Titel | Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Mittelhessische Abwasserbetriebe Klärwerk Robert-Bosch-Straße 14 35398 Gießen | |
Ausführungsort | DE-35398 Gießen | |
Frist | 28.07.2014 | |
TED Nr. | 207590-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) MWB Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk- Postfach 11 08 20 Zu Händen von: Herrn Michel 35353 Gießen DEUTSCHLAND Telefon: +49 6413062652, Fax: +49 6413062651 E-Mail: klaerwerk@giessen.de Weitere Auskünfte erteilen: Ax, Schneider & Kollegen GbR Peter-Schnellbach-Straße 1 Zu Händen von: Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax 69151 Neckargemünd DEUTSCHLAND Telefon: +49 6223865830, Fax: +49 6223865850 E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de Internet: www.had.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Submissionsstelle - Postfach 11 08 20 35353 Gießen DEUTSCHLAND Internet-Adresse: Oder Abgabe gemäß den Angebotsunterlagen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Lahnstraße , 35398 Gießen NUTS-Code DE72 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 2 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (meks) für 2 plus 1 plus 1 Jahre. Jahresmenge: ca. 13.000 bis 14.000 t meks/a ca. 24 % TR. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90000000, 90510000, 90513700, 90513900 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für nur ein Los II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Rd. 4.500 t/a mechanisch-entwässerter Klärschlamm mit ca. 24 % TR. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: thermische Verwertung - Der Klärschlamm soll künftig primär (ausschließlich) landwirtschaftlich verwertet werden. - Kriterien für die Entfernung: Ortsnähe - Einzugsgebiet des Klärwerkes, - Landkreis Gießen - Nachbarlandkreise - Bundesland Hessen (möglichst nicht außerhalb Hessens) - Kriterien für die Verwertungsart: - ist eine Verwertung in der Landwirtschaft nicht möglich, weil: - Schlamm verletzt Grenzwert bezüglich Düngemittel-, oder Klärschlammverordnung, d. h. Ausbringungsverbot - sich keine Landwirte finden lassen - es eine sehr nasse Saison ist (Böden durchfeuchtet sind, Ausbringungsfahrzeuge können nicht auf die Flächen) - Gesetzgeber verbietet die Verwertung Also, wenn eine landwirtschaftliche Verwertung nicht möglich ist, dann sollte eine andere stoffliche Verwertung gefunden werden, z. B. Kompost-, oder Erdenherstellung. Erst wenn ein generelles Verwertungsverbot besteht, soll der Schlamm in die thermische Verwertung gehen. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.1.2015. Abschluss 31.12.2018 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm 1) Kurze Beschreibung Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (TR-Gehalt ca. 24 %). 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90000000, 90510000, 90513700, 90513900 3) Menge oder Umfang: Ca. 4.500 t meks/a Los-Nr: 2 Bezeichnung: Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm 1) Kurze Beschreibung Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (TR-Gehalt ca. 24 %) 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90510000, 90513700, 90513900 3) Menge oder Umfang: Ca. 4.500 t meks/a. Los-Nr: 3 Bezeichnung: Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm 1) Kurze Beschreibung Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (TR-Gehalt ca. 24%) 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000, 90510000, 90513700, 90513900 3) Menge oder Umfang Ca. 4.500t meks/a Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Auftragssumme durch selbstschuldnerische Bürgschaft zu leisten. Es werden nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers angenommen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Abschlags- und Schlusszahlungen nach VOL/B. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Nur Entsorgungsfachbetriebe werden zugelassen. - Nennung der Landwirte mit Flächenangaben bei dem der AN nach Erteilung des Auftrages den Schlamm zu verwerten beabsichtigt. - Erklärung der Bietergemeinschaft. - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Erklärung, für den Fall, dass der Schlamm aufgrund seiner Schadstoffgehalte nicht mehr landwirtschaftlich verwertbar ist und einer thermischen Verwertung zugefügt werden soll, dass die Verwertungsanlagen (mindestens 2 Standorte) die gesamte Menge über den ausgeschriebenen Zeitraum annehmen. - Erklärung, dass für die Verwertungsanlagen Genehmigungen nach BImSchG vorliegen und diese als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert sind. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben nach § 6 Abs. 3 VOL/A durch Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung". Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Nachweis kann auch durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben nach § 6 Abs. 3 VOL/A durch Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung". Der Vordruck liegt auch den Vergabeunterlagen bei. Der Nachweis kann auch durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die ntsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bieter im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und sonstigen Schäden abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits geschlossen ist. