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Titel
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Lieferung eines Massenspektrometers
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberBundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Stilleweg 2
30655 Hannover
AusführungsortDE-30655 Hannover
Frist16.10.2014
TED Nr.298814-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bundesanstalt für Geowisenschaften und Rohstoffe

Stilleweg 2

Zu Händen von: z. Hd. Hr. Christoph Vinke

30655 Hannover

DEUTSCHLAND

Fax: +49 511643532656


E-Mail: christoph.vinke@lbeg.niedersachsen.de

Internet: www.bgr.bund.de

Adresse des Beschafferprofils: www.bgr.de/app/ausschreibungen/index.php


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.3) Haupttätigkeit(en)

Sonstige: Geowissenschaften und Rohstoffe


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Lieferung eines GC-irMS-Systems incl. Erstellung eines Gesamtsystems mit vorhandenen Geräten.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Stilleweg 2, 30655 Hannover. NUTS-Code DE929


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Lieferung eines GC-irMS-Systems incl. Erstellung eines Gesamtsystems mit vorhandenen Geräten nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (inkl. Inbetriebnahme und Schulungen). Weitere Informationen zu der Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite: www.bgr.de/app/ausschreibungen/index.php


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 38433100, 38432210


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA), Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose, Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote, Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: 1 System.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlungen des Auftraggebers erfolgen nach vollständiger Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb einer angebotenen Skontofrist nach Eingang der Rechnung unter Abzug des angebotenen Skontos auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Konto.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Die Eigenerklärung ist auf dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Eigenerklärung Zuverlässigkeit VOL“ abzugeben.

2. Eigenerklärung zum KMU-Status: Die Eigenerklärung ist auf dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Eigenerklärung KMU“ abzugeben.

3. Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben:

— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,

— eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

3. Bevorzugte Bewerber: Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden sollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, mit der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter, denen bevorzugte Bewerber als Mitgliederangehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

4. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter zusätzlich der Vergabestelle vorzulegen:

— schriftliche Erklärung des Bieters über die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen der Steuern und Sozialabgaben,

— Sozialversicherungsnachweis,

— Gewerbebescheinigung,

— aktueller Auszug aus dem Handelsregister zum Nachweis der Vertreterbefugnis bzw. der Prokura.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Angebot sind zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung ausführliche Datenblätter, Prospekte, Messprotokolle oder andere geeignete Dokumente beizufügen.

— Es sind mind. 3 Referenzen für das unter Gesamtgerät in der Leistungsbeschreibung beschriebene System aus den letzten 5 Jahren zu benennen.

— Hinsichtlich der Einhaltung der Mindestwerte für die Sensitivität und den Massenbereich des irMS sind Messprotokolle o. ä vorzulegen, die ausführliche Informationen zur Messkonfiguration für diese Werte enthalten und aus denen sich ergibt, dass das angebotene Produkt die Mindestwerte der Leistungsbeschreibung sicher erreichen kann.

— Hinsichtlich der Erweiterbarkeit gem. den Spezifikationen des Isotopenmassenspektrometers Teil II der Leistungsbeschreibung sind Unterlagen vorzulegen, die die geforderten Möglichkeiten in geeigneter Weise belegen.

— Für das angebotene Gesamtsystem sind Angaben zum Energieverbrauch vorzulegen.

— Hinsichtlich der Nr. 1 und 2 der „Weiteren Ergänzungen“ hat der Bieter die von ihm vorgesehene technischen Lösungen und deren geplante Umsetzung umfassend darzustellen.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: B00503-03_01/2014-0585 10068861 GC-irMS


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 16.10.2014 - 23:59


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Sonstige:


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.11.2014


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin DEUTSCHLAND


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.8.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 131610 vom 03.09.2014