechnik (z. B. auf Auftraggeber eigenen Flächen) unter Einhaltung aller genehmigungsrechtlichen Auflagen (auf Anforderung des Auftraggebers sind hierzu gesonderte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen) sowie über die Erzeugung eines nach Maßgabe der RAL gütegesicherten Kompostes unter Angabe - der erbrachten Leistungen und der dafür eingesetzten Anlage, - der verwerteten Menge Grünabfall, - der erzeugten Menge Kompost und einer Angabe dazu, ob dieser den Richtlinien der RAL entsprach, - des Leistungszeitraumes sowie - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Bei Los 8 werden für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots folgende Zuschlagskriterien in Ansatz gebracht: - der Gesamtwertungspreis pro Jahr (mit 90 % gewichtet) sowie - die Höhe des Preises für die Abgabe von Kompost an den Maschinenring (Menge: bis 2.000 Mg/a) (mit 10 % gewichtet) Insgesamt werden maximal 200 Punkte vergeben, von denen maximal 180 Punkte auf den Gesamtwertungspreis und maximal 20 Punkte auf den Preis für die Abgabe des Komposts an den Maschinenring entfallen. Der Bieter kann zusätzlich zur Durchsicht der Vergabeunterlagen nach vorheriger, telefonischer Abstimmung mit der Vergabestelle dort auch Einsicht in weitere, nicht den Vergabeunterlagen beigegebene Genehmigungen nehmen und/oder das Betriebsgelände besichtigen. Los-Nr: 9 Bezeichnung: Transport von Grüngut von den Wertstoffhöfen zur Kompostieranlage in Starnberg, Hadorf 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 9 ist umfasst - die Bereitstellung von zur Erfassung von Grüngut benötigten Containern an den Wertstoffhöfen und Grüngutannahmestellen sowie deren Abholung auf Anforderung; - die Übernahme des darin an den Wertstoffhöfen und Grüngutannahmestellen erfassten Grüngutes und dessen Transport zur Verwertungsanlage in Hadorf sowie – bei Bedarf – einer weiteren vom Auftraggeber angewiesenen Anlage des Auftragnehmers zu Los 8. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000 3) Menge oder Umfang ca. 8.000 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 31.12.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit wird gem. Nr. III.2.3. eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Beschreibung der für die Erfassung des Grünguts vorgesehenen Container, - Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung mindestens der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung, - Angabe des Ausgangspunktes der Transporte sowie des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden, - Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber. Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gefordert: Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Grünabfall. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transportes von jährlich 5.000 Mg Restabfall, Bioabfall, Grüngut oder ähnlichen Abfällen unter Angabe - der Transportleistung und der betroffenen Abfallfraktionen, - der jährlichen Menge, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 10 Bezeichnung: Transport und Verwertung von Bauschutt und Gipskarton sowie Transport von Mineralwolle und Asbestabfällen von den Wertstoffhöfen zur Ablagerung 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 10 ist umfasst - die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Bauschutt an 17 Wertstoffhöfen und an vier Wertstoffhöfen für die getrennte Erfassung von Gipskarton (sortenrein) sowie deren Abholung auf Anforderung im Austausch gegen leere Container; - die Übernahme des mittels Container erfassten Bauschutts und der Gipskartons sowie deren Transport zur weiteren Verwertung an vom Auftragnehmer zu benennende Anlage/n einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen; - die Bereitstellung von Sammelsäcken für die getrennte Erfassung von Mineralfaserwolle auf den Wertstoffhöfen, deren Abholung und Transport zur Annahmestelle München, Entsorgungspark Freimann und die dortige Übergabe zur Ablagerung; - die Bereitstellung von BigBags und Containern für die getrennte Erfassung von Asbestabfällen auf den Wertstoffhöfen sowie deren Abholung und Transport auf Anforderung zur Annahmestelle München, Entsorgungspark Freimann, und die dortige Übergabe zur Ablagerung. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000 3) Menge oder Umfang Bauschutt: ca. 3.500 bis 4.000 Mg/a, Gipskarton: ca. 140 Mg/a, Mineralfaserwolle: ca. 50 bis 70 Mg/a, Asbest ca. 70 bis 100 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 31.12.2017 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container, - Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung mindestens der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung, - Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden, - Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber, - Benennung von genehmigten und in Betrieb befindlichen Behandlungsanlagen für Bauschutt und Gipskarton einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme. - Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers). - Soweit die vom Bieter ggf. vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen. Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit ist zudem gefordert: Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes der vom Los erfassten Abfälle Bauschutt, Gipskarton, Mineralwolle und Asbestabfälle sowie auf Aufforderung auch der Verwertung von Bauschutt und Gipskarton. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von jährlich 2.000 Mg (Bauschutt, davon 50 Mg Gipskarton) und 100 Mg (Mineralwolle bzw. Asbest) oder vergleichbarer Fraktionen unter Angabe - der erbrachten Leistungen (Transport und /oder Verwertung) - der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen, - der betroffenen Abfallfraktionen und ihrer jährlichen Menge, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 11 Bezeichnung: Transport von Altholz von den Wertstoffhöfen und Verwertung 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 11 ist umfasst - die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung der Kategorie Altholz I bis III und Altholz IV auf den Wertstoffhöfen und - deren Abholung zur Leerung auf Anforderung des Auftraggebers im Austausch gegen leere Container; - die Übernahme der mittels dieser Container an den Wertstoffhöfen erfassten Abfallfraktionen und - deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen sowie - die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000, 90513000, 90520000 3) Menge oder Umfang ca. 4.800 bis 5.100 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.6.2016 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Beschreibung der für die Erfassung des Altholzes vorgesehenen Container, - Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung, - Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden, - Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber, - Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für das erfasste Altzholz, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens. - Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers). Soweit die ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen. Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit ist zudem gefordert: Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Altholz sowie auf Aufforderung auch dessen Behandlung und Verwertung Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transportes und der Verwertung von jährlich 2.000 Mg Altholz der Kategorie I bis III oder vergleichbarer Fraktionen einerseits und von jährlich 100 Mg Altholz der Kategorie IV andererseits unter Angabe - der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung) - der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen, - der betroffenen Abfallfraktionen und ihrer jährlichen Menge, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 12 Bezeichnung: Transport von Sperrabfall und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoffen von den Wertstoffhöfen und Verwertung 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 12 ist umfasst - die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Sperrabfall und Kunststoffen auf den Wertstoffhöfen; - deren Abholung zur Leerung auf Anforderung im Austausch gegen leere Container und - die Übernahme der in den Containern an den Wertstoffhöfen erfassten Abfallfraktionen und - deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger dafür erforderlicher bzw. damit einhergehender Umschlag- und Sortierleistungen sowie - die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlage(n). 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000, 90513000, 90514000 3) Menge oder Umfang Sperrabfall: ca. 3.000 bis 4.500 Mg/a, Kunststoffe: ca. 150 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.6.2016 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container, - Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich von Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: mindestens Einhaltung der Euro-4-Norm!) und zu deren personeller Besatzung, - Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden, - Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber, - Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für den erfassten Sperrabfall sowie Kunststoff, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens. - Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers). Soweit eine ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen. Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Sperrabfall und Kunststoff sowie auf Aufforderung deren Behandlung bzw. Verwertung gefordert. Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 3.000 Mg Sperrabfall pro Jahr unter Angabe - der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung von Sperrabfall) - der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen, - der jährlichen Menge, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 13 Bezeichnung: Transport von Metallschrott und Buntmetallen von den Wertstoffhöfen und Verwertung 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 13 ist umfasst - die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Altmetallen an allen Wertstoffhöfen des Auftraggebers einerseits und von Buntmetall am Wertstoffhof Andechs Rothenfeld andererseits; - deren Übernahme auf Anforderung (im Austausch gegen leere Container) und deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen sowie - die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000, 90513000, 90514000 3) Menge oder Umfang Metallschrott: ca. 1.400 bis 1.600 Mg/a, Buntmetalle: ca. 40 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.6.2016 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Zum Beleg der technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container, - Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm, Vorsicht: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung!) und deren personeller Besatzung, - Angabe des Ausgangspunktes der Transporte bzw. des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden, - Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber, - Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für das erfasste Metall, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens. - Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standorte über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers). - Soweit die ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen. Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit wird zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Metallschrott und Buntmetallen sowie auf Anforderung deren Behandlung und Verwertung gefordert. Zum Beleg hierfür werden schließlich folgende Referenzen abgefragt: Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in den letzten vier Jahren erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung einer Gesamtmenge von 1.000 Mg aus Metallschrott und Buntmetallen pro Jahr während zwei Jahren in den letzten vier Jahren unter Angabe - der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung), - der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen, - der betroffenen Abfallfraktionen und ihrer jährlichen Menge, - des Leistungszeitraumes, - des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für - den Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %). Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesmtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte. Los-Nr: 14 Bezeichnung: Transport von Elektronikaltgerätefraktionen der Gruppe 1 (einschließlich Elektrospeicherheizgeräte), 3 und 5 von den Wertstoffhöfen und Verwertung 1) Kurze Beschreibung Vom Leistungsspektrum des Loses 14 ist umfasst - die Bereitstellung von Containern für die Erfassung von Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 3 und 5 i.S.v. § 9 Abs. 4 ElektroG an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers; - die Übernahme mittels dieser Container sowie auf überdachten Freiflächen erfassten Altgeräten dieser Gruppen und - deren Transport zur weiteren Verwertung sowie - deren gesetzeskonforme Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich Erstbehandlung; - die Übernahme und Verladung von in BigBags verpackten und getrennt bereit gestellten Elektrospeicherheizgeräten auf dem Wertstoffhof Andechs Rothenfeld sowie - deren Transport zu vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Erstbehandlungsanlagen einschließlich Sicherstellung der weiteren Verwertung. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90500000, 90510000, 90512000, 90513000, 90520000 3) Menge oder Umfang Sammelgruppe 1: ca. 250 bis 350 Mg/a, Sammelgruppe 3: ca. 400 bis 450 Mg/a, Sammelgruppe 5: ca. 600 bis 700 Mg/a 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.6.2016 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt: - Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container und Behältnisse, - Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm, Vorsicht: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung!) und deren personeller Besatzung, - Angabe des Ausgangspunktes der Transporte bzw. des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden, - Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände d | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129093 vom 25.06.2013 |