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ich gebe/wir geben hiermit eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit darüber ab: dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, dass das Unternehmen nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, dass das Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat. dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichtsoder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen und andere Unternehmen die Leistung nicht angemessen erbringen können oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellt. Meinem / unserem Angebot sind folgende Eignungsnachweise beigefügt: - Referenzliste für vergleichbare Leistungen - Angabe des Umsatzes in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren - Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG - Angabe über Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie der Untersuchungsmöglichkeiten des Unternehmens - Angabe über Struktur des Unternehmens - Nennung der Landwirte mit Flächenangaben, bei dem der AN nach Erteilung des Auftrages den Schlamm zu verwerten beabsichtigt - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen - Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bieter im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und sonstigen Schäden abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits geschlossen ist. Bietererklärung Ich erkläre / wir erklären dass wir, wenn wir diesen Auftrag erhalten, verpflichtet sind, im Sinne des § 3 HVG Tarifvertragsbindung für die Dauer der Vertragsausführung unseren damit befassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die für sie geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, ist auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Nachunternehmen und mit Leistungen beauftragte Lieferanten haben die für uns geltenden Pflichten in gleicher Weise in eigener Verantwortung zu erfüllen. Bei Verstößen ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, unbeschadet anderer Rechte seine Zustimmung zur Weitergabe der Leistung zu widerrufen und nach Maßgabe des § 12 HVG zu verfahren. Ich erkläre / wir erklären: Es bestehen keine Ausschlussgründe oder sonstige Gründe, die meine/ unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen (z.B.: Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen, Verletzung der Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten, Eintragung im Korruptionsregister oder Nichteinhaltung von Sicherheits- oder arbeitsrechtlichen Vorschriften). Ich erkläre / wir erklären: Mein / unser Angebot steht in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art, sondern ist das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns für den Fall der Zuschlagserteilung auf mein / unser Angebot eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der geprüften Angebotsendsumme zu zahlen, wenn die Erklärung nicht der Wahrheit entspricht. Das Recht des Auftraggebers, aus dem gleichen Rechtsgrund Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Ich erkläre / wir erklären: Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass ungeachtet der Folgen aus etwaigem Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem anstehenden Vergabeverfahren, auch bei künftigen Vergaben der ausschreibenden Stelle keine Berücksichtigung finden zu können. Ich erkläre / wir erklären: Ich verpflichte mich / wir uns verpflichten für jeden meiner / unserer ausländischen Arbeitnehmer, der an einer unserer Liegenschaften ohne die gesetzlich erforderliche gültige Aufenthaltserlaubnis und / oder ohne die gesetzlich erforderliche gültige Arbeitserlaubnis angetroffen wird, eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR (Euro) zu zahlen. Diese Verpflichtung gehe ich / gehen wir auch für ausländische Arbeitnehmer eines von mir / uns beauftragten Subunternehmers ein, egal, ob dieser mit oder ohne Zustimmung des Auftraggebers tätig ist. Ich erkläre / wir erklären: Dem Auftraggeber räume ich / räumen wir auch unwiderruflich das Recht ein, die entsprechenden Vertragsstrafen mit meiner Forderung / unseren Forderungen aus diesem Vertrag zu verrechnen. Ich erkläre / wir erklären: Ich habe / wir haben die Aufforderung zur Angebotsabgabe und das Angebot nebst Leistungsverzeichnis in allen Teilen gelesen und keinerlei Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen. Sie werden in allen Teilen vorbehaltlos mit nachfolgender Unterschrift anerkannt. Ich erkläre / wir erklären: Ich habe / wir haben gegen die in dem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen keine Bedenken und im Auftragsfall wird die volle Gewähr übernommen. Ich erkläre / wir erklären: Ich halte mich / wir halten uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an das Angebot gebunden. Ich erkläre / wir erklären: Die Aufbringung/Verwertung erfolgt möglichst ortsnah. Ortsnähe bezieht sich auf die kürzestmögliche Fahrtstrecke (einfach) über öffentliche und für den Transport zugelassene Straßen zwischen Übernahmeort und Aufbringungs-/Verwertungsort. Die Verwertung erfolgt überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) ___ in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer, ___ in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer, ___ in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer, ___ in einer Entfernung von mehr als 150 Kilometer. (vom Bieter einzutragen) Ich mache folgende Angaben: Ich biete an Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm wie folgt (das jeweils Zutreffende ausfüllen) ___als Einzelunternehmer wie folgt: (vom Bieter einzutragen) __________________________________________________________________________________ Name, Anschrift des Unternehmens als Einzelunternehmer mit Nachunternehmern für folgende im folgenden beschriebene konkrete Leistungen __________________________________________________________________________________ Nachunternehmerleistung 1 __________________________________________________________________________________ Nachunternehmerleistung 2 __________________________________________________________________________________ Nachunternehmerleistung 3 Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber fordert namentliche Benennung, Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung des für die jeweilige Nachunternehmerleistung vorgesehenen Nachunternehmers nach, wenn feststeht, dass der betreffende Bieter in die engere Wahl kommt oder für die Auftragserteilung vorzusehen ist. Die Verwertung erfolgt überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer, in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer oder in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer. Der Auftraggeber fordert die namentliche Benennung, Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung des für die Aufbringung/Verwertung zuständigen Landwirts, wenn feststeht, dass der betreffende Bieter in die engere Wahl kommt oder für die Auftragserteilung vorzusehen ist. Der Auftraggeber fordert zusätzlich Angaben zu der kürzestmöglichen Fahrtstrecke (einfach) über öffentliche und für den Transport zugelassene Straßen zwischen Übernahmeort und dem jeweiligen Aufbringungs-/Verwertungsort bei dem jeweiligen Landwirt und zu der dort aufzubringenden/zu verwertenden Menge Klärschlamm. Auf diese Weise ermittelt der Auftraggeber, ob die Verwertung tatsächlich überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer, in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer oder in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer oder mehr als 150 Kilometer erfolgt. Ich biete an Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm wie folgt (das jeweils Zutreffende ausfüllen) ___als Biergemeinschaft bestehend aus folgenden Unternehmen wie folgt: (vom Bieter einzutragen) __________________________________________________________________________________ Unternehmen 1 __________________________________________________________________________________ Unternehmen 2 __________________________________________________________________________________ Unternehmen 3 Eine Bietergemeinschaft gibt die gesonderte Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot ab wie folgt: Bietergemeinschaftserklärung 1. Wir, die unten näher bezeichneten Unternehmen, bilden für die das gegenständliche Projekt eine Bietergemeinschaft. Wir beschließen im Falle einer Auftragserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. 2. Die unten bezeichneten Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. 3. Herr/Frau __________________________________________________________________________________ Unternehmen, Name, Vorname wird von uns bevollmächtigt, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber für die Abgabe des Angebotes, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich zu vertreten. Er/Sie ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen anzunehmen. 4. Zahlungen an die Bietergemeinschaft sind auf folgendes Konto zu leisten: __________________________________________________________________________________ IBAN: __________________________________________________________________________________ BIC: __________________________________________________________________________________ Bank: 5. Außerdem erklären wir, dass wir nur als Mitglieder dieser Bietergemeinschaft ein Angebot abgegeben haben, und dass sich kein Mitglied aus dieser Bietergemeinschaft daneben noch mit einem eigenen Angebot um den Zuschlag derselben Leistung beworben hat. Uns ist bekannt, dass bei Doppelabgabe die Angebote zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. __________________________________________________________________________________ Unternehmen 1, Datum, Unterschrift __________________________________________________________________________________ Unternehmen 2, Datum, Unterschrift __________________________________________________________________________________ Unternehmen 3, Datum, Unterschrift Die Verwertung erfolgt überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer, in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer oder in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer. Wenn es sich um eine Bietergemeinschaft aus Logistikunternehmen und Landwirten/Verwertern handelt, gilt Folgendes: Der Auftraggeber fordert bereits mit dem Angebot Angaben darüber, welches Bietergemeinschaftsmitglied/welche Bietergemeinschaftsmitglieder die Aufbringungs-/Verwertungsleistung in welcher Quantität (anteilig) an welchem Aufbringungs-/Verwertungsort erbringt/erbringen und zusätzlich Angaben zu der kürzestmöglichen Fahrtstrecke (einfach) über öffentliche und für den Transport zugelassene Straßen zwischen Übernahmeort und dem jeweiligen Aufbringungs-/Verwertungsort bei dem jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied/den jeweiligen Bietergemeinschaftsmitgliedern. Auf diese Weise ermittelt der Auftraggeber, ob die Verwertung tatsächlich überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer, in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer oder in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer oder in einer Entfernung von mehr als 150 Kilometer erfolgt. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Preis stoffliche Verwertung (Landwirtschaft). Gewichtung 65 2. Preis stoffliche Verwertung (Kompost, Erdenherstellung). Gewichtung 15 3. Preis thermische Verwertung. Gewichtung 20 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: MWB.14.310059 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 28.7.2014 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 29.7.2014 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Alle Amtssprachen der EU IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 4.11.2014 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : www.had.de/start.php nachr. HAD-Ref. : 235/1433 nachr. V-Nr/AKZ : MWB.14.310059 VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816 / 6151126834 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB) VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816 / 6151126834 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.6.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131095 vom 23.06.2014 |